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Suchergebnis Urteilssuche (21 - 30 von 384)

  1. 1 S 376/89 - Eigenbedarf; Einfamilienhaus; Sohn
    Leitsatz: Eigenbedarf ist abzulehnen, wenn der Vermieter ein ganzes Einfamilienhaus von seinem alleinstehenden Sohn nutzen lassen will, der über keinerlei Einkünfte verfügt.
    LG Köln
    11.01.1990
  2. 6 S 221/89 - Mietzins; Erhöhung; Klausel; Einzug weiterer Personen
    Leitsatz: Die mietvertragliche Klausel, daß sich der Mietzins für jede weitere in die Wohnung einziehende Person um monatlich 80 DM erhöht, ist wirksam.
    LG Köln
    11.01.1990
  3. BReg.1 b Z 5/89 - Wohnungseigentum; Wohngeldvorschüsse; Aufteilung der Lasten und Kosten im Wirtschaftsplan
    Leitsatz: 1. Voraussetzung für die Pflicht zur Zahlung von Wohngeldvorschüssen ist ein Eigentümerbeschluß nicht nur über den Gesamtwirtschaftsplan, sondern auch über die "anteilmäßige Verpflichtung", also über die erforderliche Aufteilung der Lasten und Kosten auf die einzelnen Wohnungseigentümer. 2. Dem Eigentümerbeschluß muß unmittelbar entnommen werden können, welche Vorschüsse die einzelnen Wohnungseigentümer zu bezahlen haben. Dies erfordert grundsätzlich eine ausdrückliche Festlegung der jeweiligen Beträge gegenüber dem einzelnen Wohnungseigentümer. 3. Ausnahmsweise können diese Beträge im Einzelfall dem Wirtschaftsplan auch dann unmittelbar zu entnehmen sein, wenn sie sich durch die Angabe geeigneter Verteilungsschlüssel im Wirtschaftsplan in Verbindung mit den dem jeweiligen Wohnungseigentümer be-kannten Umrechnungsfaktoren durch einfache Rechenvorgänge un-schwer ermitteln lassen.
    BayObLG, 1. Zivilsenat
    11.01.1990
  4. 1 S 474/89 - Mietspiegel; Übersichtstabelle; Finanzamt; Offenkundigkeit; Ortsüblichkeit; Zustimmungsverlangen; Mieterhöhung
    Leitsatz: Die Mietpreisübersicht des Finanzamts ist einem Mietspiegel nicht vergleichbar. Die Offenkundigkeit der Ortsüblichkeit eines bestimmten Mietzinses kann als Begründung des Zustimmungsverlangens zur Mieterhöhung ausreichend sein.
    LG Aurich
    12.01.1990
  5. 5 Ss (OWi) 475/89 - Feiern; Ruhestörung; Musik; Lärm; Nachtruhe
    Leitsatz: Das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gibt dem Wohnungsinhaber nicht das Recht, "einmal im Monat durch lautstarkes Feiern die Nachtruhe zu stören".
    OLG Düsseldorf
    15.01.1990
  6. 16 C 765/89 - Überbelegung; fristlose Kündigung; Vertragsverstoß; Kündigungsgrund; berechtigtes Interesse; wirtschaftliche Verwertung
    Leitsatz: Eine 42,72 m2 große Wohnung, die von der Mieterin, ihrem Ehemann sowie den gemeinsamen sechs- und dreieinhalb Jahre alten Kindern bewohnt wird, ist nicht vertragswidrig überbelegt.
    AG Schöneberg
    16.01.1990
  7. 64 S 11/89 - Beschwerdewert:Auskunftsklage; Berufungsbegründung
    Leitsatz: 1. Der Wert der Beschwer der zur Auskunftserteilung verurteilten Partei bemißt sich nach deren Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Dabei ist in erster Linie darauf abzustellen, welche Aufwendungen, Arbeitszeit und allgemeine Kosten die Auskunftserteilung mit sich bringt. 2. Der Wert der Beschwer einer zur Auskunft verurteilten Hausverwaltung ist daher in der Regel nicht höher als mit 500,- DM anzusetzen. 3. Erreicht eine zunächst unzulässige Berufung durch Erweiterung den notwendigen Wert der Beschwer, so muß die Erweiterung während der Berufungsbegründungsfrist begründet werden. Die fehlende Begründung eines selbständigen Teils einer Berufung führt zu deren Unzulässigkeit und bei Nichterreichen des notwendigen Wertes der Beschwer des begründeten Teils zur Unzulässigkeit der Berufung insgesamt.
    LG Berlin
    16.01.1990
  8. BReg. 1 b Z 35/89 - Wohnungseigentum; Zuständigkeit des Rechtsbeschwerdegerichts für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung; einstweilige Anordnung
    Leitsatz: 1. Zuständigkeit des Rechtsbeschwerdegerichts für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung. 2. Im Wege der einstweiligen Anordnung kann ein angefochtener Eigentümerbeschluß für die Dauer des Verfahrens außer Kraft gesetzt werden.
    BayObLG, 1. Zivilsenat
    16.01.1990
  9. - 12 C 487/89 - Kaution; Rückzahlungsanspruch; Vermieteraufrechnung mit Pauschalbetrag wegen vorzeitiger Vertragsauflösung
    Leitsatz: Ein Vermieter ist zur Verrechnung eines Pauschalbetrages für den Fall vorzeitiger Vertragsauflösung mit der Kaution nicht berechtigt.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    16.01.1990
  10. 6 C 3645/89 - Aufrechnung; Betriebskostenabrechnung; Guthaben; Zulässigkeit; Einspruch; Fälligkeit
    Leitsatz: Der Mieter kann mit einem Guthaben aus einer von ihm bestrittenen Betriebskostenabrechaung gegen eine Mietzinsforderung des Vermieters aufrechnen.
    AG Freiburg
    17.01.1990