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Urteil Treuwidriges Beseitigungsverlangen trotz grob fahrlässig errichteten Über-baus
Schlagworte
Treuwidriges Beseitigungsverlangen trotz grob fahrlässig errichteten Über-baus
Leitsatz
Ein Beseitigungsanspruch für einen Grundstücksüberbau kann auch bei einem grob fahrlässig errichteten Überbau ausgeschlossen sein, sofern dieser Anspruchsgrund schuldhaft verspätet geltend gemacht wird (vgl. BGH, NJW 2008, 3122).
(Leitsatz der Redaktion)
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