Urteil Flächenerwerb durch Neueinrichter
Schlagworte
Flächenerwerb durch Neueinrichter; Erfordernis der Ortsansässigkeit; Rücktrittsgrund wegen nicht rechtzeitiger Verlegung des Hauptwohnsitzes; Darlegungs- und Beweislast für Rücktrittsgrund
Leitsätze
1. Der für den subventionierten Flächenerwerb notwendige Lebensmittelpunkt des Erwerbers in der Nähe der Betriebsstätte ist nicht allein nach der polizeilichen Anmeldung, sondern in wertender Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu bestimmen.
2. Für den Rücktrittsgrund der nicht rechtzeitigen Verlegung des Hauptwohnsitzes des Erwerbers in einem Kaufvertrag ist primär die Verkäuferin darlegungs- und beweispflichtig. Bei ihrem Informationsdefizit über die näheren Umstände der Wohnsitzverlegung ist der Erwerber nach den Grundsätzen der sekundären Beweislast gehalten vorzutragen, ob und wann er vor Ort war und was er dort getan und unternommen hat.
(Leitsätze der Redaktion)
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