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Suchergebnis Urteilssuche (371 - 380 von 384)

  1. OVG 5 B 64.89 - Zweckentfremdung; Wohnzweck; gewerbliche Nutzung
    Leitsatz: Der Begriff des "Wohnzwecks" im Sinne der zweckentfremdungsrechtlichen Vorschriften ist nach objektiven Kriterien zu bestimmen. Die Wohnung wird jedenfalls dann nicht mehr zu Wohnzwecken ge-nutzt, wenn sämtliche Räume von einer Vielzahl nicht zu den Wohnungsinhabern gehörenden Personen ständig zu gewerblichen Zwecken genutzt werden und damit den Wohnungsinhabern nicht mehr die Möglichkeit gegeben ist, sich von der Außenwelt in einen Privatbereich zurückzuziehen.
    OVG Berlin
    26.07.1990
  2. OVG 5 B 53.89 - Zweckentfremdungsgenehmigung; Ermessen; Ersatzraum; Mietpreisbindung
    Leitsatz: 1. Unterhalb der Schwelle des § 3 Abs. 2 ZwVbVO steht die Entscheidung über die Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung im Ermessen der Behörde (Änderung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. OVG Berlin GE 1983, 333). 2. Es ist sachwidrig und damit ermessensfehlerhaft, ein Ersatzraumangebot deshalb nicht als Kompensation einer Zweckentfremdung zu akzeptieren, weil der Verfügungsberechtigte die Bindung des Mietpreises an die für Altbauten geltenden Bedingungen verweigert.
    OVG Berlin
    13.12.1990
  3. OVG 2 S 23.90 - Schmalseitenprivileg; Abstandflächen; Befreiung vom Nachbarabstand; Gebäudebegriff; Doppelhaushälften
    Leitsatz: Hat ein eingeschossiges Doppelhaus Außenwände von nicht mehr als 16 Meter Länge, kann ein Unterschreiten der Tiefe der Abstandflächen bis auf das Mindestmaß von 3 Metern zu zwei seitlichen Nachbargrundstücken jedenfalls im Wege der Befreiung zugelassen werden.
    OVG Berlin
    24.10.1990
  4. OVG 2 S 13.90 - Mängelbeseitigungsverfügung,Sondereigentum: Gemeinschaftseigentum; Wohnungseigentümergemeinschaft; Gefahrenabwehr; Auswahlermessen; Zustandsstörer
    Leitsatz: 1. Erfordert die von der Behörde verlangte Mängelbeseitigung bauliche Eingriffe sowohl in das Sondereigentum als auch in das Gemeinschaftseigentum, kann sich der in Anspruch genommene Sondereigentümer jedenfalls so lange nicht auf rechtliches Unvermögen zum Eingriff in das Gemeinschaftseigentum berufen, als nicht feststeht, ob sich die Eigentümergemeinschaft dem Eingriff widersetzt. Diese Frage berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verfügung, sondern al-lenfalls die Rechtmäßigkeit ihrer Vollstreckung. 2. Liegt bei Wohnungseigentum die baupolizeiliche Gefahrenquelle teils im Sondereigentum, teils im Gemeinschaftseigentum, übt die für die Gefahrenabwehr zuständige Behörde ihr Auswahlermessen bei mehreren Zustandsstörern rechtmäßig aus, wenn sie die Mängelbeseitigung von demjenigen verlangt, in dessen Verantwortungsbereich die wesentliche Ursache der Gefahr liegt.
    OVG Berlin
    30.08.1990
  5. OVG 2 B 48.87 - Baurecht; Bauvorbescheid; Dauerwirkung; Befreiung
    Leitsatz: Vorbescheide nach § 85 BauO Bln. 1979 [jetzt: § 59 BauO Bln. 1985] stellen für die Dauer ihrer - jetzt auf zwei Jahre befristeten - Geltung des Vorliegens bestimmter rechtlicher Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Bauvorhabens fest. Vom Vorliegen dieser Voraussetzungen ist bei der Entscheidung über den rechtzeitig gestellten Bauantrag auszugehen, auch wenn sich die Sach- oder Rechtslage inzwischen geändert hat. Vorbescheide dieser Art sind feststellende Verwaltungsakte mit - befristeter - Dauerwirkung. Soweit sie zugleich eine Befreiung enthalten, haben sie - ebenfalls befristete - rechtsgestaltende Wirkung.
    OVG Berlin
    16.07.1990
  6. OVG 2 A 5.88 - Kinderspielplatz; Bebauungsplan; Bestimmtheitsgebot bei Festsetzung im Bebauungsplan
    Leitsatz: Die Festsetzung "Kinderspielplatz" in einem Bebauungsplan verstößt nicht gegen das rechtsstaatliche Gebot der Bestimmtheit von Rechtsnormen. Auch wenn diese Festsetzung ihrem Wortlaut nach die Nutzung als Bolzplatz umfaßt, eine derartige Nutzung jedoch mit Rücksicht auf die planungsrechtliche Situation der Umgebung unzulässig wäre, handelt es sich nicht um eine rechtswidrige Festsetzung (Ergänzung zu VGH Baden-Württemberg ZfBR 1987, 167).
    OVG Berlin
    18.05.1990
  7. VG 6 A 61.89 - Ablehnung eines Richters; Richterablehnung; Befangenheit
    Leitsatz: Wird das Gesuch um Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit mit mehreren voneinander unabhängigen Tatbeständen begründet, so kommt es auf die Gesamtschau der vorgetragenen Tatsachen an.
    VG Berlin
    06.04.1990
  8. VG 23 A 235/86 - Wohnungsverkleinerung; Abriß eines Seitenflügels; Umbau von Wohnungen; Änderung von Wohngewohnheiten
    Leitsatz: Die Voraussetzungen von § 17 Abs. 1 Satz 3 II. WoBauG liegen nicht vor, wenn durch den Abriß eines Seitenflügels eine frühere großzügig geschnittene Wohnung verkleinert worden ist.
    VG Berlin
    11.04.1990
  9. VG 22 A 283.89 - Wohnungsaufsicht; erhebliche Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs; Treppenhaus
    Leitsatz: Der Tatbestand des § 9 Abs. 2 Nr. 1 WoAufG ist nicht erfüllt, wenn sich der Anstrich eines Treppenhauses nach Alter, Sauberkeit und Flächendeckung noch in einem Zustand befindet, der einen durchschnittlich empfindenden Benutzer des Treppenhauses nicht abstößt oder mit Widerwillen erfüllt.
    VG Berlin
    09.07.1990
  10. VG 13 A 25.88 - Geschoßflächenzahl; Dachgeschossausbau; bauliche Nutzung; Kompensationsforderung
    Leitsatz: Bei einer weiteren Überschreitung der bereits mit dem vorhandenen Gebäude erheblich überschrittenen Geschoßflächenzahl durch Dach-geschoßausbau kommt es für die Anwendung der Ausnahmeregelung des § 25 c Abs. 2 BauNVO darauf an, ob städtebauliche Mißstände entstehen oder verschärft werden; hierbei sind die Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung und die Kompensationsforderung im Falle ihrer Überschreitung nach § 17 BauNVO 90 als Anhaltspunkt heranzuziehen (hier: Dachgeschoßausbau bei vorhandenen 3,44 GFZ in Berlin Kreuzberg).
    VG Berlin
    22.06.1990