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Urteil Keine Rückforderung nach Zahlung der vollen Miete bei Bestehen eines Minderungsrechts
Schlagworte
Keine Rückforderung nach Zahlung der vollen Miete bei Bestehen eines Minderungsrechts
Leitsatz
Zahlt der Mieter trotz Bestehens eines Minderungsrechts die volle Miete vorbehaltlos, ist die Rückforderung nach § 814 BGB ausgeschlossen, da eine Kenntnis des Mieters vom Minderungsrecht vorausgesetzt werden kann.
(Leitsatz der Redaktion)
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