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Urteil Kein Abmahnerfordernis im Entzugsverfahren bei fortgesetzter gemeinschaftswidriger Verhaltensweise, Verfahren auf Entziehung des Wohnungseigentums
Schlagworte
Kein Abmahnerfordernis im Entzugsverfahren bei fortgesetzter gemeinschaftswidriger Verhaltensweise, Verfahren auf Entziehung des Wohnungseigentums
Leitsatz
Setzt ein Wohnungseigentümer, gegen den ein gerichtliches Verfahren auf Entziehung des Wohnungseigentums anhängig ist, die in der Klage beanstandeten gemeinschaftswidrigen Verhaltensweisen fort, ist hinsichtlich des fortgesetzten Verhaltens eine Abmahnung grundsätzlich entbehrlich.
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