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Suchergebnis Urteilssuche (81 - 90 von 384)

  1. 61 S 360/89 - Berliner Mietspiegel gilt nicht für Neubauwohnungen
    Leitsatz: Der Berliner Mietspiegel gilt nur für ehemals preisgebundene Altbauwohnungen. Er kann daher nicht zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens nach § 2 MHG für eine preisfreie Wohnung herangezogen werden.
    LG Berlin
    22.01.1990
  2. 61 S 370/89 - Grundlage für Mietzinsvereinbarung bei Neuvermietung
    Leitsatz: Bei der Neuvermietung einer ehemals preisgebundenen Altbauwohnung ist der zuletzt vereinbart gewesene Mietzins auch dann die Basis für die nach § 3 GVW zulässige Erhöhung des Mietzinses, wenn der Vermieter bis dahin die Möglichkeit nicht ausgeschöpft hatte, den zulässigen Mietzins zu fordern.
    LG Berlin
    15.02.1990
  3. 61 S 385/89 - Fälligkeit des Wertverbesserungszuschlags, maschinelle "Unterschrift"
    Leitsatz: 1. Der gemäß § 3 MHG geltend gemachte Wertverbesserungszuschlag steht dem Vermieter erst zu, wenn die jeweilige Modernisierungsmaßnahme insgesamt abgeschlossen ist. 2. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen gefertigte Erklärung im Sinne des § 8 MHG liegt nur dann vor, wenn die maschinelle "Unterschrift" klar erkennen läßt, wer der Erklärende ist und in wessen Namen die Erklärung abgegeben worden ist.
    LG Berlin
    15.02.1990
  4. 61 S 477/89 - Wohnung mit Sammelheizung, hier: Koksetagenheizung
    Leitsatz: Eine Wohnung mit Sammelheizung im Sinne des Berliner Mietspiegels für ehemals preisgebundene Altbauwohnungen liegt auch dann vor, wenn diese mit einer Koksetagenheizung ausgestattet ist.
    LG Berlin
    19.04.1990
  5. 61 S 52/90 - Ende der Zweckbestimmung
    Leitsatz: Hat sich der Vermieter von Wohnraum bei der Bewilligung von Förderungsmitteln verpflichtet, für den Zeitraum der Zweckbestimmung die geförderte Wohnung nur zu einem Entgelt zu vermieten, das die Kostenmiete nicht übersteigt, und ist dabei die Zweckbestimmung auf einen Zeitraum befristet worden, der erst zwei Jahre nach Ablauf des Zeitraumes endet, für den sich durch die Gewährung von Aufwendungsdarlehen und/oder Aufwendungszuschüssen die laufenden Aufwendungen verringern, so endet die Zweckbestimmung auch dann erst zwei Jahre nach dem Ende der Förderung, wenn nach Er-teilung des Bewilligungsbescheides durch die seit dem 1. Mai 1980 geltende Fassung des § 88 a Abs. 2 II. WoBauG die Zweckbestimmung auf den Zeitraum der Gewährung der Mittel befristet worden ist.
    LG Berlin
    24.09.1990
  6. 61 S 532/89 - Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten durch den Vermieter
    Leitsatz: Der Vermieter verletzt seine dem Mieter gegenüber obliegende Obhuts- bzw. Fürsorgepflicht, wenn er nach Beendigung von Bauarbeiten auf dem Mietgrundstück sich nicht selbst davon überzeugt, daß die Arbeiten auch tatsächlich beendet sind. Die bloße Mitteilung der Baufirma, die Arbeiten seien beendet, entbindet den Vermieter nicht, sich selbst davon zu überzeugen, daß die bisherige Baustelle auf dem Mietgrundstück wieder gefahrlos betreten werden kann.
    LG Berlin
    02.07.1990
  7. 62 S 152/90 - Hundehaltung; Tierhaltung; fristlose Kündigung; Beleidigung; Pflichtverletzung
    Leitsatz: 1. Wird eine Hundehaltung unter der Bedingung gestattet, daß von den Tieren keine Belästigung ausgeht, so ist hierin ein Widerrufsvorbehalt zu sehen. 2. Auch die Beleidigung nur eines von mehreren Vermietern berechtigt zur fristlosen Kündigung gem. § 554 a BGB.
    LG Berlin
    18.06.1990
  8. 62 S 414/89 - Mieterhöhung; Modernisierung; Kalkulationsgrundlage; Erläuterung der Modernisierungserhöhung; Berechnung der Modernisierungserhöhung; Mieterhöhungsberechnung; Mieterhöhungserläuterung
    Leitsatz: Mit der betragsmäßigen Angabe der zu erwartenden Mieterhöhung genügt der Vermieter seiner Verpflichtung nach § 541 b Abs. 2 BGB in bezug auf die Angabe der zu erwartenden Mieterhöhung nach Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen; nicht erforderlich ist dagegen eine Berechnung und Erläuterung der Kalkulationsgrundlagen.
    LG Berlin
    19.03.1990
  9. 62 S 474/89 - Miteigentümer; Teilungsversteigerung; Erwerbereintritt; Vermieterstellung
    Leitsatz: § 571 BGB greift, wenn von zwei Miteigentümern nur einer den Mietvertrag geschlossen hat, im Falle der Veräußerung oder Teilungsversteigerung nur dann ein, wenn der andere Miteigentümer der Vermietung zugestimmt hat.
    LG Berlin
    22.03.1990
  10. 81 T 251/890 - Räumungsvollstreckung; Lebensgefährte
    Leitsatz: In der Zwangsvollstreckung bedarf es gegen den mitbesitzenden Le-bensgefährten keines besonderen Räumungstitels.
    LG Berlin
    07.04.1990