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Urteil Pfändbarkeit des Entschädigungsanspruchs
Schlagworte
Pfändbarkeit des Entschädigungsanspruchs
Leitsatz
Ein dem Schuldner wegen rechtsstaatswidriger Strafverurteilung und zu Unrecht in der ehemaligen DDR erlittener Haft gemäß § 17 StrRehaG zuerkannter Entschädigungsanspruch ist pfändbar und gehört deshalb in die lnsolvenzmasse.
(Leitsatz der Entscheidung entnommen)
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