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Suchergebnis Urteilssuche (501 - 510 von 678)
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63 S 251/11 - Minderung; vermieterseits zu schaffende Baufreiheit; Erstattung von Umzugskosten wegen mangelnder Instandsetzung; KündigungLeitsatz: Der Vermieter, der durch ein schuldhaftes Verhalten (hier: Verstoß gegen Instandsetzungspflicht) eine Kündigung des Mieters veranlasst hat, ist grundsätzlich verpflichtet, dem Mieter den durch die Kündigung bedingten Schaden (hier: Umzugskosten) zu ersetzen. Das gilt jedoch nur dann, wenn das schuldhafte Verhalten des Vermieters derart gravierend ist, dass es den Mieter zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin21.02.2012
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63 S 276/11 - Mieterhöhungsverlangen; Orientierungshilfe; unzureichende Elektroinstallation; Etagenheizung; Wärmedämmung; GeräuschbelästigungenLeitsatz: 1. Die pauschale Behauptung, die Elektroinstallation sei unzureichend, reicht nicht aus. 2. Eine nach dem 1. Juli 1994 eingebaute Etagenheizung ist eine wohnwerterhöhende moderne Heizungsanlage. 3. Ob eine Wärmedämmung unzureichend ist, ist durch einen Vergleich mit dem Baualter und der Ausstattung vergleichbarer Häuser zu ermitteln; die Anforderungen der EnEV an Neubauten sind für Altbauten nicht maßgebend. 4. Die Geräuschbelästigungen durch einen Wochenmarkt und Gaststätten sind dann nicht wohnwertmindernd, wenn sie sich aus dem ortsüblichen Erscheinungsbild einer innerstädtischen Wohnlage (hier: Kollwitzplatz) ergeben. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin21.02.2012
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5 S 95/11 - Mieterhöhungsverlangen unter Bezugnahme auf örtlich und sachlich unanwendbaren Mietspiegel einer nicht vergleichbaren NachbargemeindeLeitsatz: 1. Zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens kann nach § 558 a Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 Satz 2 BGB nur auf den Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde, nicht aber auf den einer nicht vergleichbaren Gemeinde Bezug genommen werden. Das Mieterhöhungsverlangen ist deshalb mangels Begründung unwirksam, wenn die beiden Gemeinden offensichtlich nicht vergleichbar sind. Für diesen Vergleich kommt es auf die Gebietskörperschaften in ihrer Gesamtheit an. Unerheblich ist hingegen, ob einzelne Gemeindeteile der Nachbargemeinde vergleichbar sind, jedenfalls wenn der Mietspiegel der Nachbargemeinde sich über deren gesamtes Gemeindegebiet erstreckt. 2. Zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens kann nicht auf einen Mietspiegel Bezug genommen werden, der für die fragliche Wohnfläche („Großwohnungen") keine Tabellenwerte ausweist. Daran ändert sich auch nichts, wenn durch Bezugnahme auf einen Mietspiegel über Wohnungen in Mehrfamilienhäusern ein Mieterhöhungsverlangen für ein Einfamilienhaus begründet werden soll.LG Heidelberg17.02.2012
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65 S 406/11 - Betriebskosten; Einwendungsausschluss für MieterLeitsatz: Die Ausschlussfrist für Einwendungen des Mieters beginnt mit dem Zugang der Betriebskostenabrechnung auch dann, wenn in dieser (vertragswidrig) Betriebskosten, für die eine Bruttomiete vereinbart ist, abgerechnet worden sind oder (unzulässig) das Kalenderjahr zugrunde gelegt worden ist. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin17.02.2012
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12 T 1/12 - Kautionsrückzahlung bei Auslaufen des gekündigten MietverhältnissesLeitsatz: Der Mieter hat während des noch laufenden Mietverhältnisses auch dann noch keinen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution, wenn er bereits fristgemäß gekündigt hatte. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin13.02.2012
