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Suchergebnis Urteilssuche (661 - 670 von 678)

  1. VG 19 L 294.11 - Nutzung als Ferienwohnung; Abgrenzung der Begriffe Wohnen und Beherbergung; Beherbergungsbetrieb; Mindestanforderungen an Verwaltungsakt; hinreichende Bestimmtheit; auf Dauer angelegte Häuslichkeit; Mietdauer; hotelähnliche Dienstleistungen; Wäschewechsel; tageweise Vermietung
    Leitsatz: 1. Zur Abgrenzung von Wohnen und Beherbergung. 2. Indizielle Vermutung von Wohnen durch Bereitstellung einer Küche. 3. Indizielle Vermutung für Beherbergung durch Bereitstellen hotelähnlicher Dienstleistungen. 4. Möglichkeit zu einer auf Dauer angelegten Häuslichkeit durch angemessene Mietzeit. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    23.01.2012
  2. VG 27 A 4.08 - Schadensersatzanspruch aus Vermögenszuordnungsvereinbarung, Grundsteuerbefreiung bei Mischnutzung, Grundsteuererlass für denkmalgeschützten Grundbesitz
    Leitsatz: 1. Ein Schadensersatzanspruch aus schuldhafter Verletzung einer Nebenpflicht des Vermögenszuordnungsvertrages besteht nicht, wenn der Verpflichtete gegen nicht erkennbar rechtswidrige Steuerbescheide, die den Vertragspartner mangels Grundsteuerbefreiung belasten, keinen Einspruch erhebt. 2. Dient der Steuergegenstand oder ein Teil davon sowohl steuerbegünstigten als auch anderen Zwecken, ist der Steuergegenstand nur dann befreit, wenn die steuerbegünstigten Zwecke überwiegen. Wenn verschiedene Nutzungen zeitlich hintereinander liegen, kommt es in erster Linie darauf an, welche Nutzung innerhalb eines Kalenderjahres längere Zeit bestanden hat (zeitanteiliger Maßstab). 3. Der Anspruch auf ausnahmsweisen Erlass der Grundsteuer wegen Unwirtschaftlichkeit des unter Denkmalschutz stehenden Grundbesitzes setzt auch voraus, dass die Unrentabilität auf der Kultureigenschaft (kausal) beruht. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    20.04.2012
  3. 1 K 1080/08 - Gesellschaft für Sport und Technik; GST-Vermögen; Parteivermögen; Rücknahme; Zuordnungsentscheidung; kommunales Verwaltungsvermögen; kommunales Finanzvermögen; Restitution des auf eine öffentlich-rechtliche Körperschaft übergegangenen Verwaltungs- oder Finanzvermögen; Preußeneinigung
    Leitsatz: 1. Das Vermögen der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) unterliegt nur dann der treuhänderischen Verwaltung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben nach § 20 b Abs. 3 PartG-DDR, wenn es sich um „Parteivermögen" gehandelt hat. 2. Nach Ablauf von zwei Jahren nach Bestandskraft der Zuordnungsentscheidung kommt dem öffentlichen Interesse an der Beständigkeit fehlerhafter Zuordnungsentscheidungen erhöhtes Gewicht zu mit der Folge, dass das Rücknahmeermessen im Sinne einer Ermessensdirektive eingeschränkt ist. 3. Die Zuordnung eines Grundstücks als kommunales Verwaltungsvermögen nach Art. 21 Abs. 1 und 2 EV setzt voraus, dass es seiner Widmung nach zu den darin genannten Stichtagen unmittelbar für Verwaltungsaufgaben bestimmt war, die nach dem Grundgesetz von den Gemeinden wahrzunehmen sind. 4. Als kommunales Finanzvermögen kommen ebenfalls nur Vermögensgegenstände in Betracht, die am 3. Oktober 1990 unmittelbar für öffentliche Aufgaben genutzt wurden, 5. Gemäß Art. 21 Abs. 3 Halbsatz 1 und Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EV unterliegt das davon erfasste Vermögen ungeachtet seiner Eigentumsqualität und der Frage, welchem Träger öffentlichen Rechts es vor dem genannten Zeitpunkt zugeordnet war, der Restitution, ohne dass dem Restitutionsanspruch eine vorangegangene Zuordnung entgegensteht. 6. Ziffer 6 Satz 1 der Preußeneinigung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Brandenburg bietet keine Anhaltspunkte dafür, dass der Verzicht auf die Inanspruchnahme eines Dritten auch zugunsten Drittbetroffener gelten soll. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Cottbus
    14.08.2012
  4. 1 K 725/05 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaften; Grundstückszwangsverkauf; Verwaltervollmacht; Abtretung des Restitutionsanspruchs
    Leitsatz: 1. Auch die vor dem 22. Juli 1992 erfolgte Abtretung eines auf die Rückübertragung eines Grundstücks gerichteten Restitutionsanspruchs bedurfte der notariellen Beurkundung. 2. Art. 18 Abs. 1 EV schließt es aus, vor dem Wirksamwerden des Beitritts ergangene Entscheidungen der Gerichte der DDR wegen eines Mangels des gerichtlichen Verfahrens durch eine Restitution nach vermögensrechtlichen Vorschriften rückgängig zu machen, es sei denn, sie sind durch unlautere Machenschaften herbeigeführt worden. 3. Zur Frage der Anwendung des § 1 Abs. 3 VermG im Falle eines gerichtlich veranlassten Grundstückszwangsverkaufs. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Cottbus
