« zurück zur Suche

Urteil Ausgleichsanspruch für Leitungsrechte, Bemessung der Entschädigung anhand der gesamten Grundstücksfläche


Schlagworte

Ausgleichsanspruch für Leitungsrechte, Bemessung der Entschädigung anhand der gesamten Grundstücksfläche

Leitsätze

1. Inhaber des Ausgleichsanspruchs gemäß § 9 Abs. 3 GBBerG ist derjenige, in dessen Eigentum das Grundstück im Zeitpunkt der gesetzlichen Begründung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit stand; ein späterer Eigentumswechsel ändert daran für sich genommen nichts.

2. Bei der Bemessung der Entschädigung ist nicht allein auf die Wertminderung der von der Dienstbarkeit betroffenen Fläche abzustellen, weil die Nutzbarkeit und der Wert eines Grundstücks über die Fläche, die von dem Anlage- und Leitungsrecht betroffen ist, hinaus beeinträchtigt sein kann. Auch flächenmäßig geringe Bebauungen können etwa in Fällen sog. Durchschneidungen zu einem überproportionellen Wertverlust des Gesamtgrundstücks führen.

3. Ist infolge der Beeinträchtigung eine Nutzung des Grundstücks unmöglich, kann die Entschädigung im Einzelfall (nahezu) dem vollen Grundstückswert entsprechen.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (7 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
35,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
35,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,29 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.