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Urteil Rechtsweg für Besitzschutzansprüche nach Besitzeinweisung der öffentlichen Hand durch Hoheitsakt
Schlagworte
Rechtsweg für Besitzschutzansprüche nach Besitzeinweisung der öffentlichen Hand durch Hoheitsakt
Leitsatz
Hat die öffentliche Hand den Besitz an einem Grundstück im Wege der Besitzeinweisung durch hoheitlichen Akt erlangt, ist sie für die Abwehr von Besitzstörungen auf den Verwaltungsrechtsweg verwiesen.
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