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63 S 206/11 - Minderung; Lärmbeeinträchtigungen durch Bauarbeiten im Innenstadtbereich (hier: Berliner Bahnhof Ostkreuz)Leitsatz: Ein Wohnraummieter kann sich jedenfalls dann nicht auf Minderung wegen Lärmbelästigung im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Bahnhofs Ostkreuz berufen, wenn er vor Vertragsschluss vom Vermieter schriftlich auf zu erwartende Bauarbeiten hingewiesen worden ist; das gilt auch dann, wenn die Arbeiten nicht nur an Werktagen, sondern auch nachts und an Sonntagen durchgeführt werden. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin10.02.2012
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29 O 124/11 - Betriebskostenabrechnung für Gewerberaum; Abrechnungsfrist; Vorwegabzug; Sperrmüllabfuhrkosten; Hauswartkosten; HeizkostenLeitsatz: 1. Für Gewerberaum ist die regelmäßig zum Ablauf eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums ablaufende Frist zur Betriebskostenabrechnung keine Ausschlussfrist. 2. Der Vortrag des Gewerberaummieters, von bestimmten Positionen der Betriebskostenabrechnung habe ein Vorwegabzug für „andere Nutzergruppen" vorgenommen werden müssen, ist nicht nachvollziehbar. 3. Ist im Gewerberaummietvertrag die Sperrmüllentsorgung der Gemeinschaftsflächen ausdrücklich vereinbart, kann von dem Vermieter kein Nachweis fruchtloser Bemühungen um die Ermittlung des Verursachers verlangt werden. 4. Ist im Gewerberaummietvertrag neben der Umlage der Betriebskosten auch vereinbart, dass der Mieter die Kosten der „Instandhaltung und Verwaltung" zu tragen hat, ist ein Vorwegabzug für darauf entfallende Hausmeisterkosten aus den umgelegten Betriebskosten entbehrlich. 4. Ergibt sich aus den Ablesequittungen für die Heizkosten, dass für aufeinander folgende Abrechnungszeiträume jeweils eine unterschiedliche Anzahl von Räumen und Heizkörpern für dasselbe Gewerbeobjekt zugrunde gelegt worden ist, ohne dass die Gründe dafür näher erläutert werden, besteht kein Anspruch auf Heizkostennachzahlungen. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin08.02.2012
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63 S 266/11 - Beschwerdewert für Verurteilung zur Abgabe der eidesstattlichen VersicherungLeitsatz: Der Beschwerdewert der Berufung gegen die Verurteilung zur eidesstattlichen Versicherung der Richtigkeit einer Betriebskostenabrechnung bemisst sich nach dem dafür erforderlichen Aufwand an Zeit und Kosten. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin07.02.2012
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63 S 233/11 - Unwirksamkeit eines vom Mieter gestellten Formulars zur ModernisierungsvereinbarungLeitsatz: 1. Sind Vertragsbedingungen vom Mieter in die Verhandlungen eingeführt (hier: Modernisierungsvereinbarung mit von der Mieterberatung entworfenem Formular), hat er sie im Sinne von § 305 BGB gestellt. 2. Bei einer unangemessenen Benachteiligung der Gegenseite (hier: Verpflichtung des Vermieters zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch ohne Verschulden) ist die Vereinbarung insoweit unwirksam. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin31.01.2012
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63 S 239/11 - Mieterhöhungsverlangen; behebbare Mängel; Mietspiegel 2009; Orientierungshilfe; Darlegungslast für wohnwerterhöhende Merkmale; CitylageLeitsatz: 1. Wohnwerterhöhende Merkmale des Mietspiegels muss der Vermieter darlegen und ggf. beweisen. 2. Behebbare Mängel bleiben bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete unberücksichtigt. 3. Eine Wohnung in der Leipziger Straße weist keine „bevorzugte Citylage" i.S.d. Berliner Mietspiegels 2009 auf. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin24.01.2012