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Suchergebnis Urteilssuche (651 - 660 von 678)

  1. V ZB 49/12 - Voraussetzungen für die Eintragung der Teilung einer Salzabbaugerechtigkeit ins Grundbuch; Fortschreibung der Flurkarte; Übernahme in Berechtsamsbuch
    Leitsatz: Die Teilung einer Salzabbaugerechtigkeit kann in das Grundbuch eingetragen werden, wenn der abzuschreibende Teil der Gerechtigkeit durch einen Markscheider in einem Lageriss, der die bei der Bestellung der Gerechtigkeit maßgebliche Flurkarte fortschreibt und zur Übernahme in Berechtsamsbuch und -karte gemäß § 75 BBergG geeignet ist, dargestellt und mit einer besonderen Nummer bezeichnet wird.
    BGH
    13.12.2012
  2. V ZR 102/12 - Beschlussanfechtungsklage ohne Benennung der beklagten Partei; Eigentümerliste
    Leitsatz: Erhebt ein Wohnungseigentümer eine Beschlussanfechtungsklage, ohne die beklagte Partei zu nennen, ist durch Auslegung zu ermitteln, gegen wen sich die Klage richten soll. Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass er die übrigen Wohnungseigentümer verklagen will.
    BGH
    14.12.2012
  3. 63 S 252/12 - Modernisierungsmieterhöhung; Umlage der Modernisierungskosten; Abzug von fiktiven Instandhaltungskosten; nicht umlagefähige Sockelkosten (für Gerüst, Plane, Fangnetz, Entfernung des Altputzes); Wärmedämmung
    Leitsatz: 1. Die Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung ist formell wirksam, wenn der Vermieter die fiktiv ersparten Instandsetzungskosten konkret angegeben hat. 2. Für den Nachweis der materiell auf die Modernisierungsmaßnahmen entfallenden Kosten reicht die Vorlage der von den Handwerkern angefertigten Rechnungsdrucke nebst Massenaufstellungen aus. 3. Ist die gedämmte Fassade instandsetzungsbedürftig gewesen, sind sämtliche Gerüstkosten (Gerüst, Plane, Fangnetze usw.) sowie die Kosten für die Entfernung des Altputzes als fiktive Instandsetzungskosten abzuziehen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    14.12.2012
  4. 5 S 42/12 - Eigenbedarfskündigung zum Zweck des Getrenntlebens von Ehegatten; familienrechtliche Trennung; Beabsichtigung einer Scheidung; nachvollziehbare Umzugsgründe; vorläufige Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft
    Leitsatz: Für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB genügt die ernsthafte Absicht des Vermieters, eine räumliche Trennung von seinem Ehegatten herbeizuführen und in Zukunft ohne den Ehegatten in der vermieteten Wohnung zu wohnen. Insoweit ist es auch nicht etwa erforderlich, dass die Ehegatten eine Tren­nung im familienrechtlichen Sinne innerhalb ihrer bisherigen Ehewohnung (§ 1567 Abs. 1 Satz 2 BGB) bereits vollzogen haben oder dass sie definitiv die Scheidung beabsichtigen. Vernünftige, nachvollziehbare Gründe für den Umzug eines Ehegatten in eine eigene Wohnung liegen schon dann vor, wenn die Ehegatten sich ernst­haft entschieden haben, sich zu trennen und ihre häusliche Gemeinschaft zumindest vorläufig aufzuheben. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    LG Heidelberg
    14.12.2012
  5. V ZR 49/12 - Notwendiger Inhalt der Absichtsanzeige zur Ausübung eines Hammerschlags- und Leiterrechts; Duldungsvoraussetzungen; Nachweis durch öffentliche Urkunde
    Leitsatz: 1. Die Anzeige der beabsichtigten Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts muss Angaben zu dem voraussichtlichen Umfang der geplanten Arbeiten, zu deren Beginn und Dauer sowie zu Art und Umfang der Benutzung des Nachbargrundstücks enthalten. 2. Die Anzeige ist Voraussetzung für die Ausübung des Rechts, nicht für das Bestehen des Duldungsanspruchs.
    BGH
    14.12.2012
  6. V ZR 162/11 - Vorlage einer aktuellen Liste der Wohnungseigentümer bei Beschlussmängelklage; Durchsetzung mit Ordnungsmitteln
    Leitsatz: Bei einer Beschlussmängelklage muss das Gericht auf Anregung des Klägers der Verwaltung aufgeben, eine aktuelle Liste der Wohnungseigentümer vorzulegen, und die Anordnung nach Fristablauf gegebenenfalls mit Ordnungsmitteln durchsetzen (§ 142 ZPO analog).
