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Suchergebnis Urteilssuche (371 - 380 von 384)

  1. RE-Miet 2/90 - Divergenzvorlage; einheitliches Mietverhältnis; Vermieterwechsel; Garage
    Leitsatz: 1. Ein Rechtsentscheid darf nicht ergehen, wenn der Vorlagebeschluß eine sich aufdrängende Auseinandersetzung mit einem Teil des Sachverhalts vermissen läßt, dessen Berücksichtigung die ange-nommene Divergenz beseitigt (Anschluß an BGH NJW 1990, 3142). 2. Ist über eine Wohnung und eine Garage ein einheitliches Mietverhältnis begründet worden, wird dieses nicht in mehrere Mietverhältnisse aufgespalten, wenn der vermietende Eigentümer die Garage veräußert; vielmehr tritt der Erwerber als Mitvermieter in den einheitlichen Mietvertrag ein.
    BayObLG
    12.12.1990
  2. OVG 5 B 53.89 - Zweckentfremdungsgenehmigung; Ermessen; Ersatzraum; Mietpreisbindung
    Leitsatz: 1. Unterhalb der Schwelle des § 3 Abs. 2 ZwVbVO steht die Entscheidung über die Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung im Ermessen der Behörde (Änderung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. OVG Berlin GE 1983, 333). 2. Es ist sachwidrig und damit ermessensfehlerhaft, ein Ersatzraumangebot deshalb nicht als Kompensation einer Zweckentfremdung zu akzeptieren, weil der Verfügungsberechtigte die Bindung des Mietpreises an die für Altbauten geltenden Bedingungen verweigert.
    OVG Berlin
    13.12.1990
  3. 20 REMiet 2/90 - Rechtsentscheid; Vorlagezulässigkeit; Einzelfallentscheidung; Kündigung; Mietermehrheit; Zugang der Kündigungserklärung bei nur einem Mieter; Ehewohnung
    Leitsatz: Trotz des grundsätzlichen Erfordernisses der Einheitlichkeit der Kündigung gegenüber einer Mehrheit von Mietern kann es bei Vorliegen besonderer Umstände nach Treu und Glauben ausnahmsweise zulässig sein, daß die Auflösung eines mit Eheleuten geschlossenen Mietvertrages durch Kündigung des Vermieters schon dann wirksam ist, wenn die Kündigung nur dem in der Mietwohnung verbliebenen Mitmieter gegenüber erklärt worden und diesem zugegangen ist. Die Frage, ob und wann dies der Fall ist, richtet sich nach den jeweils umfassend zu würdigenden Umständen des Einzelfalles und ist da-her einem Rechtsentscheid nicht zugänglich. (Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt)
    OLG Frankfurt
    13.12.1990
  4. 62 S 373/90 - Mietzahlung; Banküberweisung; Kontonummer
    Leitsatz: Sorgfaltspflichten der Mietvertragsparteien bei bargeldloser Mietzinszahlung.
    LG Berlin
    13.12.1990
  5. 61 S 207/90 - Mängel; Mietminderung; Beweissicherungsverfahren
    Leitsatz: Die Voraussetzungen für die Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens sind nicht gegeben, wenn der Antragsteller nur wissen will, zu welchem Prozentsatz die bestehenden Mängel eine Mietminderung rechtfertigen. Denn der Prozentsatz einer Mietminderung kann nicht Gegenstand eines Beweissicherungsverfahrens sein.
    LG Berlin
    13.12.1990
  6. BVerwG 8 C 38.89 - Zweckentfremdung; Wiederherstellung der Bewohnbarkeit von Räumen; Wohnungsstandard
    Leitsatz: Bei der Beurteilung der zweckentfremdungsrechtlichen Zumutbarkeit der Beseitigung eines zur Unbewohnbarkeit von Räumen führenden Mangels oder Mißstandes sind nur die finanziellen Aufwendungen des Verfügungsberechtigten zu berücksichtigen, die erforderlich sind, um die Grenze zur Bewohnbarkeit wieder zu überschreiten. Unbewohnbar gewordene Räume erlangen durch eine Instandsetzung oder Modernisierung erst dann wieder ihre Bewohnbarkeit, wenn die sanierten Räume zur dauernden Führung eines selbständigen Haushalts - tatsächlich wie rechtlich - objektiv geeignet sind. Einen Anhalt für den Umfang der im Einzelfall zur Wiederherstellung der Bewohnbarkeit mindestens erforderlichen baulichen Maßnahmen und damit zugleich für den dazu notwendigen Kostenaufwand geben die Vorschriften des früheren § 40 Abs. 1 II. WoBauG über die Mindestausstattung öffentlich geförderter Wohnungen und die einschlägigen unverzichtbaren Anforderungen des jeweiligen Landesbauordnungsrechts an Wohnungen.
