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  1. 4 C 17/18 - Wohngemeinschaft mit wechselnden Mietern und Untermietern
    Leitsatz: Die Vermietung an eine Wohngemeinschaft begründet einen Anspruch auf der Mieterseite, in Zukunft den Hauptmieter oder den Untermieter auszuwechseln. Eine „doppelte Auswechslungsbefugnis“ (Hauptmieter und Untermieter) kann dagegen nicht ohne Weiteres angenommen werden. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Neukölln
    10.04.2018
  2. VIII ZR 17/18 - Vermieters Gebrauchserhaltungspflicht für Telefonanschluss
    Urteil: ..., Urteil vom 2. März 2011 - 5 C 340/10 und LG...
    BGH
    05.12.2018
  3. 1 VA 14/19 - Vertreterbestellung nach dem Vermögensgesetz
    Leitsatz: 1. Soll nur für einen Teil der Grundstückseigentümer ein Vertreter nach § 11b VermG bestellt werden, kann die Bestallungsurkunde jedenfalls im Hinterlegungsverfahren nur Verwendung finden, wenn sie die Betroffenen konkret bestimmt. Es ist nicht Aufgabe der Hinterlegungsstelle oder sonstiger Dritter, festzustellen, welche Personen (im Zeitpunkt der Bestellungsakts) i.S.v. § 11b Abs. 1 VermG unbekannt sind. 2. Ist eine Erbengemeinschaft als Empfänger bezeichnet, kann die für die Herausgabe erforderliche Bewilligung aller Erben (§ 17 Abs. 1 und 3 Satz 1 Nr. 1, § 18 BerlHintG) im Hinterlegungsverfahren nicht durch einen Mehrheitsbeschluss ersetzt werden.
    KG
    16.01.2020
  4. 1 VA 23/18 - Urkundlicher Nachweis der Empfangsberechtigung für hinterlegte Masse
    Leitsatz: Im Verfahren über die Herausgabe einer bei der Hinterlegungsstelle hinterlegten Masse ist die Empfangsberechtigung außerhalb der Fälle des § 17 Abs. 3 BerlHintG regelmäßig durch Urkunden nachzuweisen. Handelt es sich um Privaturkunden, sind sie der Hinterlegungsstelle im Original vorzulegen.
    KG
    30.01.2019
  5. 9 U 42/09 - Arbeitsstättenverordnung kein Maßstab für Mangel der Mietsache; Aufheizung durch Sonneneinstrahlung; Innentemperatur
    Leitsatz: ...mehr als 26 °C betragen. 2. Die...
    OLG Karlsruhe
    17.12.2009
  6. V ZR 127/07 - Ausschluss des Grundbuchbereinigungsanspruchs für Grenz- und Mauergrundstücke
    Leitsatz: Ein im Vorfeld einer Enteignung abgeschlossener Vertrag über den Verkauf eines Mauer- oder Grenzgrundstücks an die DDR nach den Bestimmungen in Art. 19, 41 EVertr ist unter Hinnahme der Rechtswirklichkeit der DDR ebenso als wirksam zu behandeln wie eine für diesen Zweck erfolgte Inanspruchnahme durch Bescheid. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BGH
    05.06.2008
  7. BVerwG 3 C 11.06 - Rechtskraft; Änderungsbescheid; Wirksamkeit; Wirksamwerden; Klaglosstellung; Erledigung; Vermögenszuordnung; Zuordnungsbescheid; gesetzlicher Eigentumserwerb; Offenkundigkeit eines Eigentumserwerbs; Überbau; Überbaufläche; Antragsfrist; Frist für Zuordnungsantrag; Bahnvermögen; Widmung; Widmungsvermögen
    Leitsatz: 1. Ändert die Behörde ihren Zuordnungsbescheid während des Rechtsstreits und entspricht sie damit dem Begehren des Klägers, so erledigt sich die Klage. Diese Wirkung tritt sogleich ein, auch wenn der Änderungsbescheid von einem Dritten angefochten wird. 2. Ist im Beitrittsgebiet ein Gebäude weit überwiegend auf einem "Stammgrundstück" und zu einem geringen Teil auf einem "Überbaugrundstück" errichtet, und gehörte das "Stammgrundstück" am 3. Oktober 1990 zweifelsfrei zum Sondervermögen Deutsche Post, so fiel auch die Überbaufläche nach Art. 27 Abs. 1 Satz 1 EV ins Postvermögen.
    BVerwG
    21.06.2007
  8. V ZB 22/24 - Bei Teilungserklärung ohne Grundstücksvereinigung greift das Umwandlungsverbot
    Urteil: .... Wohnungseigentum könne nach § 1 Abs. 4 WEG nur an...
    BGH
    17.09.2025
  9. 8 U 177/04 - Vermögenszuordnungsbescheid; Bindung der Zivilgerichte; Mauergrundstück
    Leitsatz: 1. Der bestandskräftige Bescheid im Vermögenszuordnungsverfahren ist für die Zivilgerichte bindend. 2. Die Einräumung von Nutzungsrechten am Grenzgebiet konnte nur durch den Ministerrat der DDR erfolgen. 3. Die Berliner Mauer - und damit auch deren Segmente - war(en) wesentlicher Bestandteil des Mauergrundstücks und damit grundsätzlich unantastbares Volkseigentum. Die Mauersegmente konnten auch nach Öffnung der Mauer am 9. November 1989 ohne Einigung des Grundstückeigentümers mit deren Erwerber nicht Gegenstand besonderer Rechte werden.
    KG
    05.09.2005
  10. 771 C 82/16 - Eingeschränkte Videoüberwachung in der Tiefgarage
    Der Fall: ...Stellplätze 17 und 18 in der Tiefgarage. Im...
    AG Schöneberg
    02.06.2017