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Urteil Modernisierungsmieterhöhung


Schlagworte

Modernisierungsmieterhöhung; Umlage der Modernisierungskosten; Abzug von fiktiven Instandhaltungskosten; nicht umlagefähige Sockelkosten (für Gerüst, Plane, Fangnetz, Entfernung des Altputzes); Wärmedämmung

Leitsätze

1. Die Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung ist formell wirksam, wenn der Vermieter die fiktiv ersparten Instandsetzungskosten konkret angegeben hat.

2. Für den Nachweis der materiell auf die Modernisierungsmaßnahmen entfallenden Kosten reicht die Vorlage der von den Handwerkern angefertigten Rechnungsdrucke nebst Massenaufstellungen aus.

3. Ist die gedämmte Fassade instandsetzungsbedürftig gewesen, sind sämtliche Gerüstkosten (Gerüst, Plane, Fangnetze usw.) sowie die Kosten für die Entfernung des Altputzes als fiktive Instandsetzungskosten abzuziehen.

(Leitsätze der Redaktion)

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