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Suchergebnis Urteilssuche (41 - 50 von 678)
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10 C 625/10 - Betriebskostenabrechnung; Vertretungsmacht; Vollmachtsurkunde; formelle Wirksamkeit; Wirtschaftlichkeitsgebot; Gartenpflegekosten; Haunummernbeleuchtung; Sperrmüllabfuhr; Heizkosten; KaltverdunstungLeitsatz: 1. Der Umstand, dass eine Vollmachtsurkunde nicht mit einem Datum versehen ist, steht ihrer Wirksamkeit nicht entgegen. Die Angabe eines Erteilungsdatums ist nicht erforderlich, weil die Vertretungsmacht so lange fortbesteht, wie die Vollmacht nicht entzogen wird. 2. Rechnet der Vermieter nach einer gesetzlich vorgesehenen Abrechnungsweise ab, sind ihm etwaige sich daraus ergebende Verständnisprobleme des Mieters nicht zuzurechnen. Der Vermieter ist insbesondere nicht verpflichtet, dem Mieter eine Berechnungsformel aus der Heizkostenverordnung verständlich zu machen. 3. Die Kosten des Stroms für die Beleuchtung von Hausnummern gehören zu den umlagefähigen Kosten der Beleuchtung gemäß § 2 Nr. 11 BetrKV. 4. Sperrmüllentsorgungskosten sind als Kosten der Müllbeseitigung umlagefähig. Dabei ist es nicht relevant, ob zwischen den einzelnen Entsorgungsterminen eine große Zeitspanne (hier nach Mieterbehauptung elf Jahre) lag. Sperrmüllentsorgungskosten sind auch dann umlagefähig, wenn sie durch rechtswidrige Handlungen Dritter ausgelöst worden wären. 5. Die Erfassung des Heizwärmeverbrauchs mittels Verdunstungsröhrchen ist eine zulässige Erfassungsmethode. Die sog. Kaltverdunstung ist vom Mieter hinzunehmen, zumal sie bei allen Mietparteien gleichermaßen erfolgt. 6. Heizkörper in Gemeinschaftsflächen (z. B. Treppenhäusern) müssen nicht mit Erfassungsgeräten ausgestattet werden. 7. Mieter haben auch keinen Anspruch darauf, dass Heizkörper im Treppenhaus oder anderen Gemeinschaftsflächen mit Ventilen ausgestattet werden, damit einzelne Mieter diese Heizkörper zur Einsparung von Heizkosten regulieren könnten. Ein Ventil zur Wärmeregulierung durch die Mieter sieht die Heizkostenverordnung nicht vor. (Nichtamtliche Leitsätze)AG Neukölln26.01.2012
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5 C 583/11 - Betriebskostenabrechnung; Rohrwärmebestimmung nach VDI-Richtlinie 2077; Wasserzählerkostenumlage nach Verbrauch bei geringfügigem Leerstand; Umlage der Kosten für Wartung/Miete der Rauchwarnmelder; RauchmelderLeitsatz: 1. Für die Bestimmung der Rohrwärme der Heizung ist für Abrechnungszeiträume ab dem 1. Januar 2009 die VDI-Richtlinie 2077 als anerkannte Regel der Technik anzuwenden. Für die formelle Wirksamkeit der Heizkostenabrechnung genügt die Mitteilung, dass die Kriterien zur Abrechnung von Rohrwärme nach der VDI-Richtlinie 2077 für die jeweilige Wirtschaftseinheit erfüllt sind; eine nähere Erläuterung dieser Vorschrift ist nicht erforderlich. 2. Die Kosten für Wasserzähler/Abrechnungsservice können weiterhin nach Verbrauch umgelegt werden, wenn der Leerstand in der Abrechnungseinheit nur 20 % beträgt. 3. Die Kosten für Wartung/Miete der Rauchwarnmelder dürfen bei gesetzlicher Ausstattungspflicht des Besitzers vom Vermieter, der die Wohnung mit von ihm gemieteten Rauchwarnmeldern ausgestattet hat, auch ohne besondere Vereinbarung umgelegt werden. (Leitsätze der Redaktion)AG Neubrandenburg27.01.2012
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3 W 221/10 - Grundbucheintragung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)Leitsatz: Für die Eintragung der GbR im Grundbuch reicht ihre Bezeichnung und diejenige ihrer Gesellschafter sowie die Angabe der Vertretungsverhältnisse in einer notariellen Kaufvertragsurkunde nur dann aus, wenn sich aus dieser ergibt, dass sie die alleinigen Gesellschafter sind. (Leitsatz der Redaktion)OLG Rostock27.01.2012
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V ZR 272/10 - Vorkaufsrecht auch bei kaufähnlicher Vertragsgestaltung; Einbringung eines vorkaufsrechtsbelasteten Grundstücks durch Verpflichteten in eine von ihm beherrschte Gesellschaft und anschließender Weiterverkauf; PaketverkaufLeitsatz: Bringt der Verpflichtete die mit einem Vorkaufsrecht belastete Sache in eine von ihm beherrschte Gesellschaft ein und überträgt er anschließend die Gesellschaftsanteile entgeltlich an einen Dritten, kann eine den Vorkaufsfall auslösende kaufähnliche Vertragsgestaltung vorliegen. Der Verpflichtete kann die Erstreckung des Vorkaufs auf andere Gegenstände als diejenigen, auf die sich das Vorkaufsrecht bezieht, nicht schon deshalb verlangen, weil ein Verkauf im „Paket" für ihn vorteilhaft ist, sondern nur dann, wenn sich infolge der Trennung der vorkaufsbelasteten Sache kein adäquater Preis für die verbleibenden Gegenstände erzielen lässt.BGH27.01.2012
