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Suchergebnis Urteilssuche (241 - 250 von 268)
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9 ReMiet 5/83 - Rechtsentscheid; grundsätzliche Bedeutung; Mangelfolgeschaden; BeweissicherungsverfahrenLeitsatz: Haftet der Vermieter gem. § 538 Abs. 1 Satz 1 1. Alternative BGB auch für die Kosten eines Beweissicherungsverfahrens, das der Mieter zur Feststellung eines bei Abschluß des Vortrages vorhandenen Mangels der Mietsache beantragt? (Der Erlaß eines Rechtsentscheides wurde abgelehnt.)OLG Karlsruhe, 9. Zivilsenat Freiburg09.12.1983
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20 RE-Miet 1/83 - Mieterhöhung; Eingreifen der KappungsgrenzeLeitsatz: Bei einem vor dem 1.1.1983 nach § 2 MHG gestellten Mieterhöhungsverlangen greift die sogenannte Kappungsgrenze des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 MHG n. F. auch denn nicht ein, wenn die erhöhte Miete erstmals nach diesem Stichtag zu zahlen ist.OLG Frankfurt08.12.1983
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RE-Miet 9/82 - Gebrauchsüberlassung; Bruder; Untervermietung; MietgebrauchLeitsatz: Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters in der Regel nicht berechtigt, seinen Bruder auf Dauer in die Mietwohnung aufzunehmen.BayObLG29.11.1983
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RE Miet 3/82 - Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; grundsätzliche Bedeutung; ausgelaufenes Recht; MIeterhöhungsverlangen; frühere SperrfristLeitsatz: 1. Eine Rechtsfrage, die sich auf bereits "ausgelaufenes" Recht bezieht, hat in der Regel keine grundsätzliche Bedeutung. 2. Für die Zulässigkeit einer Vorlage kommt es auf den Zeitpunkt der Entscheidung, nicht auf den Zeitpunkt der Vorlage an. (Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt.)BayObLG, 1. Zivilsenat29.11.1983
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REMiet 5/82 - Berechtigtes Interesse des Vermieters an der Kündigung; Eigenbedarf für Geschwister; Mietverhältnis, Beendigung; Kündigung; Kündigungsschutz; Mieterschutz; berechtigtes Interesse; Eigenbedarf; Familienangehörige; GeschwisterLeitsatz: Der Bruder des Vermieters ist Familienangehöriger im Sinne des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB.BayObLG24.11.1983
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RE-Miet 5/82 - Rechtsentscheid; Eigenbedarfskündigung; Bruder als FamilienangehörigerLeitsatz: Der Bruder des Vermieters ist Familienangehöriger im Sinne des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB.BayObLG24.11.1983
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RE-Miet 1/83 - Verwertungskündigung; Umbau; Kündigung; Kündigungsgrund; ModernisierungskündigungLeitsatz: 1. Das Vorhaben des Vermieters, die Wohnungen seines Altbaues mit Bad und eigenem WC auszustatten, kann ein die Kündigung nach § 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB rechtfertigendes berechtigtes Interesse an der Beendigung jedenfalls desjenigen Mietverhältnisses darstellen, das bei Durchführung der beabsichtigten Modernisierung deshalb nicht bestehen bleiben kann, weil die betreffende Wohnung durch den Umbau wegfallen soll. 2. Im übrigen wird der Erlaß eines Rechtsentscheide als unzulässig abgelehnt.BayObLG17.11.1983
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REMiet 1/83 - Wegfall der Wohnung durch Umbau; Mietverhältnis, Beendigung; Kündigung, Modernisierung; Wohnung, Wegfall der; berechtigtes Interesse; SanitärräumeLeitsatz: Das Vorhaben des Vermieters, die Wohnungen seines Altbaues mit Bad und eigenem WC auszustatten, kann ein die Kündigung nach § 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB rechtfertigendes berechtigtes Interesse an der Beendigung jedenfalls desjenigen Mietverhältnisses darstellen, das bei Durchführung der beabsichtigten Modernisierung deshalb nicht bestehen bleiben kann, weil die betreffende Wohnung durch den Umbau wegfallen soll.BayObLG17.11.1983
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6 RE-Miet 5/82 - Rechtsentscheidvorlage; Betriebskostennachforderung; preisgebundener WohnraumLeitsatz: Bundesgerichtshof wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Ist der Vermieter einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung, die den Bestimmungen des Wohnungsbindungsgesetzes und der Naubaumietenverordnung unterliegt, mit seinem Anspruch auf Zahlung des durch die Vorauszahlungen nicht gedeckten Betrages der nach § 20 der Neubaumietenverordnung umlegungsfähigen Betriebskosten ausgeschlossen, wenn er ihn nicht binnen drei Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraums geltend macht?Schleswig-Holsteinisches OLG14.11.1983
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RE-Miet 13/83 - Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; Entscheidungserheblichkeit; KündigungsvoraussetzungenLeitsatz: Die Frage, ob eine Meinungsäußerung eines Mieters durch Anbringung von Plakaten (die inhaltlich Rechte des Vormieters nicht verletzen und das Anwesen nicht verunstalten) in den Fenstern der Mietsache einen vertragswidrigen Gebrauch derselben darstellt (und demnach eine Kündigung rechtfertigt), liegt auf tatsächlichem Gebiet und ist daher einem Rechtsentscheid nicht zugänglich. (Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt)BayObLG, 1. Zivilsenat04.11.1983