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Suchergebnis Urteilssuche (31 - 40 von 678)

  1. III-4 RVs 42/12 - Besichtigungsfahrten im Ausland für Aufsichtsrat; strafbare Untreue des Geschäftsführers; Einwilligung des Vermögensinhabers
    Leitsatz: 1. Der Tatbestand der Untreue setzt einen gravierenden Pflichtenverstoß voraus. 2. Die Einwilligung des Vermögensinhabers lässt den Tatbestand des § 266 StGB entfallen. 3. Ein Irrtum über die Einwilligung ist Tatbestandsirrtum im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB.
    OLG Hamm
    21.08.2012
  2. IX ZB 263/10 - Pfändbarkeit des Entschädigungsanspruchs
    Leitsatz: Ein dem Schuldner wegen rechtsstaatswidriger Strafverurteilung und zu Unrecht in der ehemaligen DDR erlittener Haft gemäß § 17 StrRehaG zuerkannter Entschädigungsanspruch ist pfändbar und gehört deshalb in die lnsolvenzmasse. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BGH
    18.10.2012
  3. V ZR 187/11 - Öffentlicher Glaube des Grundbuchs; Sachenrechtsmoratorium; Besitzrecht bei Bebauung volkseigener Grundstücke durch sozialistische Genossenschaft; Abtretung der Bereinigungsansprüche in den sog. hängenden Fällen
    Leitsatz: 1. Der öffentliche Glaube des Grundbuchs erstreckt sich auch auf die Eintragungen im Bestandsverzeichnis, ohne dass der gutgläubig erwerbende Käufer von diesem Grundbuchstand Kenntnis zu haben braucht. Anders ist es, wenn die Vertragsparteien das Grundstück so veräußern wollen, wie es sich ihnen nach seiner Umgrenzung in der Natur darstellt. 2. Nach dem Recht der DDR konnten Nutzungsrechte an volkseigenen Grundstücken allen sozialistischen Genossenschaften verliehen werden, was - wenn dies geschah - gemäß § 4 Abs. 4 des Nutzungsrechtsgesetzes die Entstehung selbständigen Gebäudeeigentums und damit eines Besitzrechts zur Folge hatte. 3. Ist die Bebauung mit Billigung staatlicher Stellen erfolgt, jedoch nicht durch ein Nutzungsrecht und selbständiges Gebäudeeigentum abgesichert (sog. hängende Fälle), gehen die Nutzerrechte schon mit der Abtretung der Bereinigungsansprüche auf den Zessionar über. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    12.10.2012
  4. BVerwG 3 PKH 2.12 - Berufliche Rehabilitierung; Aufstiegsschaden
    Leitsatz: Ein sogenannter Aufstiegsschaden ist nicht als berufliche Benachteiligung im Sinne des § 1 Abs. 1 BerRehaG anzusehen. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    20.08.2012
  5. BVerwG 5 B 47.12 - Reinvermögensberechnung nach Einheitswert
    Leitsatz: 1. Bei der Berechnung der Entschädigung nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz ist ein Rückgriff auf Einheitswerte zulässig. 2. Im Rahmen der Reinvermögensberechnung ist die Ersetzung des bilanziellen Grundstückswerts durch den Einheitswert von § 4 Abs. 2 Nr. 1 EntschG vorgegeben. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    20.09.2012
  6. BVerwG 8 B 26.12 - Dingliches Nutzungsrecht; Wirksamkeit mit Aushändigung der Verleihungsurkunde; Grundbucheintragung; Nutzungsrechtsverleihung bei Gelegenheit des Eigenheimverkaufs
    Leitsatz: 1. Die Verleihung eines dinglichen Nutzungsrechts nach § 287 ZGB wurde mit der Aushändigung der Verleihungsurkunde zu dem in dieser Urkunde verzeichneten Zeitpunkt wirksam (§ 287 Abs. 2 Satz 2 ZGB); die Eintragung als Belastung des Grundeigentums (regelmäßig Volkseigentums) nach § 4 Abs. 3 NutzRG war nicht Voraussetzung die Entstehung des Rechts. 2. Die Verleihung eines neuen Nutzungsrechts für das gesamte Grundstück war auch dann rechtlich zulässig, wenn der Nutzer das Eigentum an dem aufstehenden Gebäude durch Kaufvertrag erworben hat und dem Verkäufer ein dingliches Nutzungsrecht nur für einen Teil des Grundstücks verliehen war. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    16.10.2012
  7. BVerwG 8 B 42.12 - Restitution bei Miterbengemeinschaft
    Leitsatz: Ist Gegenstand der Schädigung nicht der Nachlassgegenstand, sondern der Miterbenanteil als solcher, kann allenfalls der jeweils geschädigte Miterbe Restitution des Miterbenanteils an sich selbst verlangen, wenn nicht der Tatbestand einer sogenannten sukzessiven Enteignung erfüllt ist. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    17.10.2012
  8. BVerwG 8 C 4.11 - Anpassungsverlangen; Beiladung; Berechtigter; Bestimmung des zuständi­gen Gerichts; Bindungswirkung; Entschädigungsanspruch; Erlösauskehr; Ge­schäfts­grundlage; Kündigung; Leistungsklage; nachträgliche Anmeldung; notwendige Streitgenossenschaft; öffentlich-rechtlicher Vertrag; örtliche Zuständigkeit; pacta sunt servanda; Prozessvergleich; Umstandsmoment; Unzumutbarkeit; Vergleichsgrundlage; Verjährung; Vertragsgrundlage; Vertrauensgrundlage; Verwirkung; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Zeitmoment
