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Urteil Kein Abmahnerfordernis im Entzugsverfahren bei fortgesetzter gemeinschaftswidriger Verhaltensweise, Verfahren auf Entziehung des Wohnungseigentums


Schlagworte

Kein Abmahnerfordernis im Entzugsverfahren bei fortgesetzter gemeinschaftswidriger Verhaltensweise, Verfahren auf Entziehung des Wohnungseigentums

Leitsatz

Setzt ein Wohnungseigentümer, gegen den ein gerichtliches Verfahren auf Entziehung des Wohnungseigentums anhängig ist, die in der Klage beanstandeten gemeinschaftswidrigen Verhaltensweisen fort, ist hinsichtlich des fortgesetzten Verhaltens eine Abmahnung grundsätzlich entbehrlich.

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