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  1. V ZR 4/21 - Anspruch auf Notweg bei eigenen Baumaßnahmen, Duldungspflicht des Nachbarn und eines Dienstbarkeitsberechtigten
    Leitsatz: 1. Fehlt einem bebauten Grundstück die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg deshalb, weil die in der bestandskräftigen Baugenehmigung vorgesehene Zuwegung schon bei der Bebauung technisch nicht herstellbar war oder jedenfalls nicht (mehr) hergestellt werden kann, ist das Notwegrecht nicht gemäß § 918 Abs. 1 BGB ausgeschlossen. 2. Wird durch den Notweg eine Dienstbarkeit an dem Nachbargrundstück beeinträchtigt, muss der Eigentümer des verbindungslosen Grundstücks die Duldung des Notwegs nicht nur von dem Eigentümer des Nachbargrundstücks, sondern auch von dem Dienstbarkeitsberechtigten verlangen.3. Ob eine Zuwegung zu einem bebauten Grundstück den Anforderungen an eine zur ordnungsmäßigen Grundstücksnutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg genügt, beurteilt sich nach den aktuellen technischen und rechtlichen Voraussetzungen und nicht nach den Gegebenheiten bei Erteilung der Baugenehmigung.
    BGH
    13.05.2022
  2. V ZB 4/21 - Erwerb eines Miteigentumsanteils an vermietetem Grundstück an Minderjährige
    Leitsatz: ...2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137). b...
    BGH
    28.04.2022
  3. V ZR 164/09 - Eingeschränkt überprüfbares Gestaltungsermessen der Wohnungseigentümer bei Bestimmung abweichender Kostenverteilungsschlüssel; Nichtbeachtung des Gebrauchsmaßstabs; ordnungsgemäße Verwaltung; Anspruch auf Gleichbehandlung; Unterlaufen des allgemeinen Kostenverteilungsschlüssels; Umlagemaßstab; anfechtbarer und nichtiger Beschluss; Verteilungsmaßstab
    Leitsatz: a) Die Wohnungseigentümer haben bei der Bestimmung eines abweichenden Kostenverteilungsschlüssels nach § 16 Abs. 4 WEG ein nur eingeschränkt überprüfbares Gestaltungsermessen; das ist überschritten, wenn der Kostenverteilungsschlüssel nicht durch den in der Vorschrift genannten Gebrauchsmaßstab, sondern von anderen Gesichtspunkten bestimmt wird. b) Ein Beschluss nach § 16 Abs. 4 WEG muss den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung genügen. Daran fehlt es, wenn die für den Einzelfall beschlossene Änderung des Kostenverteilungsschlüssels einen Anspruch der betroffenen Wohnungseigentümer auf Gleichbehandlung in künftigen Fällen auslöst und so den allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel unterläuft. Ein solcher Verstoß führt zur Anfechtbarkeit, nicht zur Nichtigkeit des Beschlusses.
    BGH
    18.06.2010
  4. V ZR 94/11 - Schadensersatzanspruch wegen verzögerter Beschlussfassung über notwendige Instandsetzungsmaßnahmen; Verzögerung der Instandsetzung
    Leitsatz: a) Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen verzögerter Beschlussfassung über notwendige Instandsetzungsmaßnahmen nach § 280 Abs. 1 und 2, § 286 BGB scheidet aus, wenn der betroffene Wohnungseigentümer vorher gefasste Beschlüsse über die Zurückstellung der Instandsetzung nicht angefochten hat. b) Die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband ist jedenfalls dann dem einzelnen Wohnungseigentümer gegenüber verpflichtet, die unverzügliche Umsetzung eines Beschlusses zur Sanierung des Gemeinschaftseigentums gegenüber dem Verwalter durchzusetzen, wenn der Beschluss den Zweck hat, einen Schaden am Gemeinschaftseigentum zu beseitigen, der das Sondereigentum des Wohnungseigentümers unbenutzbar macht.
    BGH
    13.07.2012
  5. V ZR 131/10 - Änderung des Kostenverteilungsschlüssels; unbillige Mehrbelastung
    Leitsatz: 1. Eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels (hier: sowohl für die Bewirtschaftungs- als auch für die Instandhaltungskosten) kann ein einzelner Wohnungseigentümer vor Gericht nur unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG durchsetzen. 2. Die unbillige Mehrbelastung eines einzelnen Wohnungs- oder Teileigentümers muss insbesondere mit dem schützenswerten Vertrauen der übrigen Wohnungseigentümer auf den Weiterbestand des geltenden Kostenverteilungsschlüssels abgewogen werden. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    17.12.2010
  6. V ZR 149/18 - Beseitigung von rechtswidrigen baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums
    Leitsatz: ...Senat, Urteil vom 28. Januar 2011 - V ZR...
