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Urteil Rechtsentscheid
Schlagworte
Rechtsentscheid; grundsätzliche Bedeutung; Mangelfolgeschaden; Beweissicherungsverfahren
Nichtamtlicher Leitsatz
Haftet der Vermieter gem. § 538 Abs. 1 Satz 1 1. Alternative BGB auch für die Kosten eines Beweissicherungsverfahrens, das der Mieter zur Feststellung eines bei Abschluß des Vortrages vorhandenen Mangels der Mietsache beantragt?
(Der Erlaß eines Rechtsentscheides wurde abgelehnt.)
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