    24.02.2012
  5. 1 K 407/09 - Nachträgliche Festsetzung des Ablösebetrages für untergegangene dingliche Rechte; Verwirkung
    Leitsatz: 1. Ist in den Fällen, in denen dem Berechtigten statt der Rückübertragung nur noch ein Erlösauskehranspruch zusteht, irrtümlich versäumt worden, den Ablösebetrag für die anlässlich der Schädigung untergegangenen dinglichen Belastungen in dem Bescheid über die Berechtigtenfeststellung festzusetzen, kann dies auch noch nachträglich in Form einer Ergänzung zum Bestandteil dieses Bescheides gemacht werden. 2. Dieser nachträglichen Festsetzung steht der Einwand der Verwirkung nur dann entgegen, wenn der Berechtigte infolge eines bestimmten Verhaltens des Ablöseberechtigten darauf vertrauen durfte, dass der Ablösebetrag nach so langer Zeit nicht mehr festgesetzt werden würde (Vertrauensgrundlage), ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht zur nachträglichen Festsetzung des Ablösebetrages nicht mehr ausgeübt werden würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Cottbus
    14.06.2012
  6. 1 K 28/09 - Ausschluss der Ausgleichsleistung wegen Vorschubleistens
    Leitsatz: Eine langjährige, hauptamtliche und auch bis 1945 nicht beendete stark herausgehobene Tätigkeit in der SA als Gruppenführer deutet darauf hin, dass mit ihr mit einer gewissen Stetigkeit Handlungen verbunden waren, die für die Errichtung, Entwicklung und Festigung des Nationalsozialismus günstig und geeignet waren, Widerstand gegen dieses System zu unterdrücken, so dass wegen des Tatbestandes „Vorschubleisten" ein Ausgleichsanspruch ausgeschlossen ist. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Cottbus
    14.03.2012
  7. 6 K 1565/10 - Ausgleichsleistungsausschluss wegen menschenunwürdiger Behandlung von sowjetischen Kriegsgefangenen und „Ostarbeitern”; Zurechnung des Verhaltens des Betriebsleiters
    Leitsatz: 1. Die fehlende Feststellung besonders negativer Bedingungen ist nicht Voraussetzung der Annahme eines zum Ausgleichsleistungsausschluss führenden Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit, der bei der Beschäftigung von internierten sowjetischen Kriegsgefangenen und „Ostarbeitern" angenommen werden kann. 2. Der Anspruch auf Ausgleichsleistung kann auch dann ausgeschlossen sein, wenn das Handeln eines Dritten wegen seiner leitenden Stellung dem Unternehmen zugerechnet werden kann. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Dresden
    01.08.2012
  8. 8 K 1177/10 - Ausgleichsleistung für Gläubiger eines dinglichen Rechts an einem sequestrierten Grundstück
    Leitsatz: Rechtsnachfolger des Gläubigers eines dinglichen Rechts an einem Grundstück i.S.d. § 18 b Abs. 2 Satz 2 VermG ist auch derjenige, dem die Forderung vor Sequestrierung des Grundstück abgetreten worden ist. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Frankfurt (Oder)
    25.04.2012
  9. 8 K 256/09 - Formfreie Abtretung des Anspruchs auf Ausgleichsleistungen
    Leitsatz: 1. Die Abtretung des Miterbenanteils an dem Anspruch auf Ausgleichsleistungen bedarf weder einer notariellen Beurkundung noch - als lediglich vorteilhaftes Geschäft - einer ausdrücklichen Annahmeerklärung des Zessionars. 2. Ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen, dessen Ladung im Ausland zu erwirken wäre, kann auch im Verwaltungsprozess abgelehnt werden. Vielmehr kann prognostisch berücksichtigt werden, welche Ergebnisse von der beantragten Beweisaufnahme zu erwarten sind und wie diese zu würdigen wären. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Frankfurt (Oder)
    21.02.2012
  10. 6 L 433/12 - Lastenausgleich; Rückforderung wegen Schadensausgleich
    Leitsatz: 1. § 349 Abs. 4 Satz 1 LAG ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar. 2. Die Zahlung eines privaten Dritten an den Empfänger von Lastenausgleich ist nur dann eine Schadensausgleichsleistung im Sinne von § 349 Abs. 1 i. V. m. § 342 Abs. 3 LAG, wenn sie zur Wiedergutmachung des Schadens erfolgt. 3. Bei der Bestimmung der Rückforderung ist von der (bestandskräftigen) früheren Schadensfeststellung auszugehen, ohne dass diese erneut auf ihre Richtigkeit zu überprüfen wäre. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Gelsenkirchen
    12.07.2012