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VIII ZR 161/24 - Keine Auslösung der Kündigungssperrfrist bei Verkauf an PersonenhandelsgesellschaftLeitsatz: a) Die Veräußerung vermieteten Wohnraums an eine Personenhandelsgesellschaft (hier: GmbH & Co. KG) löst nicht die in der Vorschrift des § 577a Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BGB geregelte Kündigungssperrfrist für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen des Erwerbers aus.b) Eine (erstmalige) Veräußerung vermieteten Wohnraums nach dessen Umwandlung in Wohnungseigentum lässt (ausnahmsweise) nicht die Kündigungssperrfrist gemäß § 577a Abs. 1 BGB beginnen, wenn sie einem Erwerb des noch nicht aufgeteilten Hausgrundstücks durch eine Personengesellschaft oder Erwerbermehrheit im Sinne des § 577a Abs. 1a BGB nachfolgt (§ 577a Abs. 2a BGB). Soweit die Vorschrift des § 577a Abs. 2a BGB für diesen Fall den Zeitpunkt der Veräußerung an die Personengesellschaft oder Erwerbermehrheit auch im Verhältnis zum Erwerber des Wohnungseigentums für maßgeblich erklärt, setzt sie nicht voraus, dass es sich bei dem Erwerber um einen der Gesellschafter oder der Miteigentümer handelt.BGH06.08.2025
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VIII ZR 66/09 - Fernwärmeversorgungslieferungsverträge, Preisanpassungsklausel, Transparenzanforderungen, Berücksichtigung der Kostenentwicklung beim ErdgasbezugLeitsatz: Eine von einem Versorgungsunternehmen in Fernwärmelieferungsverträgen verwendete Preisanpassungsklausel ist mit den Transparenzanforderungen des § 24 Abs. 4 Satz 2 AVBFernwärmeV (Abs. 3 Satz 2 aF) nicht zu vereinbaren und daher unwirksam, wenn für die Berücksichtigung der Kostenentwicklung beim Erdgasbezug des Versorgungsunternehmens auf einen variablen Preisänderungsfaktor abgestellt wird, dessen Berechnungsweise für den Kunden nicht erkennbar ist.BGH06.04.2011
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VIII ZR 31/18 - Keine Mietminderung wegen nachbarlichen Baulärms bei Hinnahmeverpflichtung des Vermieters ohne eigene Abwehr- und EntschädigungsmöglichkeitLeitsatz: .... April 2015 - VIII ZR 197/14, GE 2015, 849...BGH29.04.2020
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VIII ARZ 1/84 - Schönheitsreparaturen bei Umbau; Geldersatzanspruch; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Instandhaltungspflicht; Instandsetzungspflicht; Schönheitsreparaturen; Mietsache; Umbau der; FormularmietvertragLeitsatz: Der nach einem Formularmietvertrag über preisgebundenen Altbauwohnraum in Berlin bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Vornahme fälliger Schönheitsreparaturen verpflichtete Mieter hat an den Vermieter einen Ausgleich in Geld zu zahlen, wenn die Schönheitsreparaturen durch einen Umbau nach Vertragsende alsbald wieder zerstört würden.BGH30.10.1984
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XII ZR 104/19 - Einhaltung der Schriftform, Rechtsnatur eines Geldautomatenaufstellungsvertrags, Ablauf der Mindestmietzeit im RevisionsverfahrenLeitsatz: .... Juli 2002 - XII ZR 86/01 - NJW 2002, 3322...BGH04.11.2020
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VII ZR 7/10 - Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Auftragssumme in Kombination mit Einbehalt von 10 % der Abschlagsrechnungen; Bauvertrag; Erfüllungsbürgschaft; WerklohnforderungLeitsatz: Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags enthaltene Klausel, dass der Auftragnehmer zur Sicherung der vertragsgemäßen Ausführung der Werkleistungen eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Auftragssumme zu stellen hat, ist unwirksam, wenn in dem Vertrag zusätzlich bestimmt ist, dass die sich aus den geprüften Abschlagsrechnungen ergebenden Werklohnforderungen des Auftragnehmers nur zu 90 % bezahlt werden.BGH09.12.2010
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V ZR 158/20 - Entbehrlichkeit der Sachverhaltsdarstellung, inhaltliche Anforderungen an ein UrteilLeitsatz: Trotz Zulassung der Revision kann der BGH deren Prüfung nicht vornehmen, wenn das angefochtene Berufungsurteil weder eine eigene Sachdarstellung noch eine ausreichende Bezugnahme auf die Feststellungen des AG enthält, ebenso wenig wie die in zweiter Instanz gestellten Berufungsanträge. (Leitsatz der Redaktion)BGH29.01.2021
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VI ZR 46/05 - Schätzung in der Berufungsinstanz voll zu überprüfenLeitsatz: 1. Der Importeur eines in großer Stückzahl aus China importierten technischen Arbeitsmittels (hier: Tapetenkleistermaschine) ist verpflichtet, das Gerät zu Beginn des Inverkehrbringens und sodann stichprobenartig darauf zu untersuchen, ob die Beschaffenheit den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Eine Verletzung dieser Pflicht kann zur Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB führen, wenn es bei der bestimmungsgemäßen Verwendung des Geräts (hier: Reinigung) zu einem Körperschaden des Verwenders kommt. 2. Auch nach der Reform des Rechtsmittelrechts hat das Berufungsgericht die erstinstanzliche Schmerzensgeldbemessung auf der Grundlage der nach § 529 ZPO maßgeblichen Tatsachen gemäß §§ 513 Abs. 1, 546 ZPO in vollem Umfang darauf zu überprüfen, ob sie überzeugt. Es darf sich nicht darauf beschränken, die Ermessensausübung der Vorinstanz auf Rechtsfehler zu überprüfen.BGH28.03.2006
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VII ZR 5/15 - Rückgabe der Bürgschaft für MängelansprücheLeitsatz: § 17 Nr. 8 Abs. 2 VOB/B (2002) ist dahingehend auszulegen, dass der Auftraggeber eine als Sicherheit für Mängelansprüche erhaltene Bürgschaft nach Ablauf der zweijährigen Sicherungszeit nicht (mehr) zurückhalten darf, wenn diese Mängelansprüche verjährt sind und der Auftragnehmer die Einrede der Verjährung erhebt.BGH09.07.2015
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XI ZR 362/15 - Direktanspruch des Bürgen gegen den Gläubiger aus BereicherungLeitsatz: Ein Bürge, dem wegen der Unwirksamkeit der Sicherungsvereinbarung nach § 768 Abs. 1 Satz 1 BGB eine dauerhafte Einrede gegen den Gläubiger zustand, kann das von ihm dennoch Geleistete nach § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB vom Gläubiger zurückverlangen.BGH24.10.2017
