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Urteil Zuschlagsbeschluss


Schlagworte

Zuschlagsbeschluss; Eigentumserwerb kraft Zuschlags in der Zwangsversteigerung; Eigentumswechsel bei Unrichtigkeit des Grundbuchs; Katastergrenze als rechtmäßige Grundstücksgrenze

Leitsätze

Der Zuschlag in der Zwangsversteigerung ist ein originärer öffentlich-rechtlicher Eigentumsübertragungsakt mit der Bedeutung eines Richterspruchs, weswegen der Eigentumswechsel auch dann eintritt, wenn das Grundbuch unrichtig war und Eigentum einer anderen Person als dem Schuldner zugeschlagen wurde.

In diesem Fall wird eine von der rechtmäßigen Grenze abweichende Katastergrenze (Buchgrenze) durch den Zuschlag zur rechtmäßigen Grenze, ohne dass es auf guten oder bösen Glauben des Erwerbers ankommt.

Der Zuschlag schuldnerfremden Eigentums ist Folge des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs und damit Funktion praktischer Konkordanz zwischen Bestands- und Verkehrsschutz.

(Nichtamtliche Leitsätze)

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