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  1. V ZB 18/12 - Zwangsversteigerungsverfahren; Ablöserecht des Zwischenrechtsinhabers
    Leitsatz: Bei der Ablösung von Rechten braucht sich der Inhaber eines Zwischenrechts die Rangänderungen, die erst nach der Eintragung seines Rechts in das Grundbuch wirksam geworden sind, nicht entgegenhalten lassen. Er kann unabhängig davon, aus welchem der nach der Rangänderung vorrangig gewordenen Rechte die Vollstreckung in das Grundstück betrieben wird, das vorrangige Recht insgesamt ablösen. Dabei geht das abgelöste Recht gemäß § 1150, § 268 Abs. 3 Satz 1 BGB mit dem Inhalt und dem Rang auf den Ablösenden über, den dieses Recht im Zeitpunkt der Eintragung des Zwischenrechts hatte.
    BGH
    28.02.2013
  2. V ZR 14/12 - Fotografieren von Bauwerken auf Grundstücken bei gestattetem Grundstückszugang; kommerzielle Verwertung von Fotos; Zutritt; Zuweisungsgehalt des Grundeigentums; Umfang von Eigentümerrechten
    Leitsatz: Der Grundstückseigentümer entscheidet auch dann allein über die kommerzielle Verwertung der von seinem Grundstück aus angefertigten Fotografien seiner Bauwerke und Gartenanlagen, wenn er den Zugang zu privaten Zwecken gestattet hat (Bestätigung des Senatsurteils vom 17. Dezember 2010 - V ZR 45/10, NJW 2011, 749).
    BGH
    01.03.2013
  3. 8 K 671/12 - Rückübertragungsrecht; Rücknahme des Restitutionsantrags; entschädigungslose Enteignung; Restitutionsanspruch nach strafrechtlicher Rehabilitierung
    Leitsatz: 1. Der Restitutionsantrag kann auch in einem an das Verwaltungsgericht gerichteten Schriftsatz zurückgenommen werden, selbst wenn die Erklärung nicht ausdrücklich an die dafür zuständige Behörde gerichtet ist. 2. Eine entschädigungslose Enteignung liegt nicht vor, wenn der frühere Eigentümer für den Eigentumsverlust eine im Kaufvertrag vereinbarte Gegenleistung erhalten hat. 3. Aus der strafrechtlichen Rehabilitierung kann ein Anspruch auf Rückgabe der eingezogenen Vermögenswerte vom materiell Berechtigten nur dann hergeleitet werden, wenn die Einziehung sachbezogen erfolgt ist. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Frankfurt (Oder)
    20.02.2013
  4. OVG 2 S 29.12 - Rechtmäßige Anordnung des Bezirksamts zur Aufhebung der Versorgungssperre gegen einzelnen Wohnungseigentümer
    Leitsatz: 1. Das Wohnungsaufsichtsgesetz ist nicht nur bei baulichen Mängeln anwendbar, die auf Abnutzung, Alterung oder Witterungseinflüssen beruhen (hier bejaht für Absperrung der Heizungsanlage und Unterbrechung der Wasserversorgung). 2. Ein Wohnungseigentümer kann auch dann als verfügungsberechtigter Zustandsstörer nach dem WoAufG in Anspruch genommen werden, wenn er nicht die Versorgungssperre selbst vorgenommen hat, die betroffene Wohnung nicht in seinem Sondereigentum steht und ein Verwalter für die Wohnungseigentumsanlage bestellt ist. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    25.02.2013
  5. VII ZR 162/12 - Allgemeine Geschäftsbedingungen; Lieferung und Einbau einer Küche; unwirksame Klausel über Zahlung des Kaufpreises für eine Einbauküche bei Lieferung; mit Einbau gekoppelter Erwerb einer Küche; keine Umdeutung einer Allgemeinen Geschäftsbedingung in Individualvereinbarung allein durch nachträgliche Änderung; Klauseldisposition
    Leitsatz: a) Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten einer von ihm einzubauenden Küche „Der Kaufpreis ist spätestens bei Anlieferung der Kaufgegenstände ohne Abzug zu bezahlen." ist unwirksam. b) Eine Allgemeine Geschäftsbedingung verliert ihren Charakter als nach §§ 305 ff. BGB der Inhaltskontrolle unterliegender Klausel nicht allein dadurch, dass sie von den Parteien nachträglich geändert wird. Vielmehr muss die nachträgliche Änderung in einer Weise erfolgen, die es rechtfertigt, sie wie eine von vornherein getroffene Individualvereinbarung zu behandeln. Das ist nicht der Fall, wenn der Verwender auch nach Vertragsschluss dem Vertragspartner keine Gestaltungsfreiheit eingeräumt und den gesetzesfremden Kerngehalt der Klausel nicht zur Disposition gestellt hat.
