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17 C 304/12 - Betriebskostenabrechnung bei Insolvenz des Mieters; Zugang an den Insolvenzverwalter; Abrechnungsfrist; EnthaftungserklärungLeitsatz: Nach der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters muss die Betriebskostenabrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist dem Mieter zugehen. (Leitsatz der Redaktion)AG Köpenick20.12.2012
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II ZR 294/11 - Prospekthaftung; Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss; unklare Angabe über Pflichten eines Mietgaranten; Schrottimmobilien; geschlossener ImmobilienfondsLeitsatz: Ein Emissionsprospekt ist auch dann fehlerhaft, wenn der Umfang der Pflichten eines Mietgaranten nicht so eindeutig festgelegt ist, dass darüber kein Streit entstehen kann, und die Anleger auf das Risiko einer für den Fonds ungünstigen Auslegung nicht hingewiesen werden.BGH23.10.2012
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V ZB 86/12 - Zivilrechtsweg für Grundstückskaufvertrag zwischen Trägern der öffentlichen Verwaltung; Geschäfte der öffentlichen HandLeitsatz: 1. An der privatrechtlichen Natur eines Grundstückskaufvertrags ändert sich nicht dadurch etwas, dass auf beiden Seiten Träger öffentlicher Verwaltung beteiligt sind und der Verkäufer mit der Gewährung eines Preisnachlasses einen öffentlichen Zweck verfolgt. 2. Für Streitigkeiten aus einem solchen Vertrag ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben.BGH19.09.2012
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V ZB 99/12 - Grundbuchrecht; Vormerkung für noch zu schaffenden MiteigentumsanteilLeitsatz: Eine Vormerkung, die einen Anspruch auf Verschaffung eines Miteigentumsanteils an einem im Alleineigentum stehenden Grundstücksanteil sichern soll, kann nur an dem Grundstücksanteil und nicht an dem erst noch zu schaffenden Miteigentumsanteil bestellt werden. (Leitsatz der Redaktion)BGH15.11.2012
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V ZR 44/12 - Beschwerdewert bei Abweisung der Klage auf Räumung und Herausgabe geliehener RäumlichkeitenLeitsatz: Die Beschwer des zur Räumung und Beseitigung einer Containeranlage verurteilten Entleihers eines Grundstücks bemisst sich nach dem Verkehrswert der Räumlichkeiten, zu deren Herausgabe er verurteilt worden ist. Hinzuzurechnen ist der Wert seines Interesses, sich gegen die Kosten einer Ersatzvornahme für die Beseitigung der Containeranlage zu wehren. (Leitsatz der Redaktion)BGH06.12.2012
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V ZR 51/11 - Änderung einer Preisabrede bei sittenwidrigem Kaufvertrag; Wucher; Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung; Schrottimmobilien; überhöhter Kaufpreis; mündliche Preisreduzierung; verwerfliche GesinnungLeitsatz: a) Vereinbarungen, mit denen die Parteien die im Ursprungsvertrag vereinbarten Hauptleistungen (über den Kaufgegenstand oder den Preis) nachträglich ändern, sind bei der Prüfung, ob das Rechtsgeschäft wegen eines auffälligen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist, grundsätzlich zu berücksichtigen. b) Um einem nach § 138 Abs. 1 BGB nichtigen Vertrag Rechtswirksamkeit zu verschaffen, müssen sich die Parteien nicht nur über die zur Beseitigung des Nichtigkeitsgrunds erforderlichen Änderungen oder Ergänzungen verständigen, sondern auch das Geschäft nach § 141 Abs. 1 BGB bestätigen oder insgesamt neu abschließen.BGH10.02.2012
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V ZR 73/12 - Beschwerdewert bei Verurteilung zur Unterlassung der Nutzung unter Verletzung des Grenzabstandes an Garage angebauter DachterrasseLeitsatz: Der Wert der Beschwer des wegen Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Grenzabstandes von 2,5 m zur Unterlassung der Nutzung einer an die Garage anschließenden Pergola und Dachterrasse verurteilten Nachbarn bemisst sich lediglich nach vergeblichen Aufwendungen für Herstellung der Terrasse zuzüglich einer etwaigen Wertminderung ihres Grundbesitzes. (Leitsatz der Redaktion)BGH13.12.2012
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V ZR 102/12 - Beschlussanfechtungsklage ohne Benennung der beklagten Partei; EigentümerlisteLeitsatz: Erhebt ein Wohnungseigentümer eine Beschlussanfechtungsklage, ohne die beklagte Partei zu nennen, ist durch Auslegung zu ermitteln, gegen wen sich die Klage richten soll. Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass er die übrigen Wohnungseigentümer verklagen will.BGH14.12.2012
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V ZR 133/11 - Schadensersatzverpflichtung des Grundschuldgläubigers wegen Unterlassens der Anmeldung nicht benötigter Grundschuldzinsen im ZwangsversteigerungsverfahrenLeitsatz: 1. Ist der die Zwangsversteigerung betreibende Grundschuldgläubiger aus der Sicherungsabrede mit dem Eigentümer des belasteten Grundstücks nur dazu verpflichtet, die Sicherheit so zu verwerten, dass der Sicherungsgeber von seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensverhältnis befreit werde, braucht er im Zwangsversteigerungsverfahren für die Erfüllung seiner Ansprüche gegen den Schuldner nicht benötigte Grundschuldzinsen nicht anzumelden, wenn diese Mehranmeldung für ihn mit Risiken behaftet ist; er ist insoweit dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der Schuldnerin nicht schadensersatzpflichtig. 2. Die Abtretung der Ansprüche auf Rückübertragung der Grundschuld an einen Dritten verpflichtet den Gläubiger ebenfalls nicht zur Anmeldung nicht benötigter Grundschuldzinsen, wenn das Absehen von einer Mehranmeldung dazu führt, dass der Zessionar auf die Grundschuldzinsen zugreifen kann. (Leitsätze der Redaktion)BGH03.02.2012
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V ZR 263/11 - Erdreich-Öltank als wesentlicher Bestandteil eines NachbargebäudesLeitsatz: a) Ein Öltank ist auch dann wesentlicher Bestandteil eines Wohnhauses, dessen Beheizung er dient, wenn er nicht in das Gebäude, sondern in das Erdreich eingebracht worden ist. b) Auf einen solchen Tank finden die Regelungen der §§ 912 ff. BGB über den Überbau weder unmittelbare noch entsprechende Anwendung.BGH19.10.2012