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Urteil Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung bei Einrohrringheizung nach dem Rietschel-Henneberg-System


Schlagworte

Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung bei Einrohrringheizung nach dem Rietschel-Henneberg-System

Leitsatz

1. Bei Gebäuden mit überwiegend freiliegenden ungedämmten Heizrohren kann der Wärmeverbrauch auch durch Anbringen von Heizkostenverteilern an den vorhandenen Rohrleitungen ermittelt werden.

2. § 7 Abs. 1 Satz 3 der Heizkostenverordnung ist verfassungskonform.

3. Dass die ungedämmten Rohre einer Einrohrheizung in der Heizperiode heiß werden und ihre Wärmeabgabe nicht gesteuert werden kann, ist dieser Heizungsart systemimmanent und selbst dann kein Mietmangel, wenn Innentemperaturen von 24 bis 26 °C erreicht werden.

(Leitsätze der Redaktion)

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