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  1. 8 K 256/09 - Formfreie Abtretung des Anspruchs auf Ausgleichsleistungen
    Leitsatz: 1. Die Abtretung des Miterbenanteils an dem Anspruch auf Ausgleichsleistungen bedarf weder einer notariellen Beurkundung noch - als lediglich vorteilhaftes Geschäft - einer ausdrücklichen Annahmeerklärung des Zessionars. 2. Ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen, dessen Ladung im Ausland zu erwirken wäre, kann auch im Verwaltungsprozess abgelehnt werden. Vielmehr kann prognostisch berücksichtigt werden, welche Ergebnisse von der beantragten Beweisaufnahme zu erwarten sind und wie diese zu würdigen wären. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Frankfurt (Oder)
    21.02.2012
  2. 6 K 1565/10 - Ausgleichsleistungsausschluss wegen menschenunwürdiger Behandlung von sowjetischen Kriegsgefangenen und „Ostarbeitern”; Zurechnung des Verhaltens des Betriebsleiters
    Leitsatz: 1. Die fehlende Feststellung besonders negativer Bedingungen ist nicht Voraussetzung der Annahme eines zum Ausgleichsleistungsausschluss führenden Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit, der bei der Beschäftigung von internierten sowjetischen Kriegsgefangenen und „Ostarbeitern" angenommen werden kann. 2. Der Anspruch auf Ausgleichsleistung kann auch dann ausgeschlossen sein, wenn das Handeln eines Dritten wegen seiner leitenden Stellung dem Unternehmen zugerechnet werden kann. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Dresden
    01.08.2012
  3. 1 K 1080/08 - Gesellschaft für Sport und Technik; GST-Vermögen; Parteivermögen; Rücknahme; Zuordnungsentscheidung; kommunales Verwaltungsvermögen; kommunales Finanzvermögen; Restitution des auf eine öffentlich-rechtliche Körperschaft übergegangenen Verwaltungs- oder Finanzvermögen; Preußeneinigung
    Leitsatz: 1. Das Vermögen der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) unterliegt nur dann der treuhänderischen Verwaltung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben nach § 20 b Abs. 3 PartG-DDR, wenn es sich um „Parteivermögen" gehandelt hat. 2. Nach Ablauf von zwei Jahren nach Bestandskraft der Zuordnungsentscheidung kommt dem öffentlichen Interesse an der Beständigkeit fehlerhafter Zuordnungsentscheidungen erhöhtes Gewicht zu mit der Folge, dass das Rücknahmeermessen im Sinne einer Ermessensdirektive eingeschränkt ist. 3. Die Zuordnung eines Grundstücks als kommunales Verwaltungsvermögen nach Art. 21 Abs. 1 und 2 EV setzt voraus, dass es seiner Widmung nach zu den darin genannten Stichtagen unmittelbar für Verwaltungsaufgaben bestimmt war, die nach dem Grundgesetz von den Gemeinden wahrzunehmen sind. 4. Als kommunales Finanzvermögen kommen ebenfalls nur Vermögensgegenstände in Betracht, die am 3. Oktober 1990 unmittelbar für öffentliche Aufgaben genutzt wurden, 5. Gemäß Art. 21 Abs. 3 Halbsatz 1 und Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EV unterliegt das davon erfasste Vermögen ungeachtet seiner Eigentumsqualität und der Frage, welchem Träger öffentlichen Rechts es vor dem genannten Zeitpunkt zugeordnet war, der Restitution, ohne dass dem Restitutionsanspruch eine vorangegangene Zuordnung entgegensteht. 6. Ziffer 6 Satz 1 der Preußeneinigung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Brandenburg bietet keine Anhaltspunkte dafür, dass der Verzicht auf die Inanspruchnahme eines Dritten auch zugunsten Drittbetroffener gelten soll. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Cottbus
    14.08.2012
  4. 1 K 725/05 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaften; Grundstückszwangsverkauf; Verwaltervollmacht; Abtretung des Restitutionsanspruchs
    Leitsatz: 1. Auch die vor dem 22. Juli 1992 erfolgte Abtretung eines auf die Rückübertragung eines Grundstücks gerichteten Restitutionsanspruchs bedurfte der notariellen Beurkundung. 2. Art. 18 Abs. 1 EV schließt es aus, vor dem Wirksamwerden des Beitritts ergangene Entscheidungen der Gerichte der DDR wegen eines Mangels des gerichtlichen Verfahrens durch eine Restitution nach vermögensrechtlichen Vorschriften rückgängig zu machen, es sei denn, sie sind durch unlautere Machenschaften herbeigeführt worden. 3. Zur Frage der Anwendung des § 1 Abs. 3 VermG im Falle eines gerichtlich veranlassten Grundstückszwangsverkaufs. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Cottbus
    24.02.2012
  5. 1 K 407/09 - Nachträgliche Festsetzung des Ablösebetrages für untergegangene dingliche Rechte; Verwirkung
    Leitsatz: 1. Ist in den Fällen, in denen dem Berechtigten statt der Rückübertragung nur noch ein Erlösauskehranspruch zusteht, irrtümlich versäumt worden, den Ablösebetrag für die anlässlich der Schädigung untergegangenen dinglichen Belastungen in dem Bescheid über die Berechtigtenfeststellung festzusetzen, kann dies auch noch nachträglich in Form einer Ergänzung zum Bestandteil dieses Bescheides gemacht werden. 2. Dieser nachträglichen Festsetzung steht der Einwand der Verwirkung nur dann entgegen, wenn der Berechtigte infolge eines bestimmten Verhaltens des Ablöseberechtigten darauf vertrauen durfte, dass der Ablösebetrag nach so langer Zeit nicht mehr festgesetzt werden würde (Vertrauensgrundlage), ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht zur nachträglichen Festsetzung des Ablösebetrages nicht mehr ausgeübt werden würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Cottbus
