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  1. V ZR 141/17 - Kein Abmahnerfordernis im Entzugsverfahren bei fortgesetzter gemeinschaftswidriger Verhaltensweise, Verfahren auf Entziehung des Wohnungseigentums
    Leitsatz: Setzt ein Wohnungseigentümer, gegen den ein gerichtliches Verfahren auf Entziehung des Wohnungseigentums anhängig ist, die in der Klage beanstandeten gemeinschaftswidrigen Verhaltensweisen fort, ist hinsichtlich des fortgesetzten Verhaltens eine Abmahnung grundsätzlich entbehrlich.
    BGH
    25.01.2018
  2. 67 T 107/19 - Auf unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche beschränkte Verwertungsbefugnis der Mietkaution nach Mietende
    Leitsatz: ...141/17, GE 2019, 1105)....
    LG Berlin
    01.10.2019
  3. VIII ZR 230/19 - Verbindliche Anerkennung der Betriebskostenabrechnung, Befriedigung aus der Kaution durch Aufrechnung mit streitigen Forderungen
    Leitsatz: ...ZR 141/17, GE 2019, 1105 = NJW 2019, 3371...
    BGH
    28.10.2020
  4. V ZR 339/17 - Anfechtbarkeit des Abmahnungsbeschlusses
    Leitsatz: ...Senatsurteils vom 8. Juli 2011 - V ZR 2/11, BGHZ 190...
    BGH
    05.04.2019
  5. V ZR 24/20 - Arglist beim Grundstückskauf, Schwarzarbeitsgebäude
    Leitsatz: ...- V ZR 266/11, GE 2013, 755 = NJW 2013...
    BGH
    28.05.2021
  6. V ZR 63/09 - Frist für die Geltendmachung des Verbilligungsabschlages; Geltung der 10-jährigen Verjährungsfrist nach § 196 BGB; Wahlrecht zwischen Wiederkaufsrecht und Nachzahlungsanspruch
    Leitsatz: .... 21. Juli 2006, V ZR 158/05, WM 2006, 2101...
    BGH
    06.11.2009
  7. V ZR 115/22 - Schwarzgeldabrede beim Grundstückskaufvertrag
    Leitsatz: ..., Urteil vom 17. Dezember 1965 - V ZR 115/63...
    BGH
    15.03.2024
  8. V ZB 121/05 - Verjährung der Notarkostenrechnung nach Stundung
    Leitsatz: Die Mitteilung einer von dem Notar einseitig ausgesprochenen Stundung unterbricht nur dann die Verjährung nach § 17 Abs. 3 Satz 2 KostO, wenn dem Kostenschuldner eine den Anforderungen in § 154 Abs. 1, 2 KostO entsprechende Kostenberechnung vorliegt.
    BGH
    25.10.2005
  9. VIII ZR 184/23 - Aufrechnung von Schadensersatzansprüchen in verjährter Zeit mit Barkaution
    Leitsatz: Eine von den Parteien im Wohnraummietvertrag getroffene Barkautionsabrede ist typischerweise dahingehend auszulegen, dass die Möglichkeit des Vermieters, sich nach Beendigung des Mietverhältnisses im Rahmen der Kautionsabrechnung hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung der Mietsache gemäß §§ 535, 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2, § 823 Abs. 1 BGB durch Aufrechnung befriedigen zu können, nicht an einer fehlenden Ausübung der ihm nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zustehenden Ersetzungsbefugnis in unverjährter Zeit scheitern soll.
    BGH
    10.07.2024
  10. VIII ZR 79/22 - Schönheitsreparaturen und Quotenabgeltungsklausel, Individualvereinbarung wirksam
    Leitsatz: ...Senatsurteil vom 18. März 2015 - VIII ZR 242/13...
    BGH
    06.03.2024