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Urteil Fälligkeit des Wertverbesserungszuschlags, maschinelle "Unterschrift"
Schlagworte
Fälligkeit des Wertverbesserungszuschlags, maschinelle "Unterschrift"
Leitsätze
1. Der gemäß § 3 MHG geltend gemachte Wertverbesserungszuschlag steht dem Vermieter erst zu, wenn die jeweilige Modernisierungsmaßnahme insgesamt abgeschlossen ist.
2. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen gefertigte Erklärung im Sinne des § 8 MHG liegt nur dann vor, wenn die maschinelle "Unterschrift" klar erkennen läßt, wer der Erklärende ist und in wessen Namen die Erklärung abgegeben worden ist.
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