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Suchergebnis Urteilssuche (591 - 600 von 678)
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5 U 13/12 - Beschränkte persönliche DienstbarkeitLeitsatz: 1. Ausgleichsberechtigter Eigentümer im Sinne von § 9 Abs. 3 Satz 1 GBBerG ist nur derjenige, der bei Inkrafttreten des Grundbuchbereinigungsgesetzes am 25. Dezember 1993 Grundstückseigentümer war (Anschluss an OLG Dresden NotBZ 2005, 81). 2. Der Inhaber einer Eigentumsverschaffungsvormerkung steht dem Eigentümer nicht gleich. 3. War der ausgleichsberechtigte Eigentümer zur Verschaffung lastenfreien Eigentums verpflichtet, kann der Erwerber von diesem die Abtretung des Ausgleichsanspruchs verlangen. (Nichtamtliche Leitsätze)OLG Brandenburg10.05.2012
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5 U 184/09 - Flächenerwerb durch Neueinrichter; Erfordernis der Ortsansässigkeit; Rücktrittsgrund wegen nicht rechtzeitiger Verlegung des Hauptwohnsitzes; Darlegungs- und Beweislast für RücktrittsgrundLeitsatz: 1. Der für den subventionierten Flächenerwerb notwendige Lebensmittelpunkt des Erwerbers in der Nähe der Betriebsstätte ist nicht allein nach der polizeilichen Anmeldung, sondern in wertender Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu bestimmen. 2. Für den Rücktrittsgrund der nicht rechtzeitigen Verlegung des Hauptwohnsitzes des Erwerbers in einem Kaufvertrag ist primär die Verkäuferin darlegungs- und beweispflichtig. Bei ihrem Informationsdefizit über die näheren Umstände der Wohnsitzverlegung ist der Erwerber nach den Grundsätzen der sekundären Beweislast gehalten vorzutragen, ob und wann er vor Ort war und was er dort getan und unternommen hat. (Leitsätze der Redaktion)OLG Brandenburg31.05.2012
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3 U 147/11 - Betriebskostenumlagevereinbarung für Gewerberaum; handschriftliche Angabe einzelner Betriebskosten mit bezifferten Vorschussbeträgen nach gedruckt vorgegebenen Nebenkosten bzw. KostengruppenLeitsatz: Die handschriftliche Angabe einzelner Betriebskosten mit bezifferten Vorschussbeträgen nach gedruckt vorgegebenen Nebenkosten bzw. Kostengruppen im Gewerberaummietvertrag reicht für die Umlage dieser Betriebskosten zumindest dann aus, wenn die Mietvertragsparteien jahrelang danach verfahren sind. (Leitsatz der Redaktion)OLG Brandenburg25.07.2012
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7 U 204/11 - Unterlassungsklagengesetz; qualifizierte Schriftformklausel in Wohnraummiete; unwirksame KlauselLeitsatz: Eine qualifizierte Schriftformklausel als mietvertragliche Formularklausel verstößt jedenfalls in der Wohnraummiete gegen §§ 305 b, 307 BGB und ist daher unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)OLG Brandenburg04.07.2012
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5 U 151/09 - Zuschlagsbeschluss; Eigentumserwerb kraft Zuschlags in der Zwangsversteigerung; Eigentumswechsel bei Unrichtigkeit des Grundbuchs; Katastergrenze als rechtmäßige GrundstücksgrenzeLeitsatz: Der Zuschlag in der Zwangsversteigerung ist ein originärer öffentlich-rechtlicher Eigentumsübertragungsakt mit der Bedeutung eines Richterspruchs, weswegen der Eigentumswechsel auch dann eintritt, wenn das Grundbuch unrichtig war und Eigentum einer anderen Person als dem Schuldner zugeschlagen wurde. In diesem Fall wird eine von der rechtmäßigen Grenze abweichende Katastergrenze (Buchgrenze) durch den Zuschlag zur rechtmäßigen Grenze, ohne dass es auf guten oder bösen Glauben des Erwerbers ankommt. Der Zuschlag schuldnerfremden Eigentums ist Folge des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs und damit Funktion praktischer Konkordanz zwischen Bestands- und Verkehrsschutz. (Nichtamtliche Leitsätze)OLG Brandenburg28.06.2012
