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Suchergebnis Urteilssuche (671 - 678 von 678)

  1. 1 BvR 1184/09 - Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 Satz 1 DDR-EErfG; Versagung einer Entschädigung gem. DDR-EErfG für Enteignungen gem. § 4 der „Konzernverordnung“; Gleichheitsgrundsatz; Willkürverbot; Eigentumsgarantie; Entschädigungszusage; entschädigungslose Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungsrechtliche Enteignung; Konzernverordnungsenteignung
    Leitsatz: 1. Art. 14 Abs. 1 GG schützt Ansprüche auf Erfüllung einer besatzungsrechtlichen, besatzungshoheitlichen oder nach dem Recht der DDR ergangenen Entschädigungszusage allenfalls in dem Umfang, der sich aus dem DDR-EErfG ergibt. 2. Die Annahme, bei der Entschädigung aus § 4 KonÜbfV BE handele es sich nicht um eine Entschädigungszusage i. S. d § 1 Abs. 2 Satz 1 DDR-EErfG, ist nachvollziehbar und in sich folgerichtig. Eine noch zu erfüllende Entschädigungszusage liegt erst dann vor, wenn sich diese derart verdichtet hatte, dass es verfehlt wäre, die ihr zugrunde liegende Enteignung als entschädigungslos i. S. d. § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG anzusehen. 3. Art. 3 Abs. 1 GG ist durch diese Auslegung von § 1 Abs. 2 Satz 1 DDR-EErfG nicht verletzt, weil diese Vorschrift nicht nur für juristische Personen, sondern auch für natürliche Personen gilt, die von einer entschädigungslosen besatzungshoheitlichen oder besatzungsrechtlichen Enteignung betroffen sind. 4. Der Ausschluss juristischer Personen von Wiedergutmachungsleistungen aufgrund des Zusammenspiels der Regelungen in § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG und § 1 Abs. 1 Satz 1 AusglLeistG ist verfassungsgemäß. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    01.08.2012
  2. 100 C 209/12 - Unbestimmtheit eines Eigentümerbeschlusses; „Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands“
    Leitsatz: Ein Eigentümerbeschluss mit der Aufforderung an einen Wohnungseigentümer, „den ursprünglichen Zustand" seiner Sondernutzungsfläche wiederherzustellen, ist mangels hinreichender Bestimmtheit nichtig. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Pankow-Weißensee
    28.11.2012
  3. SchH 5/12 EntV - Überlange Gerichtsverfahren; zeitnahe Entscheidung über Versorgungsausgleich mit Auslandsbezug; Feststellungsklage; Geldentschädigung
    Leitsatz: Zur Zulässigkeit bei Altverfahren, zur unangemessenen Verfahrensdauer, Feststellung der überlangen Verfahrensdauer statt der begehrten Entschädigung in Geld.
    KG
    11.12.2012
  4. VG 19 L 294.11 - Nutzung als Ferienwohnung; Abgrenzung der Begriffe Wohnen und Beherbergung; Beherbergungsbetrieb; Mindestanforderungen an Verwaltungsakt; hinreichende Bestimmtheit; auf Dauer angelegte Häuslichkeit; Mietdauer; hotelähnliche Dienstleistungen; Wäschewechsel; tageweise Vermietung
    Leitsatz: 1. Zur Abgrenzung von Wohnen und Beherbergung. 2. Indizielle Vermutung von Wohnen durch Bereitstellung einer Küche. 3. Indizielle Vermutung für Beherbergung durch Bereitstellen hotelähnlicher Dienstleistungen. 4. Möglichkeit zu einer auf Dauer angelegten Häuslichkeit durch angemessene Mietzeit. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    23.01.2012
  5. III ZR 29/12 - Keine Haftung der Gemeinde wegen Verweigerung des Einvernehmens zur Baugenehmigung; Amtspflichtverletzung; Staatshaftung; Vereitelung oder Verzögerung eines planungsrechtlich zulässigen Bauvorhabens durch die Gemeinde
    Leitsatz: Im Baugenehmigungsverfahren obliegen der Gemeinde bei der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 BauGB keine den Bauwilligen schützenden Amtspflichten, wenn die Baugenehmigungsbehörde nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB i.V.m. landesrechtlichen Vorschriften das rechtswidrig verweigerte Einvernehmen ersetzen kann. Dies gilt auch dann, wenn der (einfache) Bebauungsplan, dessen Festsetzungen das Bauvorhaben widerspricht und auf dessen Inhalt die Verweigerung des Einvernehmens gestützt wird, unwirksam ist, auch wenn dies gerichtlich noch nicht festgestellt wurde (Fortführung von Senatsurteil vom 16. September 2010 - III ZR 29/10, BGHZ 187, 51).
