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Urteil Mietminderungen wegen Verlegung des Müllplatzes
Schlagworte
Mietminderungen wegen Verlegung des Müllplatzes
Leitsätze
1. Der Vermieter ist zur Mängelbeseitigung nicht verpflichtet, wenn die Kosten in einem groben Missverhältnis zum Interesse des Mieters stehen (hier: 10.000 € für Belassen des Müllplatzes in Wohnungsnähe).
2. Angemessene Mietminderung von 2,5 % wegen Verlegung des bisherigen Müllstandplatzes in größerer Entfernung von der Wohnung.
(Leitsätze der Redaktion)
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