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Urteil Minderung
Schlagworte
Minderung; vermieterseits zu schaffende Baufreiheit; Erstattung von Umzugskosten wegen mangelnder Instandsetzung; Kündigung
Leitsatz
Der Vermieter, der durch ein schuldhaftes Verhalten (hier: Verstoß gegen Instandsetzungspflicht) eine Kündigung des Mieters veranlasst hat, ist grundsätzlich verpflichtet, dem Mieter den durch die Kündigung bedingten Schaden (hier: Umzugskosten) zu ersetzen. Das gilt jedoch nur dann, wenn das schuldhafte Verhalten des Vermieters derart gravierend ist, dass es den Mieter zu einer fristlosen Kündigung berechtigt.
(Leitsatz der Redaktion)
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