    BGH
    07.03.2013
  6. VIII ZR 52/12 - Unwirksame Preisänderungsklausel in Gaslieferungsvertrag; Frist zur Geltendmachung unwirksamer Gaspreisklausel; Sonderkundenvertrag; Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen Gaspreisüberzahlung
    Leitsatz: a) Auch in Ansehung des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG kann eine infolge der Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Preisänderungsklausel nach § 307 BGB entstehende planwidrige Regelungslücke in einem Energieversorgungsvertrag mit einem (Norm-) Sonderkunden im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 157, 133 BGB) dahingehend geschlossen werden, dass der Kunde die Unwirksamkeit derjenigen Preiserhöhungen, die zu einem den vereinbarten Anfangspreis übersteigenden Preis führen, nicht geltend machen kann, wenn er sie nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Jahresrechnung, in der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt worden ist, beanstandet hat (Fortführung der Senatsurteile vom 14. März 2012 - VIII ZR 113/11, NJW 2012, 1865, Rn. 19 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ 192, 372 bestimmt, und VIII ZR 93/11, ZNER 2012, 265, Rn. 24 ff.). b) Ist die in einem Energieversorgungsvertrag mit einem (Norm-) Sonderkunden formularmäßig vereinbarte Preisänderungsklausel nach § 307 BGB unwirksam, verbleiben das Kalkulations- und damit auch das Kostensteigerungsrisiko grundsätzlich bei dem Energieversorgungsunternehmen (Fortführung des Senatsurteils vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 105/88, BGHZ 109, 139, 145). Dessen Verpflichtung zur Herausgabe der von dem Kunden rechtsgrundlos gezahlten Erhöhungsbeträge ist daher nicht gemäß § 818 Abs. 3 BGB ausgeschlossen. c) Die Verjährung von Rückzahlungsansprüchen wegen Gaspreisüberzahlungen beginnt nicht bereits mit den jeweils geleisteten Abschlagszahlungen, sondern erst mit der anschließenden Erteilung der Jahresabrechnung zu laufen (Bestätigung des Senatsurteils vom 23. Mai 2012 - VIII ZR 210/11, NJW 2012, 2647 Rn. 9 ff.).
    BGH
    23.01.2013
  7. VIII ZR 80/12 - Unwirksame Preisänderungsklausel in Gaslieferungsvertrag; Frist zur Geltendmachung unwirksamer Gaspreisklausel; Sonderkundenvertrag; Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen Gaspreisüberzahlung
    Leitsatz: a) Auch in Ansehung des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG kann eine infolge der Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Preisänderungsklausel nach § 307 BGB entstehende planwidrige Regelungslücke in einem Energieversorgungsvertrag mit einem (Norm-) Sonderkunden im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 157, 133 BGB) dahingehend geschlossen werden, dass der Kunde die Unwirksamkeit derjenigen Preiserhöhungen, die zu einem den vereinbarten Anfangspreis übersteigenden Preis führen, nicht geltend machen kann, wenn er sie nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Jahresrechnung, in der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt worden ist, beanstandet hat (Fortführung der Senatsurteile vom 14. März 2012 - VIII ZR 113/11, NJW 2012, 1865, Rn. 19 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ 192, 372 bestimmt, und VIII ZR 93/11, ZNER 2012, 265, Rn. 24 ff.). b) Ist die in einem Energieversorgungsvertrag mit einem (Norm-) Sonderkunden formularmäßig vereinbarte Preisänderungsklausel nach § 307 BGB unwirksam, verbleiben das Kalkulations- und damit auch das Kostensteigerungsrisiko grundsätzlich bei dem Energieversorgungsunternehmen (Fortführung des Senatsurteils vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 105/88, BGHZ 109, 139, 145). Dessen Verpflichtung zur Herausgabe der von dem Kunden rechtsgrundlos gezahlten Erhöhungsbeträge ist daher nicht gemäß § 818 Abs. 3 BGB ausgeschlossen. c) Die Verjährung von Rückzahlungsansprüchen wegen Gaspreisüberzahlungen beginnt nicht bereits mit den jeweils geleisteten Abschlagszahlungen, sondern erst mit der anschließenden Erteilung der Jahresabrechnung zu laufen (Bestätigung des Senatsurteils vom 23. Mai 2012 - VIII ZR 210/11, NJW 2012, 2647 Rn. 9 ff.).
    BGH
    23.01.2013
  8. VIII ZR 104/12 - Wert der Beschwer des zur Wiedereinräumung des Besitzes an einer mitvermieteten Gartenfläche verurteilten Vermieters; Mietergarten
    Leitsatz: Der Wert der Beschwer des zur Wiedereinräumung des Besitzes an einer streitigen Teilfläche eines mitvermieteten Gartens verurteilten Vermieters bestimmt sich nach dem 3,5 fachen Jahresbetrag der darauf entfallenden Miete. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    22.01.2013
  9. 4 T 93/13 - Kein Herausgabeanspruch für als Mietsicherheit überlassenes Sparbuch nach Verjährung
    Leitsatz: 1. Der Anspruch des Mieters auf Rückgewähr der Mietsicherheit verjährt in drei Jahren, beginnend mit der üblichen Abrechnungsfrist für den Vermieter von sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses. 2. Das gilt auch für ein als Pfand dem Vermieter übergebenes Sparbuch, dessen Herausgabe vom Mieter nach Eintritt der Verjährung nicht verlangt werden kann.
    LG Oldenburg
    11.02.2013
  10. 2 S 263/12 - Mieterhöhungsverlangen; Flächenüberschreitung um mehr als 10 %; Wohnflächenüberschreitung; Berechnung der Kappungsgrenze
    Leitsatz: 1. Einer Mieterhöhung nach § 558 BGB ist die tatsächliche Wohnfläche zugrunde zu legen, wenn diese die vereinbarte Wohnfläche um mehr als 10 % übersteigt. 2. Die Kappungsgrenze ist in diesem Fall fiktiv nur nach der Differenz zwischen der Quadratmetermiete der Ausgangsmiete und dem verlangten Quadratmeterpreis der Mieterhöhung zu berechnen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Halle/Saale
    19.03.2013