    14.06.2012
  6. 1 K 28/09 - Ausschluss der Ausgleichsleistung wegen Vorschubleistens
    Leitsatz: Eine langjährige, hauptamtliche und auch bis 1945 nicht beendete stark herausgehobene Tätigkeit in der SA als Gruppenführer deutet darauf hin, dass mit ihr mit einer gewissen Stetigkeit Handlungen verbunden waren, die für die Errichtung, Entwicklung und Festigung des Nationalsozialismus günstig und geeignet waren, Widerstand gegen dieses System zu unterdrücken, so dass wegen des Tatbestandes „Vorschubleisten" ein Ausgleichsanspruch ausgeschlossen ist. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Cottbus
    14.03.2012
  7. VG 4 K 300.11 - Entschädigung; Entschädigungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Missbrauchstatbestand; Missbrauch der eigenen Stellung; Missverhältnis zum maßgeblichen Grundstückswert; Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis der Verfolgungsbedingtheit des Grundstücksverkaufs
    Leitsatz: 1. Für den Ausschlussgrund des schwerwiegenden Missbrauchs der eigenen Stellung reicht objektiv ein lediglich unangemessener Kaufpreis nicht aus; erforderlich ist ein gravierendes Missverhältnis zum maßgeblichen Wert des Grundstücks, wobei als Leitlinie die Unterschreitung des damaligen Verkehrswertes um mehr als 25 v. H. gilt. 2. In subjektiver Hinsicht liegt in den Fällen, in denen sich objektiv der Missbrauch allein aus der Vereinbarung eines nicht angemessenen Kaufpreises ergibt, ein Missbrauch dann vor, wenn der Käufer erkannt hat oder erkennen musste, dass der Verkäufer zu der Gruppe der Personen gehört, die von dem nationalsozialistischen Unrechtssystem verfolgt worden ist, und er auch erkannt hat oder erkennen musste, dass der von dem Verkäufer erzielte Kaufpreis unangemessen niedrig war; Maßstab für diese Betrachtung ist dabei der Verkehrswert bzw. der Wert, der bei einem Verkauf durch eine nicht verfolgte Person hätte erzielt werden können. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Berlin
    03.12.2012
  8. VG 29 K 21.09 - Restitution; Veräußerung durch staatlichen Verwalter; unlautere Machenschaft; Investitionskauf für Bau von Verkehrsanlagen; Verkehrsfläche; Vollzugsdefizit
    Leitsatz: Der Schädigungstatbestand der Veräußerung durch den staatlichen Verwalter (§ 1 Abs. 1 Buchst. c VermG) ist nicht erfüllt, wenn dieser ein Grundstück in das Eigentum des Volkes verkauft hat, um einer drohenden Enteignung zuvorzukommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1996 - 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114). Dazu ist nicht erforderlich, dass eine Enteignung für den Fall des Scheiterns des Ankaufs bereits vorbereitet war. Das gilt auch dann, wenn - wie hier beim Bau von Verkehrsanlagen - ein Vollzugsdefizit insofern bestand, als tatsächlich in erheblichem Umfang die Überführung benötigter Flächen in Volkseigentum unterblieb.
    VG Berlin
    16.02.2012
  9. 29 K 262.11 - Grundstücksverkehrsgenehmigung trotz Restitutionsantrag; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; Einbeziehung von Grundstücken in Unternehmenseinheit; Unternehmensrestitution; Betriebsnotwendigkeit; flurübergreifende Bebauung
    Leitsatz: 1. Ob die Grundstücksverkehrsgenehmigung nicht erteilt werden durfte, weil ein Antrag auf Rückübertragung hinsichtlich des streitbefangenen Flurstücks eingegangen war (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GVO), ist objektiv zu prüfen. 2. Für die Anwendung des § 5 Abs. 1 Buchst. d) VermG ist unerheblich, ob der Berechtigte der Unternehmensrestitution den zurückübertragenen Betrieb in eigener Person weiterführt. 3. Die Restitution ist wegen der flurstückübergreifenden Bebauung gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG ausgeschlossen, wenn sie einen Überbau entstehen lässt, bei dem kein Stammgrundstück bestimmt werden kann. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    30.01.2012
  10. VG 19 L 294.11 - Nutzung als Ferienwohnung; Abgrenzung der Begriffe Wohnen und Beherbergung; Beherbergungsbetrieb; Mindestanforderungen an Verwaltungsakt; hinreichende Bestimmtheit; auf Dauer angelegte Häuslichkeit; Mietdauer; hotelähnliche Dienstleistungen; Wäschewechsel; tageweise Vermietung
    Leitsatz: 1. Zur Abgrenzung von Wohnen und Beherbergung. 2. Indizielle Vermutung von Wohnen durch Bereitstellung einer Küche. 3. Indizielle Vermutung für Beherbergung durch Bereitstellen hotelähnlicher Dienstleistungen. 4. Möglichkeit zu einer auf Dauer angelegten Häuslichkeit durch angemessene Mietzeit. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    23.01.2012