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  1. VIII ZR 31/18 - Keine Mietminderung wegen nachbarlichen Baulärms bei Hinnahmeverpflichtung des Vermieters ohne eigene Abwehr- und Entschädigungsmöglichkeit
    Leitsatz: .... April 2015 - VIII ZR 197/14, GE 2015, 849...
    BGH
    29.04.2020
  2. VIII ARZ 1/84 - Schönheitsreparaturen bei Umbau; Geldersatzanspruch; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Instandhaltungspflicht; Instandsetzungspflicht; Schönheitsreparaturen; Mietsache; Umbau der; Formularmietvertrag
    Leitsatz: Der nach einem Formularmietvertrag über preisgebundenen Altbauwohnraum in Berlin bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Vornahme fälliger Schönheitsreparaturen verpflichtete Mieter hat an den Vermieter einen Ausgleich in Geld zu zahlen, wenn die Schönheitsreparaturen durch einen Umbau nach Vertragsende alsbald wieder zerstört würden.
    BGH
    30.10.1984
  3. XII ZR 104/19 - Einhaltung der Schriftform, Rechtsnatur eines Geldautomatenaufstellungsvertrags, Ablauf der Mindestmietzeit im Revisionsverfahren
    Leitsatz: .... Juli 2002 - XII ZR 86/01 - NJW 2002, 3322...
    BGH
    04.11.2020
  4. VII ZR 7/10 - Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Auftragssumme in Kombination mit Einbehalt von 10 % der Abschlagsrechnungen; Bauvertrag; Erfüllungsbürgschaft; Werklohnforderung
    Leitsatz: Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags enthaltene Klausel, dass der Auftragnehmer zur Sicherung der vertragsgemäßen Ausführung der Werkleistungen eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Auftragssumme zu stellen hat, ist unwirksam, wenn in dem Vertrag zusätzlich bestimmt ist, dass die sich aus den geprüften Abschlagsrechnungen ergebenden Werklohnforderungen des Auftragnehmers nur zu 90 % bezahlt werden.
    BGH
    09.12.2010
  5. V ZR 158/20 - Entbehrlichkeit der Sachverhaltsdarstellung, inhaltliche Anforderungen an ein Urteil
    Leitsatz: Trotz Zulassung der Revision kann der BGH deren Prüfung nicht vornehmen, wenn das angefochtene Berufungsurteil weder eine eigene Sachdarstellung noch eine ausreichende Bezugnahme auf die Feststellungen des AG enthält, ebenso wenig wie die in zweiter Instanz gestellten Berufungsanträge. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    29.01.2021
  6. VI ZR 46/05 - Schätzung in der Berufungsinstanz voll zu überprüfen
    Leitsatz: 1. Der Importeur eines in großer Stückzahl aus China importierten technischen Arbeitsmittels (hier: Tapetenkleistermaschine) ist verpflichtet, das Gerät zu Beginn des Inverkehrbringens und sodann stichprobenartig darauf zu untersuchen, ob die Beschaffenheit den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Eine Verletzung dieser Pflicht kann zur Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB führen, wenn es bei der bestimmungsgemäßen Verwendung des Geräts (hier: Reinigung) zu einem Körperschaden des Verwenders kommt. 2. Auch nach der Reform des Rechtsmittelrechts hat das Berufungsgericht die erstinstanzliche Schmerzensgeldbemessung auf der Grundlage der nach § 529 ZPO maßgeblichen Tatsachen gemäß §§ 513 Abs. 1, 546 ZPO in vollem Umfang darauf zu überprüfen, ob sie überzeugt. Es darf sich nicht darauf beschränken, die Ermessensausübung der Vorinstanz auf Rechtsfehler zu überprüfen.
    BGH
    28.03.2006
  7. VII ZR 5/15 - Rückgabe der Bürgschaft für Mängelansprüche
    Leitsatz: § 17 Nr. 8 Abs. 2 VOB/B (2002) ist dahingehend auszulegen, dass der Auftraggeber eine als Sicherheit für Mängelansprüche erhaltene Bürgschaft nach Ablauf der zweijährigen Sicherungszeit nicht (mehr) zurückhalten darf, wenn diese Mängelansprüche verjährt sind und der Auftragnehmer die Einrede der Verjährung erhebt.
    BGH
    09.07.2015
  8. XI ZR 362/15 - Direktanspruch des Bürgen gegen den Gläubiger aus Bereicherung
    Leitsatz: Ein Bürge, dem wegen der Unwirksamkeit der Sicherungsvereinbarung nach § 768 Abs. 1 Satz 1 BGB eine dauerhafte Einrede gegen den Gläubiger zustand, kann das von ihm dennoch Geleistete nach § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB vom Gläubiger zurückverlangen.
    BGH
    24.10.2017
  9. XI ZR 145/08 - Sicherheitseinbehalt nur gegen Stellung einer Bürgschaft in Kombination mit Verzicht auf Einreden; Gewährleistungsansprüche; Bauvertrag; Gewährleistungsbürgschaft
    Leitsatz: a) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Werkbestellers, die vorsieht, dass der Werkunternehmer einen Sicherheitseinbehalt von 5 % der Schlussabrechnungssumme nur gegen Stellung einer Bürgschaft ablösen kann, die den Verzicht auf sämtliche Einreden des § 768 BGB enthält, benachteiligt den Werkunternehmer unangemessen und ist nach § 9 Abs. 1 AGBG (jetzt § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB) unwirksam. b) Die unangemessene Benachteiligung des Werkunternehmers hat zur Folge, dass die Klausel insgesamt unwirksam ist. Eine formularmäßige Vereinbarung zur Sicherung von Gewährleistungsansprüchen bildet mit der Ablösungsmöglichkeit durch eine Gewährleistungsbürgschaft eine untrennbare Einheit.
    BGH
    16.06.2009
  10. VI ZR 139/15 - Aus Zuleitungsschlauch auslaufendes Heizöl ist dem Betrieb des Kfz zuzurechnen
    Leitsatz: ...vom 23. Mai 1978 - VI ZR 150/76, BGHZ 71...
    BGH
    08.12.2015