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Urteil Anteilige auf Grunddienstbarkeit an Sondereigentum entfallende Hausgeld-kosten


Schlagworte

Anteilige auf Grunddienstbarkeit an Sondereigentum entfallende Hausgeld-kosten

Leitsatz

Ist das Sondereigentum mit einer Grunddienstbarkeit belastet, kann der Sondereigentümer von dem Dienstbarkeitsberechtigten, der auf der Fläche des belasteten Sondereigentums eine Anlage hält (hier: Tiefgaragenstellplätze), die von ihm an die Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Instandhaltungsrücklage erbrachten Zahlungen nicht erstattet verlangen.

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