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Urteil Werdender Wohnungseigentümer bei Aufteilung durch Teilungsvertrag


Schlagworte

Werdender Wohnungseigentümer bei Aufteilung durch Teilungsvertrag

Leitsatz

Bei einer Aufteilung durch Teilungsvertrag gemäß § 3 WEG a.F. kann derjenige, der seine Einheit von einem der teilenden Eigentümer erwirbt, als werdender Wohnungseigentümer anzusehen sein; das kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn aus objektivierter Erwerbersicht eine strukturelle Vergleichbarkeit mit einer einseitigen Aufteilung gemäß § 8 WEG a.F. durch einen Bauträger gegeben ist, weil das Gebäude seitens der teilenden Eigentümer errichtet oder grundlegend saniert und zumindest ein Teil der Einheiten im Zuge der Aufteilung veräußert werden soll.

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