    BGH
    05.07.2019
  7. V ZR 114/09 - Anfechtung eines Negativbeschlusses; Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Gestaltungsklage; Antrag auf ordnungsgemäße Verwaltung; fehlende Beschlusskompetenz für vom Gesetz abweichende Vereinbarung oder Anpassung einer Vereinbarung; Leistungsklage auf Zustimmung zur Änderung einer Vereinbarung; generelle und einzelfallbezogene Änderung von Kostenverteilungsschlüsseln
    Leitsatz: a) Die Ablehnung eines Beschlussantrags durch die Wohnungseigentümer (Negativbeschluss) unterliegt auch ohne Verbindung mit einem auf die Feststellung eines positiven Beschlussergebnisses gerichteten Antrag der gerichtlichen Anfechtung (Abgrenzung zu Senat, BGHZ 152, 46, 51 und 156, 19, 22). b) Die vorherige Befassung der Versammlung der Wohnungseigentümer mit einem auf deren Mitwirkung an einer ordnungsgemäßen Verwaltung gerichteten Antrag ist Zulässigkeitsvoraussetzung der Gestaltungsklage nach § 21 Abs. 8 WEG. c) Für die Entscheidung über das Verlangen eines Wohnungseigentümers nach einer vom Gesetz abweichenden Vereinbarung oder der Anpassung einer Vereinbarung (§ 10 Abs. 2 Satz 3 WEG) fehlt den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz; die auf Zustimmung zu der Änderung gerichtete Leistungsklage ist deshalb ohne vorherige Befassung der Wohnungseigentümerversammlung zulässig. d) Die Regelung in § 16 Abs. 4 WEG zur Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels im Einzelfall schließt nicht die Geltendmachung des auch denselben Einzelfall betreffenden Anspruchs auf Zustimmung zur generellen Änderung der Kostenverteilung nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG aus. e) Der Anspruch eines Wohnungseigentümers, nach § 16 Abs. 4 Satz 1 WEG im Einzelfall eine abweichende Kostenverteilung durchzusetzen, besteht nicht schon dann, wenn sie dem in der Vorschrift genannten Gebrauchsmaßstab Rechnung trägt; die in § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG genannten Voraussetzungen für die generelle Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels müssen ebenfalls vorliegen.
    BGH
    15.01.2010
  8. 55 S 150/12 - Verfristung der Anfechtungsklage, Pkw-Stellplatzregelung, Datumsangabe in Klageschrift, Anforderungen an die Jahresabrechnung, Plausibilitätsprüfung durch unkundigen Eigentümer
    Leitsatz: 1. Die Anfechtungsklage ist verfristet, wenn weder das Datum der angefochtenen Eigentümerbeschlüsse angegeben noch ein Protokoll der Eigentümerversammlung beigefügt wird. 2. Bei einer Pkw-Stellplatzregelung haben die Wohnungseigentümer ein weites Ermessen. Eine Nummerierung der Stellplätze und eine zeitlich beschränkte Zuweisung sind nicht in jedem Fall notwendig. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    28.02.2014
  9. VIII ZR 31/09 - Stromeinspeisungsvertrag; formularmäßig vereinbartes Blindarbeitsentgelt; Einspeisevergütung
    Leitsatz: a) Das in einem Formularvertrag über die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien zugunsten des Netzbetreibers vereinbarte Blindarbeitsentgelt verstößt weder gegen dessen Verpflichtung, die im EEG vorgeschriebene Mindestvergütung zu zahlen noch ist die Vereinbarung eines solchen Entgelts gemäß § 307 BGB unwirksam. b) Bestreitet der Anlagenbetreiber den Anspruch des Netzbetreibers auf Zahlung eines Blindarbeitsentgelts, steht einer hiermit vom Netzbetreiber erklärten Aufrechnung gegen die von ihm nach § 5 EEG 2004 zu zahlende Einspeisevergütung das in § 12 Abs. 4 Satz 1 EEG 2004 geregelte Aufrechnungsverbot auch dann entgegen, wenn der Anspruch auf Zahlung eines Blindarbeitsentgelts an sich entscheidungsreif ist.
    BGH
    06.04.2011
  10. V ZR 273/17 - Beschluss über einheitlichen Einbau, Wartung und Kontrolle von Rauchwarnmeldern auch für Ausscherer bindend
    Leitsatz: ...Senat, Urteil vom 8. Februar 2013 - V ZR...
    BGH
    07.12.2018