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V ZR 65/17 - Vorläufige Durchsetzung des Änderungsanspruchs der GemeinschaftsordnungLeitsatz: 1. Die dauerhafte Änderung des Inhalts eines Sondernutzungsrechts und die dauerhafte Aufhebung eines solchen Rechts können die übrigen Wohnungseigentümer gegen den Willen des Sondernutzungsberechtigten nur nach Maßgabe von § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG und auf dem darin geregelten Weg einer Anpassung oder Änderung der Gemeinschaftsordnung herbeiführen. 2. Aus § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG kann sich auch ein Anspruch auf ersatzlose Aufhebung eines Sondernutzungsrechts ergeben, allerdings nur als ultima ratio, etwa wenn die Sondernutzungsfläche zwingend benötigt wird, um unabwendbaren behördlichen Auflagen nachzukommen, und regelmäßig nur gegen Zahlung einer entsprechenden Entschädigung. 3. Selbst wenn die übrigen Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG die Aufhebung eines Sondernutzungsrechts verlangen können, ist der Sondernutzungsberechtigte nicht verpflichtet, seine Sondernutzungsfläche im Vorgriff auf eine solche Aufhebung zur Verfügung zu stellen.BGH23.03.2018
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V ZR 101/16 - Schadensersatzansprüche wegen verweigerter oder verzögerter Maßnahmen zur Sanierung des GemeinschaftseigentumsLeitsatz: ...- V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 11...BGH23.02.2018
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1 N 247/19 - Wirksamkeit von VeränderungssperrenLeitsatz: ...berücksichtigen. 4. § 21 Abs. 1 Satz 1 1. Halbs...OLG Thüringen26.01.2022
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V ZB 3/23 - Treuwidriges Beseitigungsverlangen trotz grob fahrlässig errichteten Über-bausLeitsatz: Ein Beseitigungsanspruch für einen Grundstücksüberbau kann auch bei einem grob fahrlässig errichteten Überbau ausgeschlossen sein, sofern dieser Anspruchsgrund schuldhaft verspätet geltend gemacht wird (vgl. BGH, NJW 2008, 3122).(Leitsatz der Redaktion)BGH20.07.2023
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V ZB 206/10 - Schenkung einer Eigentumswohnung bedarf der Genehmigung des gesetzlichen VertretersLeitsatz: Der (schenkweise) Erwerb einer Eigentumswohnung ist nicht lediglich rechtlich vorteilhaft und bedarf deshalb der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters nach § 107 BGB. Auf den Inhalt der Gemeinschaftsordnung, das Bestehen eines Verwaltervertrags oder eines Mietvertrags über die Eigentumswohnung kommt es nicht an.BGH30.09.2010
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V ZB 51/23 - Keine Pflegerbestellung bei Schenkung eines MiteigentumsanteilsLeitsatz: ...2004 - V ZB 13/04, BGHZ 161, 170)....BGH18.04.2024
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VIII ZR 38/21 - Erledigungserklärung, Beschwer des Rechtsmittelführers, Sachinteresse, Kos-teninteresseLeitsatz: ...2011, 247 Rn. 3; vom 18. Juni 2015 - V ZR...BGH08.02.2022
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26 U 29/20 - Keine Verpflichtung zur Entfernung eines an einen Maschendrahtzaun zur Verhinderung von Sichtkontakten angebauten HolzlattenzaunsLeitsatz: 1. Nur bei einer gemeinsamen Grenzeinrichtung ist ein Grundstücksnachbar gehindert, an einen Maschendrahtzaun einen Holzlattenzaun anzubauen.2. Ein Beseitigungsanspruch entfällt umso mehr, wenn nur durch Verminderung des visuellen Kontaktes ein jahrelang bestehender Nachbarstreit entschärft werden kann.(Leitsätze der Redaktion)KG03.03.2021
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VIII ZR 36/12 - Keine Aufrechnung von nicht aus Mietverhältnis stammenden Forderungen mit Mietkaution; Kaution; Treuhandverhältnis; Abtretung; mietfremde ForderungenLeitsatz: Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung ist dem Treuhandcharakter der Mietkaution ein stillschweigendes Aufrechnungsverbot im Hinblick auf Forderungen zu entnehmen, die nicht aus dem Mietverhältnis stammen. Mit derartigen Forderungen kann der Vermieter gegenüber dem Anspruch des Mieters auf Kautionsrückzahlung auch dann nicht aufrechnen, wenn die Kaution am Ende des Mietverhältnisses nicht für Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis benötigt wird.BGH11.07.2012
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IX ZR 51/97 - Mandatsumfang bei Prozeß gegen MiteigentümerLeitsatz: Macht der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft Ansprüche gegen einzelne Wohnungseigentümer geltend, vertritt er die Gemeinschaft mit Ausnahme der Antragsgegner.BGH02.07.1998