    Leitsatz: 1. Eine auf die Zustimmung zur Anpassung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gerichtete Leistungsklage ist auch dann zulässig, wenn der Anpassungsanspruch zwar erstmals im Klageverfahren geltend gemacht wird, dieser von den Vertragspartnern jedoch unzweideutig abgelehnt wird. 2. Ein Prozessvergleich ist auch dann ein Vertrag, wenn die Behörde als Vertragsbestandteil einen Verwaltungsakt erlassen hat. 3. Die Anpassung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nach § 60 VwVfG ist nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil er lediglich einmalige Leistungspflichten begründet und diese bereits erfüllt sind. 4. Für eine wesentliche Änderung der Verhältnisse (§ 60 Abs. 1 Satz 1 VwVfG) reicht es aus, wenn nach Vertragsschluss tatsächliche Umstände oder rechtliche Bedingungen weggefallen sind, deren Bestand die Vertragspartner - ohne diese zum Vertragsinhalt gemacht zu haben - als gemeinsame Grundlage des Vertrages angenommen und deren Fortbestand sie fraglos vorausgesetzt haben; nicht erforderlich ist, dass die gemeinsame Vorstellung zusätzlich auf konkrete künftig eintretende Ereignisse oder deren Ausbleiben gerichtet ist. 5. Ein weiteres Festhalten an einem öffentlich-rechtlichen Vertrag ist für eine Vertragspartei unzumutbar, wenn die Ausgleichsfunktion der beiderseits geschuldeten Leistungen so stark gestört ist, dass es dem betroffenen Vertragspartner nach Treu und Glauben unmöglich wird, in der bisherigen vertraglichen Regelung seine Interessen auch nur annähernd noch gewahrt zu sehen. 6. Eine Behörde muss sich als Vertragspartner eines Prozessvergleichs diejenigen Vertrauensschutzeinwendungen des anderen Teils entgegenhalten lassen, die diesem zugestanden hätten, wenn die vermögensrechtlichen Regelungen nicht durch Vertrag, sondern durch Verwaltungsakt getroffen worden wären.
    BVerwG
    18.07.2012
  9. BVerwG 8 C 5.11 - Vermögensrechtliche Ansprüche; entschädigungslose Enteignung; unlautere Machenschaften; Bodenschätzegesetz; Alaun; Tonvorkommen; Ziegelei; ruhender Betrieb; Betriebsbegriff; Demontage; Unternehmer; Überzeugungsgrundsatz; aktenwidrige Feststellungen
    Leitsatz: Die entschädigungslose Enteignung von Bodenschätzen durch die DDR stellt keine Maßnahme im Sinne von § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG dar, wenn eine solche Enteignung auch in einem Rechtsstaat als nicht diskriminierend und legitim angesehen wird. Unlautere Machenschaften im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG sind nur bei Vorgängen gegeben, in denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR zielgerichtet auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde, nicht aber, wenn bei dem Erwerbsvorgang - gemessen an den in der DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen - „alles mit rechten Dingen zugegangen ist" (Bestätigung der Rechtsprechung). Die Rüge einer „aktenwidrigen Entscheidung" bietet nicht die Handhabe, über die Feststellung von Verfahrensfehlern hinaus die Sachwürdigung des Tatsachengerichts durch eine eigene Sachwürdigung des Revisionsgerichts zu ersetzen. Eine „aktenwidrige Entscheidung" liegt erst vor, wenn der Streitstoff, den das Tatsachengericht seiner Entscheidung zugrunde legt, von dem tatsächlichen Streitstoff, wie er sich aus den Akten ergibt, zu entscheidungserheblichen Fragen offenkundig abweicht, sei es, dass er darüber hinausgeht, indem ohne Grundlage in den Akten - „ins Blaue hinein" - Tatsachen angenommen werden, sei es, dass er dahinter zurückbleibt, indem Akteninhalt übergangen wird.
    BVerwG
    30.08.2012
  10. 2 Ws 504/12 REHA - Prozesskostenhilfe für Antrag auf strafrechtliche Rehabilitierung bei ungeklärter Rechtsfrage (hier: Heimunterbringung wegen politischer Verfolgung)
    Leitsatz: Hängt die Entscheidung der Hauptsache von der Beantwortung der Frage ab, ob eine Heimunterbringung, die allein wegen politischer Verfolgung und daraus resultierender Inhaftierung der Eltern erfolgt, ohne Weiteres - oder nur beim Vorliegen weiterer Voraussetzungen - als Ausdruck politischer Verfolgung i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG gewertet werden kann, ist bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen Prozesskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren über den Antrag auf Rehabilitierung zu gewähren. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    20.11.2012