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Urteil Ausschluss der Ausgleichsleistung wegen Vorschubleistens


Schlagworte

Ausschluss der Ausgleichsleistung wegen Vorschubleistens

Leitsatz

Eine langjährige, hauptamtliche und auch bis 1945 nicht beendete stark herausgehobene Tätigkeit in der SA als Gruppenführer deutet darauf hin, dass mit ihr mit einer gewissen Stetigkeit Handlungen verbunden waren, die für die Errichtung, Entwicklung und Festigung des Nationalsozialismus günstig und geeignet waren, Widerstand gegen dieses System zu unterdrücken, so dass wegen des Tatbestandes „Vorschubleisten" ein Ausgleichsanspruch ausgeschlossen ist.

(Leitsatz der Redaktion)

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