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29 K 262.11 - Grundstücksverkehrsgenehmigung trotz Restitutionsantrag; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; Einbeziehung von Grundstücken in Unternehmenseinheit; Unternehmensrestitution; Betriebsnotwendigkeit; flurübergreifende BebauungLeitsatz: 1. Ob die Grundstücksverkehrsgenehmigung nicht erteilt werden durfte, weil ein Antrag auf Rückübertragung hinsichtlich des streitbefangenen Flurstücks eingegangen war (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GVO), ist objektiv zu prüfen. 2. Für die Anwendung des § 5 Abs. 1 Buchst. d) VermG ist unerheblich, ob der Berechtigte der Unternehmensrestitution den zurückübertragenen Betrieb in eigener Person weiterführt. 3. Die Restitution ist wegen der flurstückübergreifenden Bebauung gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG ausgeschlossen, wenn sie einen Überbau entstehen lässt, bei dem kein Stammgrundstück bestimmt werden kann. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin30.01.2012
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8 U 192/10 - Nutzungsentschädigung; Vorenthaltung der Mietsache; Schlüsselrückgabe; Besitzaufgabe; Rückgabe der MieträumeLeitsatz: Ausnahmsweise genügt für eine ordnungsgemäße Rückgabe von Mieträumen die Rückgabe nur eines Schlüssels, wenn daraus der Wille des Mieters zur endgültigen Besitzaufgabe hervortritt und dem Vermieter ein ungestörter Gebrauch ermöglicht wird. Lässt sich der Mieter bei Übergabe des Schlüssels an die Hausverwaltung des Vermieters eine Quittung unterschreiben, worin ein „Wasserschaden" als Betreff der Herausgabe des Schlüssels angegeben ist, und erklärt der Mieter in einem späteren an den Vermieter gerichteten Schreiben, dass das Mietverhältnis fortbestehe, fehlt es an einem eindeutig geäußerten Willen zur vollständigen und unzweideutigen Besitzaufgabe.KG30.01.2012
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I-24 U 152/11 - Gewerberaummiete, Bestandsschutz, Fragen der Bau- oder Nutzungsgenehmigung, Schriftform des MietvertragsLeitsatz: 1. Bei der Gewerberaummiete befinden sich die gewerblich genutzten Räume nur dann in einem zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand, wenn der Aufnahme des vertraglich vorgesehenen Gewerbebetriebs in den Mieträumen keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. 2. Der Mieter ist durch die öffentlich-rechtlichen Beschränkungen und Gebrauchshindernisse in seinem vertragsgemäßen Gebrauch tatsächlich nur eingeschränkt, wenn die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjekts bereits untersagt hat oder ein behördliches Einschreiten ernstlich zu erwarten ist. 3. Ein behördliches Einschreiten ist noch nicht ernstlich zu erwarten, wenn der Mieter aufgrund einer bestehenden Nutzungsgenehmigung für das Mietobjekt Bestandsschutz in Anspruch nehmen kann. 4. Ein behördliches Einschreiten droht nicht schon, wenn die Behörde Auskünfte zu Fragen der Bau- oder Nutzungsgenehmigung nur mündlich erteilt hat. 5. Die Schriftform eines langfristigen Mietvertrages mit einer Aktiengesellschaft ist nur dann nicht gewahrt, wenn nach dem Rubrum des Mietvertrags Zweifel daran entstehen können, ob das unterzeichnende Vorstandsmitglied auch für ein anderes Vorstandsmitglied handelte oder der Eindruck entsteht, dass die Urkunde unvollständig ist und es zur Wirksamkeit des Vertrages noch einer weiteren Unterschrift bedarf.OLG Düsseldorf31.01.2012
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63 S 233/11 - Unwirksamkeit eines vom Mieter gestellten Formulars zur ModernisierungsvereinbarungLeitsatz: 1. Sind Vertragsbedingungen vom Mieter in die Verhandlungen eingeführt (hier: Modernisierungsvereinbarung mit von der Mieterberatung entworfenem Formular), hat er sie im Sinne von § 305 BGB gestellt. 2. Bei einer unangemessenen Benachteiligung der Gegenseite (hier: Verpflichtung des Vermieters zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch ohne Verschulden) ist die Vereinbarung insoweit unwirksam. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin31.01.2012
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VIII ZR 335/10 - Betriebskosten; formelle Wirksamkeit der Abrechnung auch ohne Umlagevereinbarung; Vorschussvereinbarung durch einseitige Umlage im früher preisgebundenen AltbauLeitsatz: 1. Auch die Abrechnung von Betriebskosten, für die es an einer Umlagevereinbarung fehlt oder für die eine Pauschale vereinbart ist, kann formell wirksam sein. 2. Bestand nach § 14 MHG bis 31. Dezember 1997 die Möglichkeit, Betriebskosten im Sinne von § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung durch einseitige Erklärung für die Zukunft auf den Mieter umzulegen, kann der Vermieter nach Abrechnung von Betriebskosten und Erhebung von Vorauszahlungen die Vorschüsse auch erhöhen. (Leitsätze der Redaktion)BGH31.01.2012
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VIII ZR 277/11 - Kosten der Rechtsverfolgung; Anwaltsbeauftragung durch gewerblichen Großvermieter bei Kündigung wegen ZahlungsverzugsLeitsatz: Ein gewerblicher Großvermieter muss bei einfacher Sachlage die Erstmahnung des Mieters wegen säumiger Mietzahlung und die nachfolgende Kündigung durch das eigene kaufmännische Personal fertigen lassen; die Einschaltung eines Rechtsanwalts bedarf zusätzlicher Voraussetzungen. (Leitsatz der Redaktion)BGH31.01.2012