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Urteil Ausgleichsleistung für Gläubiger eines dinglichen Rechts an einem sequestrierten Grundstück
Schlagworte
Ausgleichsleistung für Gläubiger eines dinglichen Rechts an einem sequestrierten Grundstück
Leitsatz
Rechtsnachfolger des Gläubigers eines dinglichen Rechts an einem Grundstück i.S.d. § 18 b Abs. 2 Satz 2 VermG ist auch derjenige, dem die Forderung vor Sequestrierung des Grundstück abgetreten worden ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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