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12 U 39/12 - „Winterdienstvertrag” als Werkvertrag; SchneebeseitigungLeitsatz: Bei einem Winterdienstvertrag stehen die erfolgsbezogenen Leistungspflichten im Vordergrund; es handelt sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit werkvertraglichem Charakter. (Leitsatz der Redaktion)OLG Brandenburg04.10.2012
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3 U 75/11 - Wirksamkeit einer Wertsicherungsklausel; PreisklauselgesetzLeitsatz: Die Wirksamkeit einer im Jahre 2000 vereinbarten Wertsicherungsklausel richtet sich nach dem Preisklauselgesetz vom 7. September 2007. (Leitsatz der Redaktion)OLG Brandenburg17.10.2012
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2 Ws (Reha) 28/11 - Strafrechtliche Rehabilitierung; Kinderheim; Spezialheim; Heimerziehung; sachfremder Zweck; Missverhältnis zwischen Anlass und angeordneten KonsequenzenLeitsatz: 1. Im Verfahren der strafrechtlichen Rehabilitierung unterliegen gemäß § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 StrRehaG allein die jeweiligen behördlichen Entscheidungen einer Überprüfung, so dass regelmäßig nur die Gründe für die Anordnung der Heimerziehung ausschlaggebend für die Rehabilitierungsentscheidung sein können, nicht aber die jeweiligen Bedingungen der Unterbringung im Heim. 2. Ob ein grobes Missverhältnis zwischen dem Anlass für die Heimerziehung und den angeordneten Konsequenzen vorliegt (§ 1 Abs. 1 Nr. 2, § 2 Abs. 1 StrRehaG), kann sachgerecht nur unter Berücksichtigung der Art und Weise der festgelegten Rechtsfolgen beurteilt werden. Insoweit sind auch der Charakter der konkret angeordneten Heimunterbringung (z. B. in einem Spezialheim) und die aufgrund der allgemein vorherrschenden Lebensbedingungen in den Heimen für den Betroffenen entstehenden Konsequenzen zu berücksichtigen.OLG Brandenburg27.03.2012
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3 U 100/09 - Keine Kündigung bei Mangelkenntnis und vorbehaltloser Verlängerung eines Zeitmietvertrages mit VerlängerungsklauselLeitsatz: 1. Die Vorschrift des § 536 b BGB, wonach die Kündigung ausgeschlossen ist, wenn der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache kennt, ist auch bei einem Verlängerungsvertrag anzuwenden, wenn der Mieter trotz Kenntnis oder grobfahrlässiger Unkenntnis des Mangels vorbehaltlos die Vertragszeit verlängert. 2. Ein Kündigungsrecht wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung ist erst eröffnet, wenn nach dem gegenwärtigen Stand der medizinischen Wissenschaft unter Anlegung eines objektiven Maßstabs zu besorgen ist, dass durch die Benutzung der Räume eine nachhaltige oder gar dauernde Schädigung droht und Gesundheitsstörungen mit Krankheitscharakter konkret zu befürchten sind; Beeinträchtigungen des Wohlbefindens durch hohe Temperaturen (hier: über 26 °C) reichen nicht aus.OLG Brandenburg12.09.2012
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4 U 122/10 - Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags; Ausgleichspflicht für Übermaßnutzung einer Forstfläche bei SturmschadenLeitsatz: Beinhaltet der rückabzuwickelnde Grundstückskaufvertrag eine Verpflichtung des Käufers zu ordnungsgemäßer Forstwirtschaft, so ist als Sturmschaden angefallenes Holz nicht als Nutzung zu berücksichtigen. Daraus erzielte Verwertungserlöse unterfallen deshalb nicht der Ausgleichspflicht für Übermaßnutzung. (Leitsatz der Redaktion)OLG Brandenburg28.11.2012