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Urteil Vermögenszuordnungsbescheid


Schlagworte

Vermögenszuordnungsbescheid; Bindung der Zivilgerichte; Mauergrundstück

Nichtamtliche Leitsätze

1. Der bestandskräftige Bescheid im Vermögenszuordnungsverfahren ist für die Zivilgerichte bindend.

2. Die Einräumung von Nutzungsrechten am Grenzgebiet konnte nur durch den Ministerrat der DDR erfolgen.

3. Die Berliner Mauer - und damit auch deren Segmente - war(en) wesentlicher Bestandteil des Mauergrundstücks und damit grundsätzlich unantastbares Volkseigentum. Die Mauersegmente konnten auch nach Öffnung der Mauer am 9. November 1989 ohne Einigung des Grundstückeigentümers mit deren Erwerber nicht Gegenstand besonderer Rechte werden.

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