    BVerwG
    14.12.1990
  7. 8 RE-Miet 7064/90 - Rechtsentscheid; Mieterhöhung; Aufwendungsdarlehen; Aufwendungszuschüsse
    Leitsatz: Es kann nicht von vornherein ausgeschlossen werden, daß durch eine mietvertragliche Vereinbarung über den Abbau von Aufwendungsdarlehen und Aufwendungszuschüssen der zu zahlende Mietzins nach Ablauf des Förderungszeitraumes wirksam vereinbart wurde, ohne daß es einer Mieterhöhungserklärung nach § 10 WoBindG oder § 2 MHG bedarf. (Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt)
    KG
    17.12.1990
  8. 64 S 417/90 - Verfahrensfortsetzung; neue Bundesländer; Berufungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
    Leitsatz: 1. Für die Berufung gegen erstinstanzliche Urteile der Gerichte der beigetretenen Gebiete sind ausschließlich die Vorschriften des für alle Bundesländer in Kraft gesetzten Bundesrechts - hier der Zivilprozeßordnung - maßgebend, wenn die Berufung nach dem Wirksamwerden des Beitritts eingelegt worden ist. 2. Wird daher innerhalb der Berufungsfrist die Berufung gem. § 151 des nicht mehr anwendbaren Gesetzes vom 19.6.1975 über das gerichtliche Verfahren in Zivil-, Familien- und Arbeitssachen (Zivilprozeßordnung) bei dem an die Stelle des Gerichts des beigetretenen Gebietes getretenen Gericht eingelegt, das die Entscheidung erlassen hat, und gelangt diese Berufung erst nach Ablauf der Berufungsfrist an das nunmehr zuständige Berufungsgericht, so ist die Berufung an sich unzulässig. 3. Dem Berufungskläger kann jedoch gegen diese Versäumung der Berufungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn er über die neue Rechtslage ohne Verschulden keine genauere Kenntnis hatte. Insoweit ist dem Berufungskläger eine Frist von zwei Wochen für den Wiedereinsetzungsantrag zuzubilligen.
    LG Berlin
    18.12.1990
  9. 24 W 5694/86 - Wohnungseigentum; Mehrheitsbeschluss; Auflistung von Gemeinschaftseinnahmen; Wirtschaftsplan; Überprüfung der Verwalterunterlagen; Verwalterhonorar; ordnungsgemäße Verwaltung
    Leitsatz: 1. Die Wohnungseigentümer können nicht durch Mehrheitsbeschluß generell auf die Auflistung von Gemeinschaftseinnahmen in künftigen Wirtschaftsplänen ver zichten. 2. Es widerspricht regelmäßig ordnungsmäßiger Verwaltung, vor Eingang der Unter lagen eines inzwischen abberufenen Verwalters zur Überprüfung dieser Unterlagen die Einsetzung eines Wirtschaftsprüfers sowie eines Rechtsanwaltes zu beschlie ßen. 3. Der Verfahrensgegenstand eines laufenden Wohnungseigentumsverfahrens und dessen Kostenregelung unterliegt nicht der Regelung durch Mehrheitsbeschluß der Eigentümergemeinschaft. 4. Es widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, einem aus wichtigem Grund abbe rufenen Verwalter für die Zeit, in der er die Verwaltung nicht geführt hat, unge achtet der gerichtlichen Überprüfung der Abwahlgründe durch Mehrheitsbeschluß das volle Verwalterhonorar zuzubilligen.
    KG
    19.12.1990
  10. 24 W 5932/90 - Wohnungseigentum; Verwalter; Prozessführung; Pauschalvergütung; Rechtsverfolgungskosten
    Leitsatz: 1. Die Prozeßführung eines WEG-Verwalters, der nicht selbst Wohnungseigentümer ist, ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigten verstößt gegen das Rechtsberatungsgesetz und ist unzulässig, sofern das Verfahren nicht persönliche Ansprüche oder Verpflichtungen des Verwalters zum Gegenstand hat. 2. Der WEG-Verwalter ist nach § 157 ZPO von der mündlichen Verhandlung vor Gericht ausgeschlossen. Dies hindert weder das Einreichen von Schriftsätzen noch die Heranziehung des Verwalters durch das Gericht als Beteiligten. 3. Das Versprechen einer Vergütung in Höhe der Rechtsanwaltsgebühren an den WEG-Verwalter für dessen Prozeßführung ist unwirksam. 4. Pauschalvergütungen anderer Prozeßvertreter als Rechtsanwälte und Rechtsbeistände gehören weder nach § 91 ZPO noch nach § 47 WEG zu den notwendigen außergerichtlichen Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung.
    KG
    19.12.1990