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V ZR 141/17 - Kein Abmahnerfordernis im Entzugsverfahren bei fortgesetzter gemeinschaftswidriger Verhaltensweise, Verfahren auf Entziehung des WohnungseigentumsLeitsatz: Setzt ein Wohnungseigentümer, gegen den ein gerichtliches Verfahren auf Entziehung des Wohnungseigentums anhängig ist, die in der Klage beanstandeten gemeinschaftswidrigen Verhaltensweisen fort, ist hinsichtlich des fortgesetzten Verhaltens eine Abmahnung grundsätzlich entbehrlich.BGH25.01.2018
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67 T 107/19 - Auf unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche beschränkte Verwertungsbefugnis der Mietkaution nach MietendeLeitsatz: ...141/17, GE 2019, 1105)....LG Berlin01.10.2019
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VIII ZR 230/19 - Verbindliche Anerkennung der Betriebskostenabrechnung, Befriedigung aus der Kaution durch Aufrechnung mit streitigen ForderungenLeitsatz: ...ZR 141/17, GE 2019, 1105 = NJW 2019, 3371...BGH28.10.2020
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V ZR 339/17 - Anfechtbarkeit des AbmahnungsbeschlussesLeitsatz: ...Senatsurteils vom 8. Juli 2011 - V ZR 2/11, BGHZ 190...BGH05.04.2019
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V ZR 24/20 - Arglist beim Grundstückskauf, SchwarzarbeitsgebäudeLeitsatz: ...- V ZR 266/11, GE 2013, 755 = NJW 2013...BGH28.05.2021
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V ZR 63/09 - Frist für die Geltendmachung des Verbilligungsabschlages; Geltung der 10-jährigen Verjährungsfrist nach § 196 BGB; Wahlrecht zwischen Wiederkaufsrecht und NachzahlungsanspruchLeitsatz: .... 21. Juli 2006, V ZR 158/05, WM 2006, 2101...BGH06.11.2009
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V ZR 115/22 - Schwarzgeldabrede beim GrundstückskaufvertragLeitsatz: ..., Urteil vom 17. Dezember 1965 - V ZR 115/63...BGH15.03.2024
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V ZB 121/05 - Verjährung der Notarkostenrechnung nach StundungLeitsatz: Die Mitteilung einer von dem Notar einseitig ausgesprochenen Stundung unterbricht nur dann die Verjährung nach § 17 Abs. 3 Satz 2 KostO, wenn dem Kostenschuldner eine den Anforderungen in § 154 Abs. 1, 2 KostO entsprechende Kostenberechnung vorliegt.BGH25.10.2005
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VIII ZR 184/23 - Aufrechnung von Schadensersatzansprüchen in verjährter Zeit mit BarkautionLeitsatz: Eine von den Parteien im Wohnraummietvertrag getroffene Barkautionsabrede ist typischerweise dahingehend auszulegen, dass die Möglichkeit des Vermieters, sich nach Beendigung des Mietverhältnisses im Rahmen der Kautionsabrechnung hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung der Mietsache gemäß §§ 535, 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2, § 823 Abs. 1 BGB durch Aufrechnung befriedigen zu können, nicht an einer fehlenden Ausübung der ihm nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zustehenden Ersetzungsbefugnis in unverjährter Zeit scheitern soll.BGH10.07.2024
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VIII ZR 79/22 - Schönheitsreparaturen und Quotenabgeltungsklausel, Individualvereinbarung wirksamLeitsatz: ...Senatsurteil vom 18. März 2015 - VIII ZR 242/13...BGH06.03.2024