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Urteil Mieterhöhungsverlangen


Schlagworte

Mieterhöhungsverlangen; behebbare Mängel; Mietspiegel 2009; Orientierungshilfe; Darlegungslast für wohnwerterhöhende Merkmale; Citylage

Leitsätze

1. Wohnwerterhöhende Merkmale des Mietspiegels muss der Vermieter darlegen und ggf. beweisen.

2. Behebbare Mängel bleiben bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete unberücksichtigt.

3. Eine Wohnung in der Leipziger Straße weist keine „bevorzugte Citylage" i.S.d. Berliner Mietspiegels 2009 auf.

(Leitsätze der Redaktion)

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