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  1. 63 S 202/14 - Kündigung wegen Verzuges mit der Betriebskostennachforderung; Betriebskostenabrechnung; Umlagemaßstab; Abrechnungseinheit; Erläuterung; Mietereinwendung
    Leitsatz: 1. Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist auch wegen Rückstandes mit einer Betriebskostennachforderung in Höhe von zwei Monatsmieten länger als einen Monat gerechtfertigt. 2. Der Vermieter braucht von ihm gebildete Abrechnungseinheiten nicht zu erläutern. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    20.02.2015
  2. 11 O 98/14 - Kein Vermittlungsnachweis durch Angabe im Internet
    Leitsatz: Exposéangaben in Immobilienportalen sind keine provisionsrelevante Maklerleistung. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    20.02.2015
  3. 65 S 527/14 - Vereitelung einer vereinbarten Besichtigung als Kündigungsgrund; Sozialleistungsbetrug keine kündigungsrelevante Pflichtverletzung
    Leitsatz: 1. Will der Vermieter die Erforderlichkeit eines Innenanstrichs der Fenster prüfen, ist der Mieter verpflichtet, den Zutritt zu den Mieträumen zwecks Prüfung des Zustands der Mietsache zu gestatten. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter zur Durchführung des Innenanstrichs nicht verpflichtet sei, diesen jedoch gleichwohl vorgenommen hat. 2. Ein absichtlich vereitelter Besichtigungstermin kann die Kündigung rechtfertigen. 3. Bestreitet der Mieter einerseits dem Vermieter das Recht auf Mieterhöhung und verweigert die Zustimmung, und veranlasst andererseits das JobCenter durch falsche Angaben bezüglich des Eintritts der Mieterhöhung zu einer Erhöhung die Leistungen, mag das strafrechtlich relevant sein, stellt aber keine für die Wirksamkeit der Kündigung des Vermieters erforderliche (erhebliche) Verletzung von Pflichten aus dem Mietverhältnis dar.
    LG Berlin
    18.02.2015
  4. 67 S 299/14 - Mieterhöhung mit dem Berliner Mietspiegel 2013; Orientierungshilfe; großer und geräumiger Balkon; moderne Heizungsanlage auch nach Anschluss an Fernwärme
    Leitsatz: 1. Das positive Merkmal eines großen und geräumigen Balkons nach der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel knüpft an die Grundfläche von mehr als 4 m2 an. 2. Das wohnwerterhöhende Merkmal des Einbaus einer modernen Heizungsanlage nach dem 1. Juli 1994 bleibt auch dann bestehen, wenn die Anlage nachträglich auf Fernwärme umgestellt wird. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    09.02.2015
  5. 11 O 39/14 - Ausgleichsanspruch für Leitungsrechte, Bemessung der Entschädigung anhand der gesamten Grundstücksfläche
    Leitsatz: 1. Inhaber des Ausgleichsanspruchs gemäß § 9 Abs. 3 GBBerG ist derjenige, in dessen Eigentum das Grundstück im Zeitpunkt der gesetzlichen Begründung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit stand; ein späterer Eigentumswechsel ändert daran für sich genommen nichts. 2. Bei der Bemessung der Entschädigung ist nicht allein auf die Wertminderung der von der Dienstbarkeit betroffenen Fläche abzustellen, weil die Nutzbarkeit und der Wert eines Grundstücks über die Fläche, die von dem Anlage- und Leitungsrecht betroffen ist, hinaus beeinträchtigt sein kann. Auch flächenmäßig geringe Bebauungen können etwa in Fällen sog. Durchschneidungen zu einem überproportionellen Wertverlust des Gesamtgrundstücks führen. 3. Ist infolge der Beeinträchtigung eine Nutzung des Grundstücks unmöglich, kann die Entschädigung im Einzelfall (nahezu) dem vollen Grundstückswert entsprechen.
    LG Berlin
    06.02.2015
  6. 63 S 236/14 - Ständige Ruhestörung als Mangel der Mietsache; Grenzen des sozialadäquat hinzunehmenden Lärms
    Leitsatz: 1. Geräusche in Form von Streiten, Schreien, Poltern, Trampeln, Türenknallen und Fernsehen sind grundsätzlich als sozialadäquate und mit der üblichen Nutzung einer Wohnung verbundene Lebensäußerungen durch andere Mieter hinzunehmen, sofern sie nur gelegentlich und nicht ständig auftreten. 2. Verstetigen sich derartige Geräusche derart, dass sie nahezu täglich, vereinzelt vor 6.00 Uhr, häufig auch nach 22.00 Uhr und teilweise auch noch nach Mitternacht auftreten, liegt ein zur Minderung in Höhe von 10 % berechtigender Mangel vor; der Vermieter kann insoweit verpflichtet werden, Ruhestörungen vor 6.00 Uhr und nach 22.00 Uhr zu unterbinden. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    06.02.2015
  7. 65 S 415/14 - Mietkaution der vertraglich vorgesehenen Art geschuldet
    Leitsatz: Ist die Form einer Kaution vertraglich vereinbart, muss der Vermieter nicht eine andere Art der Sicherheitsleistung akzeptieren. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    04.02.2015
  8. 67 T 29/15 - Fristlose Kündigung wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung (Untervermietung an Touristen); Ferienwohnungen
    Leitsatz: 1. Die entgeltliche Überlassung einer zuvor über „airbnb" angebotenen Mietwohnung an Touristen kann die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen. 2. Mahnt der Vermieter den Mieter wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung der Mietsache ab, ist eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses in der Regel auch dann gerechtfertigt, wenn der Mieter nach erfolgter Abmahnung ein über „airbnb" geschaltetes Angebot zur entgeltlichen Gebrauchsüberlassung der Wohnung aufrechterhält, selbst wenn es in der Folge nicht mehr zu einer vertragswidrigen Gebrauchsüberlassung kommt.
    LG Berlin
    03.02.2015
  9. 63 S 230/14 - Kündigung wg. Zahlungsrückständen aus Gerichtsverfahren
    Leitsatz: Zahlungsrückstände aus vorangegangenen Gerichtsverfahren können zur Kündigung berechtigen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    03.02.2015
  10. 67 T 14/15 - Räumungsverfügung gegen Dritten; Selbstwiderlegung der Eilbedürftigkeit
    Leitsatz: Dem Antrag auf Erlass einer Räumungsverfügung gegen einen Dritten nach § 940 a Abs. 2 ZPO fehlt der Verfügungsgrund, wenn der Antragsteller/Vermieter zu lange nach Kenntnis der Besitzverhältnisse an der Mietwohnung mit seinem Antrag zuwartet (Selbstwiderlegung der Eilbedürftigkeit). (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    30.01.2015