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  1. V ZR 101/16 - Schadensersatzansprüche wegen verweigerter oder verzögerter Maßnahmen zur Sanierung des Gemeinschaftseigentums
    Leitsatz: ...- V ZR 94/11, NJW 2012, 2955 Rn. 11...
    BGH
    23.02.2018
  2. 1 N 247/19 - Wirksamkeit von Veränderungssperren
    Leitsatz: ...berücksichtigen. 4. § 21 Abs. 1 Satz 1 1. Halbs...
    OLG Thüringen
    26.01.2022
  3. V ZB 3/23 - Treuwidriges Beseitigungsverlangen trotz grob fahrlässig errichteten Über-baus
    Leitsatz: Ein Beseitigungsanspruch für einen Grundstücksüberbau kann auch bei einem grob fahrlässig errichteten Überbau ausgeschlossen sein, sofern dieser Anspruchsgrund schuldhaft verspätet geltend gemacht wird (vgl. BGH, NJW 2008, 3122).(Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    20.07.2023
  4. V ZB 206/10 - Schenkung einer Eigentumswohnung bedarf der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters
    Leitsatz: Der (schenkweise) Erwerb einer Eigentumswohnung ist nicht lediglich rechtlich vorteilhaft und bedarf deshalb der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters nach § 107 BGB. Auf den Inhalt der Gemeinschaftsordnung, das Bestehen eines Verwaltervertrags oder eines Mietvertrags über die Eigentumswohnung kommt es nicht an.
    BGH
    30.09.2010
  5. V ZB 51/23 - Keine Pflegerbestellung bei Schenkung eines Miteigentumsanteils
    Leitsatz: ...2004 - V ZB 13/04, BGHZ 161, 170)....
    BGH
    18.04.2024
  6. VIII ZR 38/21 - Erledigungserklärung, Beschwer des Rechtsmittelführers, Sachinteresse, Kos-teninteresse
    Leitsatz: ...2011, 247 Rn. 3; vom 18. Juni 2015 - V ZR...
    BGH
    08.02.2022
  7. 26 U 29/20 - Keine Verpflichtung zur Entfernung eines an einen Maschendrahtzaun zur Verhinderung von Sichtkontakten angebauten Holzlattenzauns
    Leitsatz: 1. Nur bei einer gemeinsamen Grenzeinrichtung ist ein Grundstücksnachbar gehindert, an einen Maschendrahtzaun einen Holzlattenzaun anzubauen.2. Ein Beseitigungsanspruch entfällt umso mehr, wenn nur durch Verminderung des visuellen Kontaktes ein jahrelang bestehender Nachbarstreit entschärft werden kann.(Leitsätze der Redaktion)
    KG
    03.03.2021
  8. VIII ZR 36/12 - Keine Aufrechnung von nicht aus Mietverhältnis stammenden Forderungen mit Mietkaution; Kaution; Treuhandverhältnis; Abtretung; mietfremde Forderungen
    Leitsatz: Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung ist dem Treuhandcharakter der Mietkaution ein stillschweigendes Aufrechnungsverbot im Hinblick auf Forderungen zu entnehmen, die nicht aus dem Mietverhältnis stammen. Mit derartigen Forderungen kann der Vermieter gegenüber dem Anspruch des Mieters auf Kautionsrückzahlung auch dann nicht aufrechnen, wenn die Kaution am Ende des Mietverhältnisses nicht für Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis benötigt wird.
    BGH
    11.07.2012
  9. IX ZR 51/97 - Mandatsumfang bei Prozeß gegen Miteigentümer
    Leitsatz: Macht der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft Ansprüche gegen einzelne Wohnungseigentümer geltend, vertritt er die Gemeinschaft mit Ausnahme der Antragsgegner.
    BGH
    02.07.1998
  10. IX ZR 217/06 - Einzugsermächtigung im Insolvenzverfahren
    Leitsatz: 1. Der Schuldner, der nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit während des Insolvenzeröffnungsverfahrens eine im Lastschriftverfahren erfolgte Kontobelastung nicht genehmigt, handelt in der Regel weder rechts- noch sittenwidrig. 2. Der vorläufige Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt ist befugt, im Einzugsermächtigungsverfahren erfolgten Lastschriften zu widersprechen, unabhängig davon, ob dem Schuldner eine sachlich rechtliche Einwendung gegen die Gläubigerforderung zusteht (Bestätigung von BGHZ 161, 49). 3. Im Einzugsermächtigungsverfahren ist in der Regel die Gläubigerforderung vor Erteilung der Genehmigung durch den Schuldner nicht erfüllt. 4. Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken wirkt auch im Rechtsverhältnis zum endgültigen und zum vorläufigen "starken" Insolvenzverwalter, nicht jedoch gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt. 5. Der Insolvenzverwalter, der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Schuldnerkonto für eingehende Gutschriften längere Zeit weiterbenutzt, ohne die auf diesem Konto im Einzugsermächtigungsverfahren ergangenen Lastschriften zu widerrufen, genehmigt diese konkludent.
    BGH
    25.10.2007