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Urteil Keine Rückforderung nach Zahlung der vollen Miete bei Bestehen eines Minderungsrechts


Schlagworte

Keine Rückforderung nach Zahlung der vollen Miete bei Bestehen eines Minderungsrechts

Leitsatz

Zahlt der Mieter trotz Bestehens eines Minderungsrechts die volle Miete vorbehaltlos, ist die Rückforderung nach § 814 BGB ausgeschlossen, da eine Kenntnis des Mieters vom Minderungsrecht vorausgesetzt werden kann.

(Leitsatz der Redaktion)

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