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Urteil Unwirksamkeit eines vom Mieter gestellten Formulars zur Modernisierungsvereinbarung


Schlagworte

Unwirksamkeit eines vom Mieter gestellten Formulars zur Modernisierungsvereinbarung

Leitsätze

1. Sind Vertragsbedingungen vom Mieter in die Verhandlungen eingeführt (hier: Modernisierungsvereinbarung mit von der Mieterberatung entworfenem Formular), hat er sie im Sinne von § 305 BGB gestellt.

2. Bei einer unangemessenen Benachteiligung der Gegenseite (hier: Verpflichtung des Vermieters zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch ohne Verschulden) ist die Vereinbarung insoweit unwirksam.

(Leitsätze der Redaktion)

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