Urteil Minderung
Schlagworte
Minderung; Betriebskostenabrechnung; Umlageschlüssel; Erläuterung des Verteilerschlüssels; Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen bei Vermieterwechsel
Leitsätze
1. Der eine Mietminderung wegen Baumaßnahmen „in Abhängigkeit vom Baufortschritt" akzeptierende Vermieter ist darlegungs- und beweispflichtig dafür, ab wann diese Mängel beseitigt worden sind.
2. Eine Betriebskostenabrechnung über eine Mischeinheit ist formell unwirksam, wenn sie nicht nach Wohn- und Gewerbeflächen aufgeschlüsselt wird.
3. Der Mieter kann Betriebskostenvorauszahlungen auf eine unwirksame Abrechnung auch schon bei Vermieterwechsel zurückfordern.
(Leitsätze der Redaktion)
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