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Suchergebnis Urteilssuche (601 - 610 von 678)
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VII ZR 200/10 - Minderkosten eines Bauvorhabens als Prämie für vom Architekten übernommene Baukostengarantie; Architektenhonorar; Preiskontrolle; Überschreitung der Höchstsätze der HOAILeitsatz: Eine Vereinbarung zwischen den Parteien eines Architektenvertrages, wonach der Architekt eine Baukostengarantie übernimmt, während er bei Kostenunterschreitung die Minderkosten als Prämie erhält, unterliegt nicht der Preiskontrolle am Maßstab der HOAI.BGH22.11.2012
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8 W 77/12 - Streitwert für Räumungs- und Herausgabeklage gegen UntermieterLeitsatz: Der Streitwert einer auf §§ 546 Abs. 2, 985 BGB gestützten Räumungs- und Herausgabeklage gegen den Untermieter richtet sich nach § 41 Abs. 2 GKG. Danach ist das für die Dauer eines Jahres zu zahlende Entgelt maßgeblich. Abzustellen ist dabei grundsätzlich nicht auf den vom Untermieter an den Untervermieter zu zahlenden Untermietzins, sondern auf den vom Mieter an den Vermieter zu zahlenden Hauptmietzins. Ist die Mietsache nur teilweise untervermietet worden und wird dementsprechend nur die Herausgabe der untervermieteten Räume vom Untermieter verlangt, haftet der Untermieter auch nur im Verhältnis der von ihm genutzten Fläche zur Gesamtfläche.KG26.11.2012
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67 S 3/12 - Einfrierungsgrundsatz für Kostenmiete nach Veräußerung und Umschuldung; ursprüngliche Gesamtkosten; Eigenmittel; Fremdmittel; fiktive FinanzierungskostenLeitsatz: 1. Bei der Berechnung der Kostenmiete sind in der Wirtschaftlichkeitsberechnung die ursprünglichen Gesamtkosten und die dafür aufgewandten Eigen- und Fremdmittel aufzuführen. 2. Die Gesamtkosten ändern sich nicht dadurch, dass das öffentlich geförderte Grundstück zu einem geringeren Preis, als ursprünglich angesetzt, veräußert wird (Einfrierungsgrundsatz). 3. Der Einfrierungsgrundsatz gilt auch für eine spätere Vereinbarung, wonach der jetzige Eigentümer keine Finanzierungskosten mehr zu tragen hat; diese sind unverändert in der Wirtschaftlichkeitsberechnung zu berücksichtigen. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin26.11.2012
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63 S 177/12 - Mieterhöhungsverlangen; Textform; Nennung der natürlichen PersonLeitsatz: Für die Wahrung der Textform des Mieterhöhungsverlangens genügt die Angabe des Namens der die Erklärung abgebenden juristischen Person; der Nennung der natürlichen Person, die die Erklärung abgefasst oder veranlasst hat, bedarf es nicht. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin27.11.2012
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XI ZR 144/11 - Quotale Haftungsbeschränkung der Gesellschafter einer GbR für Darlehensverbindlichkeit; Haftungserhöhung bei unvollständiger Zeichnung von Gesellschaftsanteilen; Immobilienfonds; SchrottimmobilienLeitsatz: Ist die Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für eine Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft in dem Darlehensvertrag auf den ihrer Beteiligungsquote entsprechenden Teil der Gesellschaftsschuld beschränkt worden, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob sich ihre Haftung erhöht, wenn nicht alle Gesellschaftsanteile gezeichnet werden.BGH27.11.2012
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BVerwG 8 C 20.11 - Restitutionsausschluss wegen besatzungshoheitlicher Enteignung; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; faktische Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Unterbrechung des besatzungshoheitlichen Zurechnungszusammenhangs; Bindungswirkung der RevisionsentscheidungLeitsatz: 1. Das Gericht, an das die Sache zurückverwiesen worden ist, ist an die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts in Parallelsachen mit einem anderen Streitgegenstand auch dann nicht gebunden, wenn der neue Rechtsstreit dieselben Fragen betrifft und von denselben Beteiligten geführt wird. 2. Eine faktische Enteignung liegt vor, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt wurde und diese Verdrängung in der Rechtswirklichkeit greifbar zum Ausdruck kam. 3. Für die besatzungshoheitliche Zurechnung von Maßnahmen deutscher Stellen genügt, dass sie auf Wünsche oder Anregungen der Besatzungsmacht zurückgingen oder sonst deren generellem oder im Einzelfall geäußertem Willen entsprachen. Der besatzungshoheitliche Zurechnungszusammenhang wird nur unterbrochen, wenn die Enteignung einem generell oder im Einzelfall ausgesprochenen Verbot der Besatzungsmacht zuwider lief. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG28.11.2012
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BVerwG 8 C 23.11 - Singularschädigung; Singularrestitution; Unternehmensschädigung; Unternehmensrestitution; Gesellschafter; Minderheitsgesellschafter; Quorum; Rückgabeverlangen; Surrogat; Erlösauskehr; Analogie; Wiedergutmachungslücke; Durchgriffsanspruch; gestreckte EntschädigungLeitsatz: Gesellschafter eines Unternehmensträgers, dem ein einzelner Gegenstand des Unternehmensvermögens entzogen worden ist, können, wenn der Unternehmensträger mangels Erreichens des Quorums nicht als Liquidationsgesellschaft fortgesetzt wird, vom Verfügungsberechtigten nicht die Herausgabe des Erlöses aus einer Veräußerung des Gegenstandes verlangen.BVerwG28.11.2012
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2 S 33/12 - Schonfristzahlung bei ordentlicher Kündigung; Verschulden des Mieters in einem milderen Licht; ZahlungsverzugLeitsatz: Der Ausgleich eines Mietrückstands, der nach Minderung wegen vermeintlicher Mängel entstanden ist, kann den Kündigungsgrund unter besonderen Umständen in einem „milderen Licht" erscheinen lassen und eine ordentliche Kündigung hinfällig machen. (Nichtamtlicher Leitsatz)LG Krefeld28.11.2012
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6 C 258/12 - Mietminderungen wegen Verlegung des MüllplatzesLeitsatz: 1. Der Vermieter ist zur Mängelbeseitigung nicht verpflichtet, wenn die Kosten in einem groben Missverhältnis zum Interesse des Mieters stehen (hier: 10.000 € für Belassen des Müllplatzes in Wohnungsnähe). 2. Angemessene Mietminderung von 2,5 % wegen Verlegung des bisherigen Müllstandplatzes in größerer Entfernung von der Wohnung. (Leitsätze der Redaktion)AG Köpenick28.11.2012
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4 U 122/10 - Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags; Ausgleichspflicht für Übermaßnutzung einer Forstfläche bei SturmschadenLeitsatz: Beinhaltet der rückabzuwickelnde Grundstückskaufvertrag eine Verpflichtung des Käufers zu ordnungsgemäßer Forstwirtschaft, so ist als Sturmschaden angefallenes Holz nicht als Nutzung zu berücksichtigen. Daraus erzielte Verwertungserlöse unterfallen deshalb nicht der Ausgleichspflicht für Übermaßnutzung. (Leitsatz der Redaktion)OLG Brandenburg28.11.2012