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Urteil Wohngemeinschaft mit wechselnden Mietern und Untermietern
Schlagworte
Wohngemeinschaft mit wechselnden Mietern und Untermietern
Leitsatz
Die Vermietung an eine Wohngemeinschaft begründet einen Anspruch auf der Mieterseite, in Zukunft den Hauptmieter oder den Untermieter auszuwechseln. Eine „doppelte Auswechslungsbefugnis“ (Hauptmieter und Untermieter) kann dagegen nicht ohne Weiteres angenommen werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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