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  1. 2-13 S 127/12 - Verschließen der Haustür zur Nachtzeit
    Leitsatz: Der Eigentümerbeschluss, während der Nachtzeiten die Haustür einer Wohnungseigentumsanlage verschlossen zu halten, widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung; denn es gibt Haustürschließsysteme, die ein Verschließen des Hauseingangs zulassen, auf der Innenseite aber ein Öffnen durch flüchtende Hausbewohner ohne Schlüssel ermöglichen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Frankfurt am Main
    12.05.2015
  2. 9 U 74/14 - Wohnungseigentumsvertrag, verzögernde Umstände, Annahmefrist
    Leitsatz: 1. Eine vertragliche Bindungsfrist an ein Angebot zum Abschluss eines Wohnungseigentumsvertrages von sieben Wochen kann im Einzelfall einer Inhaltskontrolle nach § 308 Nr. 1 BGB standhalten. Zu den regelmäßigen Umständen im Sinne des § 147 Abs. 2 BGB einschließlich der verzögernden Umstände, die der Antragende kannte oder kennen musste, zählt auch der Zeitraum der Weihnachtsfeiertage bis zum Jahreswechsel. 2. Die notarielle Pflicht zur Belehrung über zu lange Annahmefristen schützt das Interesse der Vertragsparteien an dem wirksamen Zustandekommen eines Vertrages, welches nicht daran scheitern soll, dass die Annahmefrist bereits abgelaufen ist, nicht dagegen das Interesse, sich von einem nachträglich als von Anfang an unwirtschaftlich erkannten Vertrag zu lösen. Daher wären vom Schutzzweck der Belehrungspflichten des Notars allenfalls Aufwendungen auf einen vermeintlich wirksamen, tatsächlich aber unwirksamen Vertrag erfasst, nicht dagegen Aufwendungen auf einen tatsächlich wirksamen, jedoch unwirtschaftlichen Vertrag.
    KG
    14.08.2015
  3. 9 U 1/13 Baul - Planungsrechtliche Änderung, wertmindernder Eingriff
    Leitsatz: Entfällt eine planungsrechtlich zulässige bauliche Nutzung nach sieben Jahren durch eine planungsrechtliche Änderung, ist der Wegfall der Nutzungsmöglichkeit als solcher nicht zu entschädigen, sondern nur ein wertmindernder Eingriff in die ausgeübte Nutzung (§§ 95 Abs. 2 Nr. 7, 42 Abs. 3 Satz 1, 43 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Eine einschränkende Auslegung des § 43 Abs. 3 Satz 2 BauGB dahin, dass die Vorschrift bei sog. isolierten eigentumsentziehenden Eingriffen nicht anzuwenden sei, ist im Anschluss an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2014 - 1 BvR 2142/11 - nicht zulässig. Sie ist auch nicht geboten, weil es sich bei der Regelung des § 42 Abs. 3 BauGB um eine nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums handelt und gegen unzulässige Planänderungen verwaltungsgerichtlicher Primärrechtsschutz besteht.
    KG
    10.07.2015
  4. V ZR 165/14 - Kein Heimfallanspruch gegen Erwerber wegen Pflichtverletzungen des Rechtsvorgängers
    Leitsatz: 1. Einem Heimfallanspruch kommt keine dingliche Wirkung zu. Sind dessen Voraussetzungen bei einem früheren Erbbauberechtigten eingetreten, kann er daher nicht gegen den Erwerber des Erbbaurechts geltend gemacht werden. 2. Hat ein Grundstückseigentümer der Belastung des Erbbaurechts mit einem gegenüber der Erbbauzinsreallast vorrangigen Grundpfandrecht zugestimmt, kann er gegenüber dem Ersteher des Erbbaurechts kein Heimfallrecht mit der Begründung ausüben, dieser sei nicht bereit, in die schuldrechtlichen Verpflichtungen des früheren Erbbauberechtigten hinsichtlich des Erbbauzinses einzutreten (Fortführung von Senat, Beschluss vom 26. Februar 1987 - V ZB 10/86, BGHZ 100, 107).
    BGH
    06.11.2015
  5. 5 W 45/15 - Löschung eines eingetragenen Rechts
    Leitsatz: Zur Löschung eines im Grundbuch zugunsten einer Gemeinschaft von Gläubigern nach § 428 BGB eingetragenen Rechts an einem Grundstück ist die Bewilligung aller Gesamtgläubiger nach § 19 GBO erforderlich, sofern sich aus dem Schuldverhältnis zwischen den Gesamtgläubigern etwas anderes nicht ergibt (Abweichung von KG, JW 1937, 3158 und OLG Zweibrücken, Beschluss vom 4. September 2013 - 3 W 52/13).
    OLG Brandenburg
    16.06.2015
  6. 5 U Lw 85/14 - AGB, Landpachtvertrag, Vorpachtrecht
    Leitsatz: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Landpachtvertrages kann ohne nähere Regelungen zu dessen Inhalt zugunsten des Pächters als Verwender ein Vorpachtrecht nicht wirksam eingeräumt werden.
    OLG Brandenburg
    16.07.2015
  7. I-24 W 81/14 - Beseitigungsverpflichtung
    Leitsatz: Eine gemäß § 546 BGB bestehende Verpflichtung des Schuldners, Aufbauten und Anlagen zu beseitigen, wird von der Verurteilung zur Räumung und Herausgabe grundsätzlich nicht umfasst, weil er Urteilsausspruch nicht erkennen lässt, welche Grundstücksbestandteile gemäß § 94 BGB zu entfernen sind. Streitigkeiten über den Umfang einer Beseitigungsverpflichtung sind jedoch grundsätzlich in einem Erkenntnisverfahren zu klären.
    OLG Düsseldorf
    26.02.2015
  8. 3 U 15/14 - Verwender von Vertragsbedingungen im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB
    Leitsatz: 1. Handeln Pächter und Verpächter gemeinsam gegenüber einem potentiellen Erwerber die Bedingungen des Pachtvertrages aus, und schließen Pächter und Verpächter diesen Vertrag dann ab, gilt keiner von ihnen als Verwender i.S.d. §§ 305 ff. BGB.2. Gegen die Wirksamkeit von zwischen den Parteien individuell vereinbarten Endrenovierungsklauseln bestehen bei der Geschäftsraummiete grundsätzlich keine Bedenken (vgl. nur BGH, Urt. v. 18.3.2009, XII ZR 200/06, MDR 2009, 678).
    OLG Rostock
    19.03.2015
  9. 3 U 56/15 - Rechtsweg für Besitzschutzansprüche nach Besitzeinweisung der öffentlichen Hand durch Hoheitsakt
    Leitsatz: Hat die öffentliche Hand den Besitz an einem Grundstück im Wege der Besitzeinweisung durch hoheitlichen Akt erlangt, ist sie für die Abwehr von Besitzstörungen auf den Verwaltungsrechtsweg verwiesen.
    OLG Rostock
    23.12.2015
  10. V ZR 138/14 - Öffentlicher Weg, Privatweg, Grunddienstbarkeit
    Leitsatz: Für die Bestimmung, ob ein Grundstück ordnungsmäßig im Sinne von § 917 Abs. 1 Satz 1 BGB genutzt wird, ist es ohne Belang, aus welchen Gründen ihm die Verbindung zu einem öffentlichen Weg fehlt. Hat der Eigentümer die Ursache gesetzt, kann dies nur im Rahmen von § 918 BGB Bedeutung erlangen.
    BGH
    24.04.2015