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Suchergebnis Urteilssuche (601 - 610 von 678)
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2 U 83/12 - Keine Entschädigung für öffentlich-rechtliche Baulast; internationale ZuständigkeitLeitsatz: Eine Baulast stellt lediglich eine öffentlich-rechtliche Baubeschränkung dar, aus der sich Ansprüche auf Nutzungsentschädigung nur bei besonderen Absprachen ergeben können. (Leitsatz der Redaktion)OLG Celle10.07.2012
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2 W 269/12 - Jahresnutzungswert maßgeblich bei Räumungsklage des Eigentümers gegen den UntermieterLeitsatz: Stützt der Vermieter seinen Herausgabeanspruch gegen den Untermieter zumindest auch auf sein Eigentum, ist für den Streitwert der Jahresnutzungswert auch dann maßgeblich, wenn die streitige Zeit weniger als ein Jahr beträgt.OLG Celle12.12.2012
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1 Reha Ws 184/10 - Rehabilitierung; Freiheitsentziehung; Jugendwerkhof; SpezialkinderheimLeitsatz: Die Anordnung der Heimerziehung in einem (Spezial-) Kinderheim, die in der Regel mit erheblichen freiheitsentziehenden Maßnahmen verbunden war, stellt eine Freiheitsentziehung i. S. d. § 2 StrRehaG dar. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)OLG Dresden02.04.2012
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1 Reha Ws 2/12 - Strafrechtliche Rehabilitierung; Unterbringung in einem KinderheimLeitsatz: Die Unterbringung in einem Kinderheim ist rechtsstaatswidrig, wenn sie nicht aus fürsorgerischen Gesichtspunkten erfolgte, sondern wegen der Orientierung an der versuchten „Republikflucht" der Mutter auf sachfremdem Erwägungen beruhte. (Leitsatz der Redaktion)OLG Dresden10.02.2012
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1 Reha Ws 102/12 - Strafrechtliche Rehabilitierung, Haftopferrente, Versagungsgrund, Ausschlussgrund, Ausschließungsgrund, Dauer der Einzelstrafe bei Bildung einer GesamtstrafeLeitsatz: Bei Verhängung einer (Einheits-) Freiheitsstrafe für mehrere Delikte ist zu prüfen, ob für eine einzelne der abgeurteilten Taten eine Strafe verwirkt gewesen wäre, die zur Versagung der besonderen Zuwendung für Haftopfer führt. (Leitsatz der Redaktion)OLG Dresden19.11.2012
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I-24 W 17/12 - Besitzstörung, UnterlassungsinteresseLeitsatz: Bei der Besitzstörung ist der Streitwert nach dem Unterlassungsinteresse des Klägers zu bemessen.OLG Düsseldorf27.03.2012
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I-24 U 200/11 - Einrichtungsgegenstände, Rückgabepflicht, Teilräumung, Nutzungsentschädigung, SchadensersatzLeitsatz: 1. Lässt der Mieter Einrichtungsgegenstände in den Mieträumen zurück, so hat er seine Rückgabepflicht grundsätzlich nicht erfüllt, weil der Vermieter leere Räume in einem zur anschließenden Nutzung geeigneten Zustand zurückverlangen kann. 2. Lässt der Mieter Gegenstände zurück, kann dies eine Vorenthaltung der Mietsache begründen, wenn deswegen nur eine Teilräumung des Mietobjektes anzunehmen ist. 3. Da der Anspruch auf Nutzungsentschädigung nicht an die Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache anknüpft, unterliegt er nicht der kurzen Verjährung unabhängig davon, wann der Vermieter das Mietobjekt zurückerhalten hat. 4. Die Verjährungsfrist für den Anspruch auf Schadensersatz wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache beginnt zu laufen, sobald der Vermieter freien Zutritt erlangt und in der Lage ist, die Mietsache auf Veränderungen oder Verschlechterungen zu untersuchen.OLG Düsseldorf27.03.2012
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I-24 U 83/11 - Wasserschaden, Mangel, vertragsgemäßer Gebrauch, Abhilfebemühungen, NutzungsentschädigungLeitsatz: 1. Der Mieter kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache wegen eines Mangels ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird, es sei denn, die durch den Mangel bewirkte Entziehung des vertragsmäßigen Gebrauchs ist unerheblich. 2. Besteht der wichtige Grund wie bei dem Auftreten eines Mangels in der - objektiven - Verletzung einer Pflicht des Vermieters aus dem Mietvertrag, so ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist zulässig. 3. Vor der fristlosen Kündigung obliegt dem Mieter nach unzureichenden Abhilfebemühungen des Vermieters nicht eine erneute Mängelanzeige nebst einer weiteren Fristsetzung zur Abhilfe, es sei denn, die sofortige Kündigung wäre treuwidrig. 4. Nutzungsentschädigung steht dem Vermieter nur zu, wenn der Mieter dem Vermieter die Mietsache vorenthält, also gegen den Willen des Vermieters zurückbehält; daran fehlt es, wenn der Vermieter den Mietvertrag nicht als beendet ansieht und die Räumung nicht verlangt.OLG Düsseldorf27.03.2012
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I-24 U 152/11 - Gewerberaummiete, Bestandsschutz, Fragen der Bau- oder Nutzungsgenehmigung, Schriftform des MietvertragsLeitsatz: 1. Bei der Gewerberaummiete befinden sich die gewerblich genutzten Räume nur dann in einem zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand, wenn der Aufnahme des vertraglich vorgesehenen Gewerbebetriebs in den Mieträumen keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. 2. Der Mieter ist durch die öffentlich-rechtlichen Beschränkungen und Gebrauchshindernisse in seinem vertragsgemäßen Gebrauch tatsächlich nur eingeschränkt, wenn die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjekts bereits untersagt hat oder ein behördliches Einschreiten ernstlich zu erwarten ist. 3. Ein behördliches Einschreiten ist noch nicht ernstlich zu erwarten, wenn der Mieter aufgrund einer bestehenden Nutzungsgenehmigung für das Mietobjekt Bestandsschutz in Anspruch nehmen kann. 4. Ein behördliches Einschreiten droht nicht schon, wenn die Behörde Auskünfte zu Fragen der Bau- oder Nutzungsgenehmigung nur mündlich erteilt hat. 5. Die Schriftform eines langfristigen Mietvertrages mit einer Aktiengesellschaft ist nur dann nicht gewahrt, wenn nach dem Rubrum des Mietvertrags Zweifel daran entstehen können, ob das unterzeichnende Vorstandsmitglied auch für ein anderes Vorstandsmitglied handelte oder der Eindruck entsteht, dass die Urkunde unvollständig ist und es zur Wirksamkeit des Vertrages noch einer weiteren Unterschrift bedarf.OLG Düsseldorf31.01.2012
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I-24 W 17/12 - Besitzstörung, UnterlassungsinteresseLeitsatz: Bei der Besitzstörung ist der Streitwert nach dem Unterlassungsinteresse des Klägers zu bemessen.OLG Düsseldorf27.03.2012