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  1. V ZR 33/20 - Werdender Wohnungseigentümer bei Aufteilung durch Teilungsvertrag
    Leitsatz: Bei einer Aufteilung durch Teilungsvertrag gemäß § 3 WEG a.F. kann derjenige, der seine Einheit von einem der teilenden Eigentümer erwirbt, als werdender Wohnungseigentümer anzusehen sein; das kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn aus objektivierter Erwerbersicht eine strukturelle Vergleichbarkeit mit einer einseitigen Aufteilung gemäß § 8 WEG a.F. durch einen Bauträger gegeben ist, weil das Gebäude seitens der teilenden Eigentümer errichtet oder grundlegend saniert und zumindest ein Teil der Einheiten im Zuge der Aufteilung veräußert werden soll.
    BGH
    26.02.2021
  2. V ZR 77/21 - Unwirksame Bestimmung über einseitige Verwalterbestellung durch den tei-lenden Eigentümer, Vorbehalt der Verwalterbestimmung durch den teilenden Eigentümer
    Leitsatz: Für ein Beschlussmängelverfahren, in dem die Wirksamkeit der einseitigen Bestellung des Verwalters durch den teilenden Eigentümer im Streit steht, ist der Verwalter als berechtigt anzusehen, die beklagten übrigen Wohnungseigentümer zu vertreten und für diese Zustellungen entgegenzunehmen. Eine in der Gemeinschaftsordnung enthaltene Regelung, mit der sich der zunächst zum Verwalter bestellte teilende Eigentümer die einseitige Bestimmung eines anderen Verwalters in der Aufteilungsphase vorbehält, ist unter Geltung des Wohnungseigentumsgesetzes in der bis zum 30. November 2020 geltenden Fassung jedenfalls insoweit unwirksam, als der Vorbehalt nach Entstehung der (werdenden) Wohnungseigentümergemeinschaft fortgelten soll. Der Mangel der Einberufung der Eigentümerversammlung durch einen Nichtberechtigten wird geheilt, wenn sämtliche Wohnungseigentümer an der Versammlung und der Abstimmung teilnehmen; dabei kommt es nicht darauf an, ob den Wohnungseigentümern die fehlende Einberufungsberechtigung bekannt war.
    BGH
    11.03.2022
  3. V ZR 206/24 - Pflicht des amtierenden und des ausgeschiedenen Verwalters zur Erstellung der Jahresrechnung
    Leitsatz: a) Zur Erstellung von Jahresabrechnungen ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet; als ausführendes Organ muss der bestellte Verwalter auch ausstehende Abrechnungen für Vorjahre erstellen.b) Daneben kann auch der frühere Verwalter aus dem Verwaltervertrag weiterhin verpflichtet sein, die Jahresabrechnung zu erstellen, sofern die Pflicht der Gemeinschaft bereits während seiner Amtszeit entstanden ist.c) Die Pflicht der Gemeinschaft zur Erstellung der Jahresabrechnung entsteht am 1. Januar des folgenden Kalenderjahres; der frühere Verwalter, dessen Amtszeit zum 31. Dezember des Vorjahres geendet hat, ist nicht zur Erstellung der Jahresabrechnung für das Vorjahr verpflichtet.
    BGH
    12.12.2025
  4. V ZR 207/21 - Wiederherstellung nach Substanzeingriffen in das Sondereigentum
    Leitsatz: Die Eigentümergemeinschaft, die unter Geltung des Wohnungseigentumsgesetzes in der bis zum 30. November 2020 geltenden Fassung Instandsetzungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum beschließt, die notwendig Substanzeingriffe auch am Sondereigentum erfordern, ist befugt, zugleich diejenigen Maßnahmen zu beschließen, die zur Wiederherstellung des Sondereigentums erforderlich sind.
    BGH
    08.07.2022
  5. V ZR 214/21 - Heizkostenabrechnung bei Nutzergruppen ohne separate Wärmemengenzäh-ler
    Der Fall: .... Anders der V. Senat des BGH....
    BGH
    16.09.2022
  6. V ZR 32/21 - Ersatzanspruch aus GoA für eigenmächtigen Verwalter
    Leitsatz: .... Juni 2019 - V ZR 254/17, BGHZ 222, 187)....
    BGH
    10.12.2021
  7. V ZR 163/20 - Beschluss über die einheitliche Jahresabrechnung bei Untergemeinschaften
    Leitsatz: ...2012 - V ZR 231/11, NZM 2012, 766)...
    BGH
    16.07.2021
  8. V ZR 146/20 - Anteilige auf Grunddienstbarkeit an Sondereigentum entfallende Hausgeld-kosten
    Leitsatz: Ist das Sondereigentum mit einer Grunddienstbarkeit belastet, kann der Sondereigentümer von dem Dienstbarkeitsberechtigten, der auf der Fläche des belasteten Sondereigentums eine Anlage hält (hier: Tiefgaragenstellplätze), die von ihm an die Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Instandhaltungsrücklage erbrachten Zahlungen nicht erstattet verlangen.
    BGH
    18.06.2021
  9. V ZR 215/20 - Verschlankung der Entscheidungsprozesse für kleinere Aufträge
    Leitsatz: Die Wohnungseigentümer können durch Beschluss dem Verwalter über seine gesetzlichen Befugnisse hinausgehende Entscheidungskompetenzen für Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung sowie für die Einschaltung von Sonderfachleuten übertragen, wenn die Kompetenzverlagerung für den einzelnen Wohnungseigentümer zu einem nur begrenzten und überschaubaren finanziellen Risiko führt.
    BGH
    11.06.2021
  10. V ZR 215/21 - Majorisierung bei der Verwalterwahl durch Mehrheitseigentümer, Wahl eines „Laien-Verwalters“
    Leitsatz: ...vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09, GE 2010...
    BGH
    21.07.2023