    BGH
    25.10.2012
  6. V ZR 182/11 - Haftung des vollmachtslos vertretenen Käufers bei Verweigerung der Genehmigung des aufschiebend bedingten Grundstückskaufvertrages; Käuferhaftung für Vertragskosten bei schwerwiegender Treuepflichtverletzung; gescheiterter Grundstückskaufvertrag
    Leitsatz: a) Bei einem Grundstückskaufvertrag haftet auch die vollmachtlos vertretene Vertragspartei nicht schon dann auf Ersatz der vergeblichen Vertragskosten, wenn sie die als sicher erscheinende Genehmigung ohne triftigen Grund verweigert, sondern nur, wenn eine besonders schwerwiegende, in der Regel vorsätzliche Treuepflichtverletzung vorliegt, etwa das Vorspiegeln einer tatsächlich nicht vorhandenen Genehmigungsbereitschaft. b) Ist der Vertrag aufschiebend bedingt, haftet die Vertragspartei auch bei einer besonders schwerwiegenden Treuepflichtverletzung auf Ersatz der vergeblichen Vertragskosten nur, wenn anzunehmen ist, dass die Bedingung bei Erteilung der Genehmigung eingetreten wäre.
    BGH
    09.11.2012
  7. 65 S 14/11 - Minderung bei Schimmel im Schlafzimmer und geringer Beheizung, Kündigung wg. nicht gezahlter Betriebskostennachforderung
    Leitsatz: 1. Durch einen Baumangel verursachter Schimmelbefall im Schlafzimmer berechtigt zur Mietminderung (hier: 10 %), auch wenn durch geringe Beheizung der Mieter die Feuchtigkeitsschäden befördert (aber nicht verursacht) hat. 2. Eine fristgerechte Kündigung wegen schuldhafter Pflichtverletzung des Mieters ist begründet, wenn zu relativ geringfügigen überhöhten Minderungsbeträgen der Umstand kommt, dass eine titulierte Forderung auf Nachzahlung von Betriebskosten nicht beglichen wurde, obwohl der Mieter dafür Leistungen der Sozialbehörde erhalten hatte, die er auf andere Weise verbrauchte, so dass dem Vermieter Kosten für eine fruchtlose Zwangsvollstreckung entstanden. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    04.05.2012
  8. VG 27 A 4.08 - Schadensersatzanspruch aus Vermögenszuordnungsvereinbarung, Grundsteuerbefreiung bei Mischnutzung, Grundsteuererlass für denkmalgeschützten Grundbesitz
    Leitsatz: 1. Ein Schadensersatzanspruch aus schuldhafter Verletzung einer Nebenpflicht des Vermögenszuordnungsvertrages besteht nicht, wenn der Verpflichtete gegen nicht erkennbar rechtswidrige Steuerbescheide, die den Vertragspartner mangels Grundsteuerbefreiung belasten, keinen Einspruch erhebt. 2. Dient der Steuergegenstand oder ein Teil davon sowohl steuerbegünstigten als auch anderen Zwecken, ist der Steuergegenstand nur dann befreit, wenn die steuerbegünstigten Zwecke überwiegen. Wenn verschiedene Nutzungen zeitlich hintereinander liegen, kommt es in erster Linie darauf an, welche Nutzung innerhalb eines Kalenderjahres längere Zeit bestanden hat (zeitanteiliger Maßstab). 3. Der Anspruch auf ausnahmsweisen Erlass der Grundsteuer wegen Unwirtschaftlichkeit des unter Denkmalschutz stehenden Grundbesitzes setzt auch voraus, dass die Unrentabilität auf der Kultureigenschaft (kausal) beruht. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    20.04.2012