    BGH
    14.12.2012
  7. V ZR 224/11 - Optische Veränderung als gebrauchswerterhöhende Maßnahme; nachteilige bauliche Maßnahme; qualifizierte Mehrheit; Zustimmung aller Wohnungseigentümer; Kosten-Nutzen-Verhältnis
    Leitsatz: 1. Im Grundsatz kann auch eine bauliche Maßnahme, die eine optische Veränderung der Wohnungseigentumsanlage bewirkt, eine Gebrauchswerterhöhung darstellen und durch qualifizierte Mehrheit beschlossen werden. 2. Dies setzt voraus, dass die Maßnahme aus der Sicht eines verständigen Wohnungseigentümers eine sinnvolle Neuerung darstellt, die voraussichtlich geeignet ist, den Gebrauchswert des Wohnungseigentums nachhaltig zu erhöhen; an einer solchen sinnvollen Neuerung wird es unter anderem dann fehlen, wenn die entstehenden Kosten bzw. Mehrkosten außer Verhältnis zu dem erzielbaren Vorteil stehen. 3. Ist eine erhebliche optische Veränderung der Wohnungseigentumsanlage weder als modernisierende Instandsetzung noch als Modernisierungsmaßnahme einzuordnen, bedarf sie als nachteilige bauliche Maßnahme der Zustimmung aller Wohnungseigentümer.
    BGH
    14.12.2012
  8. 8 U 246/11 - Räumungsfrist bei Geschäftsraummietverhältnis über ein Wohnheim
    Leitsatz: 1. Die Räumungsfrist nach § 721 ZPO kann auch gewährt werden, wenn die tatsächliche Wohnnutzung Gegenstand eines gewerblichen Mietverhältnisses ist (hier: Wohnheim für kranke bzw. betreuungsbedürftige Menschen). 2. Es bestehen keine Bedenken dagegen, je nach Lage des Falles die Räumungsfrist dahin auszugestalten, dass sie sich unter der Bedingung der rechtzeitigen Zahlung der Nutzungsentschädigung jeweils um einen Monat (bis zum festgesetzten Endtermin) verlängert.
    KG
    17.12.2012
  9. BVerwG 5 B 16.12 - Unternehmensschädigung; Schädigungsgegenstand; gestreckte Schädigung; gemischt genutzte Grundstücke
    Leitsatz: 1. In den Fällen der Anordnung der staatlichen Verwaltung des Unternehmens wird der Gegenstand der Schädigung bereits durch diese Maßnahme bestimmt und nicht etwa durch nachfolgende Schädigungsmaßnahmen. Dieser Grundsatz ist auch für die Beantwortung der Frage maßgeblich, ob im Sinne des § 4 Abs. 4 Satz 1 EntSchG der Berechtigte einzelne Vermögensgegenstände im Rahmen der Unternehmensrestitution zurückbekommen hat. 2. Die nach der Zweckbestimmung zu bestimmende Zugehörigkeit eines Vermögensgegenstands zum Unternehmen währt so lange fort, bis eine eindeutige Festlegung ergibt, dass der Vermögensgegenstand nicht mehr dem Unternehmen, sondern dem privaten Bereich zugehörig ist. Dies gilt auch für Grundstücke, die sowohl für betriebliche Zwecke als auch privat genutzt wurden. 3. Bei einem Einzelkaufmann können auch solche Grundstücke einbezogen werden, die unter dem bürgerlichen Namen des Kaufmannes in das Grundbuch eingetragen sind. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    18.12.2012
  10. II ZR 259/11 - Keine schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen im Rahmen der Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds; Prospekthaftung; Schrottimmobilien; Absetzungen für Abnutzung (AfA)
    Leitsatz: Bei der Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds sind Erstattungsbeträge, die Werbungskosten ersetzen, im Jahr ihres Zuflusses steuerpflichtige Einnahmen der Einkunftsart, bei der die Aufwendungen vorher als Werbungskosten abgezogen worden sind. Das gilt auch für die aus den Anschaffungskosten hergeleiteten Absetzungen für Abnutzung (AfA).
    BGH
    18.12.2012