Urteil Grundstücksverkehrsgenehmigung trotz Restitutionsantrag
Schlagworte
Grundstücksverkehrsgenehmigung trotz Restitutionsantrag; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; Einbeziehung von Grundstücken in Unternehmenseinheit; Unternehmensrestitution; Betriebsnotwendigkeit; flurübergreifende Bebauung
Leitsätze
1. Ob die Grundstücksverkehrsgenehmigung nicht erteilt werden durfte, weil ein Antrag auf Rückübertragung hinsichtlich des streitbefangenen Flurstücks eingegangen war (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GVO), ist objektiv zu prüfen.
2. Für die Anwendung des § 5 Abs. 1 Buchst. d) VermG ist unerheblich, ob der Berechtigte der Unternehmensrestitution den zurückübertragenen Betrieb in eigener Person weiterführt.
3. Die Restitution ist wegen der flurstückübergreifenden Bebauung gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG ausgeschlossen, wenn sie einen Überbau entstehen lässt, bei dem kein Stammgrundstück bestimmt werden kann.
(Leitsätze der Redaktion)
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